Diese Vorschriften gelten in Bezug auf Winterreifen für LKW

aktualisiert am 01.02.2024

Erster November: In den meisten europäischen Ländern ist es zwar noch relativ mild, aber der Winter steht schon in den Startlöchern. Dies macht den Wechsel auf Winterreifen für viele Fahrzeuge zur Pflicht. Vor allem Transportunternehmen im internationalen Straßenverkehr müssen sich jetzt mit der Winterreifenpflicht der verschiedenen Länder und deren Winterreifenvorschriften für Lkw auseinandersetzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Winterreifen für Lkw.

Sind Winterreifen für Lkw in Deutschland Pflicht?

In Deutschland besteht die sogenannte situative Winterreifenpflicht und wird in der deutschen Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a StVO) geregelt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge – sowohl Pkw als auch Lkw – bei winterlichen Straßenverhältnissen nur dann auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, wenn sie mit Winterreifen ausgestattet sind. Die StVO beschreibt winterliche Straßenverhältnisse als „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Straßenglätte oder Reifglätte„. Das bedeutet, dass Winterreifen immer dann montiert werden müssen, wenn die Gefahr von Glätte und damit von Unfällen besteht.

Dies gilt für alle Fahrzeuge auf deutschen Straßen, unabhängig davon, in welchem Land sie zugelassen sind. Sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter sind dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß bereift sind. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld sowie einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geahndet.

Um die situative Winterreifenpflicht in Deutschland zu erfüllen, müssen Nutzfahrzeuge im Güterverkehr seit dem 1. Juli 2020 auch auf den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgestattet sein.

Winterreifen für Lkw

Welche Vorschriften gelten bei Winterreifen für Lkw im Ausland?

Unternehmen deren Lkw ins Ausland fahren, müssen Sie sich über die dortigen Vorschriften informieren. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Land. Unsere Übersicht zeigen wir Ihnen, wie andere Länder die Winterreifenpflicht für Lkw handhaben:

LänderReifenvorschriften
AlbanienKeine Winterreifenpflicht.
BelarusKeine Winterreifenpflicht.
BelgienKeine Winterreifenpflicht. Symmetrische Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich.
Bosnien und HerzegowinaIn der Zeit vom 15. November bis 15. April sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t zwei Optionen vorgeschrieben: Option 1: Reifen mit Winterprofil mit mind. 4 mm Profiltiefe an der Antriebsachse. Option 2: Reifen mit Standardprofil mit mind. 4 mm Profiltiefe, bei winterlichen Witterungsverhältnissen müssen Schneeketten angebracht werden.
BulgarienVom 15. November bis zum 1. März: Sommer- oder Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm erforderlich.
DänemarkKeine Winterreifenpflicht.
EstlandWinterreifen vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t (Radialreifen mit 3 mm Mindestprofiltiefe) vom 1. Dezember bis 1. März (auch von Oktober bis April, je nach Wetterverhältnissen). Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; die Mindestprofiltiefe von 3 mm gilt jedoch auch für sie.
FinnlandWinterreifen erforderlich vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Witterungsverhältnissen. Auf nicht lenkbaren Antriebsachsen Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen), POR-Reifen oder Spikereifen. M+S-Reifen erlaubt bis 30. November 2024. Auf Antriebsachse mindestens 5 mm und auf allen anderen Achsen mindestens 3 mm Profiltiefe.
FrankreichWinterausrüstung ist auf Straßen vorgeschrieben, die mit dem Schild B26 und/oder B58 gekennzeichnet sind. Nach Ermessen der lokalen Behörden (préfectures) müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t vom 1. November bis 31. März mit Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) ausgerüstet sein (mindestens zwei 3PMSF-Reifen auf einer Lenkachse und mindestens zwei 3PMSF-Reifen auf einer Antriebsachse) oder Schneeketten auf der Antriebsachse angebracht haben. Übergangsperiode für bereits verwendete M+S-Reifen bis 2024.
GroßbritannienKeine Winterreifenpflicht.
ItalienKeine Winterreifenpflicht. Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt.
IrlandKeine Winterreifenpflicht.
IslandKeine Winterreifenpflicht.
KroatienWinterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t sind M+S-Reifen auf der Antriebsachse Pflicht.
KosovoKeine Winterreifenpflicht.
LettlandWinterreifen (M+S) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t vom 1. Dezember bis 1. März. Mindestprofiltiefe von 4 mm. Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; eine Mindestprofiltiefe von 3 mm ist jedoch vorgeschrieben.
LiechtensteinKeine Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen mit der Witterung entsprechenden Reifen ausgestattet sein.
LitauenWinterreifen vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t vom 1. November bis 1. April. Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist jedoch vorgeschrieben.
LuxemburgBei winterlichen Witterungsverhältnissen müssen Lkw und Busse auf der Antriebs-achse mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung ausreichend) ausgestattet sein.
NordmazedonienKeine Winterreifenpflicht.
MontenegroVon November bis April müssen Fahrzeuge auf bestimmten Straßen (Bekanntgabe durch das Polizeiministerium) mit Winterreifen oder Reifen mit M+S-Kennzeichnung ausgestattet sein (mind. 4 mm Profiltiefe).
NiederlandeKeine Winterreifenpflicht.
NorwegenFahrzeuge mit einem zulässigen  Gesamtgewicht > 3,5 t müssen vom 15. November bis 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein: 3PMSF-Reifen auf Antriebsachse und vorderer Lenkachse, M+S- oder 3PMSF-Reifen auf freirollenden Achsen. Je nach Region ist eine Profiltiefe von min. 5 mm während der Wintermonate vorgeschrieben. Südnorwegen: zwischen dem 1. November und dem ersten Montag nach Ostern. Nordnorwegen: zwischen dem 16. Oktober und dem 30. April.
ÖsterreichWinterreifenpflicht vom 1. November bis  15. April. Bei Missachtung drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder in Höhe von 35 bis 5.000 Euro. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t müssen Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) zumindest an einer Antriebsachse mit mind. 6 mm Profiltiefe (Diagonal) und mind. 5 mm Profiltiefe (Radial) aufweisen.
PolenKeine Winterreifenpflicht.
PortugalKeine Winterreifenpflicht.
RumänienBei winterlichen Straßenverhältnissen müssen alle Fahrzeuge > 3,5 t hzG und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit M+S- Reifen oder Winterreifen an der Antriebsachse ausgestattet sein.  
RusslandVon Dezember bis Februar müssen Lkw auf allen Antriebsachsen mit M+S-Reifen oder 3PMSF-Reifen ausgestattet sein, die mind. 4 mm Profiltiefe aufweisen.
SerbienWinterreifen (M+S-Reifen) von November bis April verpflichtend. Mind. 4 mm Profiltiefe. Verwendung wenn durch  Beschilderung angeordnet und in  Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.
SlowakeiWinterreifenpflicht (M+S-Reifen) auf Antriebsachse für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t in der Zeit vom 15. November bis 31. März
SlowenienVom 15. November bis 15. März sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen  Gesamtgewicht > 3,5 t zwei Optionen vorgeschrieben: Option 1: Winterreifen zumindest auf der Antriebsachse (mind. 3 mm Profiltiefe) Option 2: Standardreifen, aber Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden, die bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf den Reifen der Antriebsachse angebracht werden müssen.
SpanienFür Hochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87) müssen Lkw mit 3PMSF-Reifen an allen Achspositionen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgestattet sein.
SchwedenBei winterlichen Witterungsverhältnissen muss die Mindestprofiltiefe auf allen Reifen 5 mm betragen, außer auf Anhängerreifen (1,6 mm). Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t müssen an den Vorder- und Antriebsachsen mit 3PMSF-, POR- oder Spikereifen ausgerüstet sein, an den anderen Achsen sind auch M+S-Reifen erlaubt. Bis zum 30. November 2024 ist die Verwendung von M+S-Reifen auf allen Achsen zulässig.
SchweizKeine allgemeine Pflicht für Winterreifen; regionale Bestimmungen sind bei winterlichen Straßenverhältnissen möglich (z. B. auf Alpenpässen). Das  Fahrzeug muss entsprechend der  Witterungsverhältnisse ausgerüstet und sicher zu fahren sein.
Tschechische RepublikVom 1. November bis 31. März situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen bzw. entsprechender Beschilderung. Mind. 6 mm Profiltiefe.
TürkeiVom 1. Dezember bis 1. April ist der Einsatz von Winterreifen bei Bussen und Lkws auf regionalen Straßen Pflicht. Winterreifen sollten eine Profiltiefe von mindestens 4 mm für Lkw haben.
UkraineKeine Winterreifenpflicht.
UngarnKeine Winterreifenpflicht.

Neuerung zum Jahr 2024

Eine weitere Neuerung gilt ab 01.10.2024. Dann dürfen auf Antriebs- und Lenkachsen bei winterlichen Verhältnissen keine M+S-Reifen mehr verwendet werden, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden. Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch solche mit dem Three-Peak-Mountain-Snowflake-Symbol (3PMSF) bzw. Alpine-Symbol verwendet werden. Ausgenommen davon sind M+S-Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert wurden.

Damit Industrie, Handel und Transportunternehmen genügend Zeit zur Anpassung haben, wurde die Übergangsfrist bis zum 30.09.2024 gewährt.

Für Fuhrparks die 2024 neue Reifen für die kommende Wintersaison beschaffen, ist es sinnvoll, direkt richtige Winterreifen mit dem Alpine-Symbol für Lkw zu kaufen.

Neben den Vorschriften zu Winterreifen am Lkw müssen Flottenmanager einige weitere Vorschriften beachten. Dazu gehört das regelmäßige Auslesen des Fahrtenschreibers und die Archivierung der Daten. Mit Tacho 360 von FleetGO bekommen Sie die vollumfassende Lösung für Ihre Fahrtenschreiberdaten. Auf diese Weise können Sie zu jeder Zeit remote den Fahrtenschreiber auslesen und eine Fartenschreiberanalyse durchführen.

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