Lkw-Maut

Bei der Lkw-Maut handelt es sich um eine Straßenbenutzungsgebühr. Diese fällt in Deutschland für schwere Nutzfahrzeuge auf bestimmten Strecken an. Mit der Straßenbenutzungsgebühr sollen Lkw entsprechend der Nutzung anteilig an den Kosten der Infrastruktur beteiligt werden.

Wie ist die Lkw-Maut in Deutschland entstanden?

Die Lkw-Maut in Deutschland wurde bereits im März 1990 vom Bundestag beschlossen. Die tatsächliche Einführung fand hingegen erst am 1. Januar 2005 statt. Die Organisation und Bereitstellung des technischen Systems übernahm Toll Collect als öffentliches Unternehmen in der Hand des Bundes. Dieses Unternehmen sammelt die Mautgebühren ein und verwaltet das Netz von Terminals. Die Rechtsgrundlage für die Lkw-Maut ist das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), das seit dem 19. Juli 2011 in Kraft ist.

Welche Strecken in Deutschland sind mautpflichtig?

Zur Einführung des Autobahnmautgesetzes waren nur einige Bundesautobahnen von der Lkw-Maut betroffen. Dieses Netz wurde kontinuierlich erweitert. Später wurden neben Autobahnen auch Bundesstraßen mautpflichtig – vor allem Strecken, die zur Umgehung der Maut genutzt wurden und so übermäßig von Schwerlastverkehr betroffen waren. Das Netz der mautpflichtigen Straßen umfasst seit 2019 rund 50.000 Streckenkilometer.

Da es immer wieder zu Erweiterungen kam, stellt das Bundesamt für Güterverkehr auf der eigenen Webseite eine Mautkarte sowie eine Tabelle bereit, auf denen sich die Strecken prüfen lassen, auf denen eine Maut fällig wird.

Wie hoch ist die Maut für Lkw?

Die Berechnung der Lkw-Maut hat sich im Lauf der Zeit mehrfach verändert. Dabei wurden immer mehr Faktoren in der Kalkulation berücksichtigt, sodass das System zusehends komplizierter wurde. Als zentrale Faktoren für die Berechnung des Mautsatzes sind die folgenden Punkte relevant:

  • Schadstoffklasse
  • Zulässiges Gesamtgewicht
  • Anzahl der Achsen

Der Mautsatz wird dann in Cent pro Kilometer abgerechnet. Ab dem 1. Januar 2019 liegt der Mautsatz zwischen 9,3 und 26,1 Cent pro Kilometer.

Ein Lkw mit 2 Achsen der Schadstoffklasse EURO 6 und einem Gewicht von 7,5 t muss für eine Strecke von 100 km demnach 9,30 Euro Maut entrichten. Auf der gleichen Strecke zahlt ein Lkw mit 4 Achsen, einem Gewicht von 18 t und der Schadstoffklasse EURO 2 hingegen 25 Euro.

Welche Fahrzeuge fallen unter das Bundesfernstraßenmautgesetz?

Im Gesetz sind die Nutzfahrzeuge festgelegt, die eine Lkw-Maut entrichten müssen. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs. Die Lkw-Maut ist ab 7,5 t Gesamtmasse zu entrichten. Lkw mit alternativen Antrieben wie Elektromotoren oder Wasserstoff sind bis auf Weiteres von der Lkw-Maut ausgenommen. Ebenfalls sind Omnibusse aller Art von der Maut befreit. Lkw, die Gas als Brennstoff nutzen, sind nur dann von der Maut befreit, wenn sie die Schadstoffklasse EURO 6 besitzen und bereits als Neufahrzeug für CNG oder LNG ausgeliefert wurden.

Technische Umsetzung des deutschen Mautsystems

Das deutsche Mautsystem von Toll Collect basiert auf zwei Techniken zur Erfassung der gefahrenen Strecken. Zum einen ist eine manuelle Erfassung der Strecken möglich. Dies übernehmen die Fahrer jeweils vor Fahrtbeginn an den Terminals von Toll Collect. Dies ist jedoch vergleichsweise zeitaufwendig, da eine Reihe von Angaben am Terminal gemacht werden müssen. Dazu gehören die Auswahl der Strecke sowie Daten zum Fahrzeug.

Zum anderen gibt es die Möglichkeit, die gefahrene Strecke per GNSS (Global Navigation Satellite System) erfassen zu lassen. Dies ist für Unternehmen möglich, die sich bei Toll Collect registrieren und eine On-Board-Unit im Fahrzeug einbauen lassen. Dies ist freiwillig. Diese On-Board-Unit registriert die Fahrten auf den mautpflichtigen Strecken für das jeweilige Fahrzeug und verbucht die Mautgebühren auf dem Konto.

Wie wird die Maut entrichtet?

Es gibt eine Reihe von Optionen, wie die Mautgebühren an Toll Collect entrichtet werden. Zunächst stellt der Betreiber die Möglichkeiten bereit, sich zu registrieren. Für registrierte Unternehmen gibt es die folgenden Optionen zur Begleichung der Mautgebühren:

  • Manuelle Einbuchung
  • Einbuchung im Internet
  • Automatische Erhebung

Registrierte Unternehmen haben die Wahl zwischen der Abbuchung der Mautgebühren vom Bankkonto oder, falls keine Bonität vorhanden ist, der Vorauszahlung auf ein Guthabenkonto bei Toll Collect. Alle anderen Lkw-Fahrer können die jeweiligen Mautgebühren auf diese drei Arten begleichen:

Somit steht das Mautsystem auch Fahrern aus dem Ausland offen. Diese Zahlungen sind an stationären Mautstellen-Terminals möglich, die sich entlang der Mautstrecken sowie an den Grenzen finden. Insgesamt gibt es rund 3.500 Terminals im Bundesgebiet.

Wie kontrolliert Toll Collect die Zahlung der Mautgebühren?

Bei den Fahrzeugen mit On-Board-Unit erfolgt die Kontrolle via GPS und somit automatisch. Alle Lkw, die nicht über dieses System verfügen, werden stichprobenartig überprüft. Hierfür gibt es 4 Methoden:

  • Mobile Kontrollen auf den mautpflichtigen Strecken
  • Stationäre Kontrollen an Parkplätzen
  • Automatische Kontrollen durch Fotos
  • Betriebskontrollen

Toll Collect betreibt rund 300 stationäre Anlagen auf Kontrollbrücken, die Lkw fotografieren. Hier erfolgt eine Stichprobenkontrolle, sodass Verstöße gegen das Mautsystem auffallen. Ebenfalls gibt es mobile Kontrollen auf den Strecken, die vom Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt werden.

Welche Strafen drohen, wenn die Lkw-Maut nicht entrichtet wird?

Entrichtet ein mautpflichtiger Lkw keine Gebühr, liegt ein Mautverstoß vor. Dies beginnt bereits in dem Moment des Fahrtantritts auf der mautpflichtigen Strecke. Ein Mautverstoß kann zu folgenden drei Verfahren führen:

  • Nacherhebungsverfahren
  • Verwarnung
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren

Im Nacherhebungsverfahren wird die geschuldete Mautgebühr exakt errechnet und vor Ort kassiert oder per Nacherhebungsbescheid eingefordert. Dies passiert meist bei mobilen Kontrollen, wenn ein Vorstoß festgestellt wird. Lässt sich die zurückgelegte Strecke nicht ermitteln, wird die Maut pauschal für 500 km berechnet.

Eine Verwarnung kann ebenfalls bei Kontrollen ausgesprochen werden. Diese kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro mit sich bringen. Verwarnungsgelder werden auch ausgesprochen, wenn falsche Angaben zur Maut gemacht wurden, beispielsweise eine falsche Achszahl.

Darüber hinaus sind Bußgelder bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren möglich. Diese liegen in einem Bereich zwischen 120 und 20.000 Euro, abhängig von der Schwere des Mautverstoßes.

Die GPS-Ortung von FleetGO kann die gefahrene Route nachvollziehbar machen und Verstöße aufklären. Fuhrparkmanager können ihre Fahrer damit nachweislich besser managen. Darüber hinaus übernimmt der Fuhrparkmanager auch in vielen Fällen die Aufgabe zum Fahrtenschreiber auslesen und Fahrerkarte auslesen. Dieser Vorgang muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig geschehen. Die moderne Tacho 360™ Lösung von FleetGO ermöglicht eine umfassende Fahrtenschreiberanalyse und einfache Übertragung ins Fahrtenschreiberarchiv.

Welche Regelungen gibt es bezüglich der Maut im EU-Ausland?

Viele Länder innerhalb und außerhalb der Europäischen Union haben ebenfalls Mautsysteme eingeführt. Diese sind unabhängig von der deutschen Straßenmaut und müssen somit gesondert entrichtet werden. Speditionen im internationalen Verkehr sollten sich deshalb vor Fahrtantritt informieren und entsprechend vorbereiten. Unter anderem haben die folgenden Länder in Europa ein eigenes Mautsystem:

  • Frankreich
  • Österreich
  • Vereinigtes Königreich
  • Polen
  • Spanien
  • Norwegen
  • Italien

Die Höhe weicht von Land zu Land ab. Gleiches gilt für die Bezahlmethoden und die Gültigkeit. Einige Länder haben elektronische Bezahlsysteme und ermöglichen es, die Maut im Voraus zu entrichten. Ansonsten finden sich an Grenzübergängen, Autobahnauffahrten oder Raststätten Möglichkeiten zur Entrichtung der Maut. Zudem gibt es mitunter regionale Mautregeln bei Brücken, Tunneln und an ähnlichen Punkten. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Systeme ist es sinnvoll, sich vor Fahrtantritt über die Mautregeln im jeweiligen Land zu informieren. Dies betrifft auch die Tourenplanung.

Quellen:


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