aktualisiert am 24.08.2026
„LKW-Tacho“ bezeichnet zwei verschiedene Geräte. Gemeint ist meist der Tachograph, also der Fahrtenschreiber, der Lenkzeiten, Geschwindigkeit und Wegstrecke aufzeichnet. Der Tachometer ist die reine Geschwindigkeitsanzeige im Kombiinstrument. Beide verarbeiten dasselbe Wegstreckensignal vom Geber am Getriebe, unterliegen aber getrennten Vorschriften. Die amtliche Bezeichnung des Tachographen lautet Fahrtenschreiber, in älteren Vorschriften EG-Kontrollgerät.
- Gerätearten und Zeitleiste
- Tachoscheibe richtig ausfüllen
- Tachodaten beim digitalen Gerät
- Manipulationsschutz
- Hersteller
- Prüfung und Kalibrierung
- FAQ
- Wie füllt man eine Tachoscheibe richtig aus?
- Was steht auf der Rückseite der Tachoscheibe?
- Wie lange müssen Tachoscheiben mitgeführt werden?
- Wie lange muss der Unternehmer Tachoscheiben aufbewahren?
- Darf eine Tachoscheibe für mehrere Fahrzeuge genutzt werden?
- Wie lange speichert der LKW-Tacho Daten?
- Ist der LKW-Tacho dasselbe wie ein Tachometer?
- Zeichnet der LKW-Tacho die Position auf?
- Sind analoge Fahrtenschreiber noch erlaubt?
- Quellen
| Gerät | Aufgabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Tachograph / Fahrtenschreiber | Aufzeichnung von Lenkzeit, Arbeitszeit, Geschwindigkeit, Wegstrecke, Position | VO (EU) Nr. 165/2014, § 57a ff. StVZO |
| Tachometer | Geschwindigkeitsanzeige für den Fahrer | § 57 StVZO |
| Unfalldatenspeicher (EDR) | Aufzeichnung eines Zeitfensters um einen Unfall | VO (EU) 2019/2144 |
Die Gleichsetzung von Tachograph und „Blackbox“ ist falsch. Der Fahrtenschreiber dokumentiert den Fahrbetrieb laufend, ein Event Data Recorder nur wenige Sekunden um ein Auslöseereignis.
Gerätearten und Zeitleiste
| Gerät | Neuzulassung ab | Merkmal |
|---|---|---|
| Analoger Fahrtenschreiber | bis 30.04.2006 | Aufzeichnung auf Tachoscheibe |
| Digitaler Fahrtenschreiber | 01.05.2006 | Fahrerkarte und Massenspeicher, keine Positionserfassung |
| Smart Tachograph Gen2 V1 | 15.06.2019 | GNSS-Position, DSRC-Fernabfrage |
| Smart Tachograph Gen2 V2 | 21.08.2023 | automatische Grenzerfassung, Be- und Entladung, 56-Tage-Kartenspeicher |
Analoge Geräte sind nicht generell verboten. Im grenzüberschreitenden Verkehr mussten analoge und digitale Geräte bis 31. Dezember 2024 und Geräte der Version V1 bis 18. August 2025 auf V2 umgerüstet werden. Fahrzeuge im reinen Inlandsverkehr sind von dieser Nachrüstpflicht nicht erfasst. Details unter Smart Tachograph und Fahrtenschreiber nachrüsten.
Tachoscheibe richtig ausfüllen
Die Tachoscheibe – amtlich Schaublatt, technisch Diagrammscheibe – ist eine wachsbeschichtete Papierscheibe, in die ein Schreibstift Geschwindigkeit, Wegstrecke und Aktivität einritzt. Eine Scheibe deckt 24 Stunden ab. Der Fahrer muss vor der ersten Fahrt prüfen, ob die auf der Scheibe aufgedruckte ECE-Nummer mit der des eingebauten Geräts übereinstimmt.
Pflichtangaben nach Art. 34 Abs. 6 VO (EU) Nr. 165/2014:
| Feld | Eintrag | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Name, Vorname | ausgeschrieben, keine Abkürzung | bei Beginn der Benutzung |
| Ort und Datum, Beginn | Ort des Fahrtbeginns | vor der ersten Fahrt |
| Ort und Datum, Ende | Ort des Fahrtendes, auch wenn identisch mit dem Startort | bei Entnahme |
| Amtliches Kennzeichen | Zugfahrzeug; bei Fahrzeugwechsel jedes weitere | vor der ersten Fahrt, dann bei jedem Wechsel |
| Kilometerstand Beginn | Zählerstand | vor der ersten Fahrt |
| Kilometerstand Ende | Zählerstand, Differenz ausrechnen | nach der letzten Fahrt |
| Kilometerstände bei Fahrzeugwechsel | Stand des abgegebenen und des übernommenen Fahrzeugs | bei jedem Wechsel |
| Uhrzeit des Fahrzeugwechsels | falls zutreffend | bei jedem Wechsel |
| Ländersymbol | Land bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende | jeweils zu Beginn und Ende |
| Ländersymbol nach Grenzübertritt | seit 02.02.2022 Pflicht, einzutragen beim ersten Halt nach der Grenze | bei jedem Grenzübertritt |
Zwei Fehler kosten regelmäßig Geld: Schrift, die in den Aufzeichnungsring hineinreicht, macht die Auswertung unbrauchbar; abgekürzte Vornamen gelten als unvollständige Angabe. Alle Angaben gehören in die vorgesehenen Felder auf der Vorderseite.
Der Wahlschalter ist während des Tages laufend auf die tatsächliche Tätigkeit zu stellen: Lenkrad für Lenken, gekreuzte Hämmer für andere Arbeit, durchkreuztes Rechteck für Bereitschaft, Bett für Pause und Ruhezeit. Zusätzlich existiert das Fähre/Zug-Symbol für Ruhezeiten an Bord. Welche Zeit als Lenkzeit zählt, entscheidet allein diese Einstellung.
Rückseite und Fahrzeugwechsel
Die Rückseite dient dem Lückenschluss. Dort werden eingetragen:
- Fahrzeugwechsel innerhalb von 24 Stunden mit Kennzeichen, Uhrzeiten und Kilometerständen. Die Scheibe wird mitgenommen, wenn sie für den Tachographen des zweiten Fahrzeugs zugelassen ist.
- Zeiten, in denen der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhielt und das Gerät nicht betätigen konnte – handschriftlich, lesbar, ohne die Aufzeichnungsspur zu beschädigen.
- Tätigkeiten nach einem Gerätedefekt bis zum Ende der Fahrt.
Die Scheibe ist ein personenbezogenes Dokument. Sie gehört zu den Papieren des Fahrers, nicht zu denen des Fahrzeugs.
Mitführen und Aufbewahren
Bei Fahrzeugen über 3,5 t sind seit dem 31. Dezember 2024 alle Nachweise zu Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten für den Kontrolltag und die vorausgegangenen 56 Kalendertage mitzuführen. Für Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 t mit Tageskontrollblatt bleibt es bei 28 Tagen.
Tage ohne Aufzeichnung – Urlaub, Krankheit, Büroarbeit, Fahrt mit einem nicht aufzeichnungspflichtigen Fahrzeug – müssen belegt werden. Vorrangig durch manuellen Nachtrag, nur wenn das technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist, durch Bescheinigung nach § 20 FPersV.
Nach Ablauf der Mitführungspflicht gibt der Fahrer die Scheiben dem Unternehmer. Dieser prüft sie unverzüglich, bewahrt sie chronologisch und außerhalb des Fahrzeugs mindestens ein Jahr auf und vernichtet sie danach. Das Vernichten ist keine Option, sondern Pflicht: Verstöße gegen die Aufbewahrungs- und Löschvorschriften sind bußgeldbewehrt.
Tachodaten beim digitalen Gerät
Digitale Geräte speichern doppelt: personenbezogen auf der Fahrerkarte, fahrzeugbezogen im Massenspeicher.
| Speicher | Umfang | Download |
|---|---|---|
| Fahrerkarte | 28 Tage, Generation 2 Version 2: 56 Tage | mindestens alle 28 Tage |
| Massenspeicher im Gerät | mindestens 365 Tage | mindestens alle 90 Tage |
Beide Bestände sind ein Jahr aufzubewahren, für Zwecke des § 21a ArbZG zwei Jahre. Ablauf, Werkzeuge und Fernauslesung beschreibt Fahrtenschreiber auslesen, die Archivierung Fahrtenschreiberarchiv.
Positionsdaten zeichnen nur intelligente Fahrtenschreiber auf, und nicht durchgängig, sondern an definierten Punkten: Arbeitsbeginn, Arbeitsende, alle drei Stunden kumulierter Lenkzeit, bei Grenzübertritt und bei Be- oder Entladung. Eine laufende Ortung leistet erst ein Telematiksystem wie die GPS-Ortung.
Manipulationsschutz
Das Gerät sichert auf mehreren Ebenen: plombiertes Einbauschild, verschlüsselte Signalübertragung zum Geber, kryptografische Signatur der Datensätze, zweiter unabhängiger Bewegungssensor. Version 2 authentifiziert das Satellitensignal zusätzlich über OSNMA im Galileo-System und erkennt gefälschte Positionsdaten. Manipulation wird gegen Fahrer und Unternehmen sanktioniert, hinzu kommen Stilllegung im Einzelfall und Folgen für die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters. Siehe Fahren ohne Fahrtenschreiber: Strafen und Bußgelder.
Hersteller
Marktführer ist VDO, seit 2007 Teil von Continental. Das Kürzel steht für die 1929 aus DEUTA und OTA entstandene Vereinigte DEUTA-OTA; die Eigentümerkette führte über Mannesmann (1991) und Siemens (2000) zu Continental. Aktuelles Gerät ist der DTCO 4.1, der die Anforderungen der Version 2 einschließlich automatischer Grenzerfassung erfüllt. Weitere zugelassene Hersteller sind Stoneridge Electronics, intellic mit dem EFAS und I+ME ACTIA.
Prüfung und Kalibrierung
Nach § 57b StVZO ist der Fahrtenschreiber mindestens alle 24 Monate in einer anerkannten Werkstatt zu prüfen. Zusätzlich anlassbezogen: nach Einbau oder Reparatur, bei Änderung von Wegdrehzahl, Wegimpulszahl oder Reifenumfang, bei Kennzeichenwechsel und bei einer UTC-Abweichung von mehr als 20 Minuten. Geprüft werden Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Funktion, danach wird ein neues plombiertes Einbauschild angebracht. Ablauf und Kosten unter LKW-Tachoprüfung, Werkstattanforderungen unter Fahrtenschreiber-Werkstatt.
FAQ
Wie füllt man eine Tachoscheibe richtig aus?
Vor der ersten Fahrt: Name und Vorname ausgeschrieben, Ort und Datum des Beginns, amtliches Kennzeichen, Kilometerstand, Ländersymbol. Nach der letzten Fahrt: Ort, Datum, Kilometerstand und gefahrene Strecke. Nichts in den Aufzeichnungsring schreiben.
Was steht auf der Rückseite der Tachoscheibe?
Fahrzeugwechsel mit Kennzeichen, Uhrzeiten und Kilometerständen, handschriftliche Nachträge für Zeiten außerhalb des Fahrzeugs und Tätigkeiten nach einem Gerätedefekt.
Wie lange müssen Tachoscheiben mitgeführt werden?
Bei Fahrzeugen über 3,5 t seit dem 31. Dezember 2024 für den Kontrolltag und die vorausgegangenen 56 Kalendertage. Bei Fahrzeugen über 2,8 bis 3,5 t nach FPersV bleiben es 28 Tage.
Wie lange muss der Unternehmer Tachoscheiben aufbewahren?
Mindestens ein Jahr, chronologisch und außerhalb des Fahrzeugs. Danach sind sie zu vernichten, soweit sie nicht für § 21a ArbZG weiter benötigt werden.
Darf eine Tachoscheibe für mehrere Fahrzeuge genutzt werden?
Ja, innerhalb von 24 Stunden, wenn die Scheibe für den Tachographen des jeweiligen Fahrzeugs zugelassen ist. Die Daten der weiteren Fahrzeuge gehören auf die Rückseite.
Wie lange speichert der LKW-Tacho Daten?
Der Massenspeicher mindestens 365 Tage. Die Fahrerkarte 28 Tage, Karten der Generation 2 Version 2 dagegen 56 Tage.
Ist der LKW-Tacho dasselbe wie ein Tachometer?
Nein. Der Tachometer zeigt die Geschwindigkeit an, der Tachograph zeichnet Lenkzeit, Geschwindigkeit und Wegstrecke auf.
Zeichnet der LKW-Tacho die Position auf?
Nur intelligente Geräte ab 2019, und nur an festgelegten Punkten wie Arbeitsbeginn, Arbeitsende, nach drei Stunden Lenkzeit und beim Grenzübertritt. Eine durchgehende Ortung findet nicht statt.
Sind analoge Fahrtenschreiber noch erlaubt?
Im grenzüberschreitenden Verkehr nicht; dort endete die Umrüstpflicht am 31. Dezember 2024. Im reinen Inlandsverkehr darf ein vorhandenes analoges Gerät weiter betrieben werden.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Art. 34 – Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern: https://lexparency.de/eu/32014R0165/ART_34/
- § 57b StVZO – Prüfung der Fahrtenschreiber: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57b.html
- ZDH – Mitführungs- und Dokumentationspflichten, 56-Tage-Regel seit 31.12.2024: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/mobilitaet/lenk-und-ruhezeiten-/-tachographenpflicht/mitfuehrungs-und-dokumentationspflichten-alle-gewichtsklassen/
- BALM – Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Hinweise_Sozialvorschriften/Hinweise_Sozialvorschriften_node.html
Disclaimer:
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer