aktualisiert am 16.06.2026
Ein Lkw-Anhänger erweitert die Transportkapazität im gewerblichen Güterverkehr erheblich – doch mit dem Einsatz gehen auch zahlreiche Vorschriften einher. Insbesondere bei der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger sind technische und rechtliche Anforderungen zu beachten. Dabei spielen zulässige Maße und Gewichte eine zentrale Rolle. Wer hier gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, muss mit empfindlichen Strafen und gegebenenfalls dem Verlust der Betriebserlaubnis rechnen.
Welche Arten von Lkw Anhängern gibt es?
Lkw Anhänger gibt es in unterschiedlichen Formen. Im Wesentlichen erfolgt die Einteilung in diese drei Arten:
- Starrdeichselanhänger
- mehrachsige Gelenkdeichselanhänger
- Sattelanhänger
Starrdeichselanhänger
Starrdeichselanhänger gehören zu den kleineren Varianten. Sie haben eine oder zwei Achsen, manchmal auch drei. Starrdeichselanhänger haben eine feste Deichsel und sind häufig bei kleineren Transporten im Einsatz. Sie sind einfach zu manövrieren. Oft haben sie ein Gesamtgewicht von weniger als 750 Kilogramm und benötigen dann keine eigene Bremse.
Gelenkdeichselanhänger
Auch als Drehschemelanhänger bekannt, verfügen sie über eine gelenkte Vorderachse, die das Rangieren erleichtert. Die mehrachsigen Gelenkdeichselanhänger haben 2 bis 4 Achsen, wobei der oder die vorderen Achsen lenkbar sind. Aus dieser Variante entstehen Züge, die üblicherweise ein Gesamtgewicht zwischen 20 und 24 Tonnen haben. Sie sind besonders bei größeren Lasten und im landwirtschaftlichen Bereich verbreitet.
Sattelanhänger (Sattelauflieger)
Sattelanhänger sind für die Kombination mit Zugmaschinen konzipiert. Diese Anhänger übertragen einen Teil ihres Gewichts auf die Zugmaschine und sind für den Transport schwerer Güter konzipiert. Sie sind meist mehrachsig, wobei eine Vorderachse meist fehlt und bieten eine hohe Ladekapazität. Bei überlangen LKW, den sogenannten EuroCombis, kommen jedoch auch Sattelanhänger mit zusätzlicher Vorderachse zum Einsatz.
Die unterschiedlichen Aufbauten von Lkw Anhängern
Die Lkw Anhänger unterscheiden sich noch in der Art des Aufbaus. Dadurch entscheidet sich, welche Art von Fracht mit dem Anhänger transportiert wird. Dies sind einige Beispiele für weitverbreitete Aufbauvarianten bei Lkw Anhängern:
- Containerchassis
- Tieflader
- Pritsche
- Kofferaufbau
- Kühl und Tiefkühl
- Tank
- Walking Floor
- Plane
- Kipper
- Autotransporter
Zulässige Maße und Gewichte von Lkw-Anhängern
Bei der Nutzung von Lkw-Anhängern sind in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben zu Abmessungen und Gewichten einzuhalten. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf ein einzelner Anhänger einschließlich der Zugeinrichtung eine maximale Länge von 12 Metern, eine Breite von 2,55 Metern und eine Höhe von 4 Metern nicht überschreiten. Für Fahrzeugkombinationen gelten gesonderte Regelungen: Die maximale Gesamtlänge eines Lastzugs (bestehend aus Lkw und Anhänger) beträgt 18,75 Meter, während Sattelzüge eine maximale Länge von 16,50 Metern einhalten müssen.
Diese Vorschriften dienen der Verkehrssicherheit und sollen eine reibungslose Nutzung der öffentlichen Infrastruktur gewährleisten – insbesondere bei Brücken, Tunneln und innerstädtischem Verkehr. Bei Sonderfahrzeugen oder Transporteinsätzen mit Übermaßen sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Welcher Führerschein berechtigt zum Führen von Lkw mit Anhänger?
Die Kombination aus einem Lkw mit Anhänger wird als Gespann bezeichnet. Für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger werden je nach Fahrzeugklasse und Anhängermasse unterschiedliche Fahrerlaubnisse benötigt. Die maßgeblichen Regelungen finden sich in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg, darf ein Gespann mit einem EU-Führerschein der Klasse C oder C1 geführt werden – eine zusätzliche Anhängerklasse ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis notwendig:
- CE: Berechtigt zum Führen von Zugmaschinen der Klasse C (über 7,5 t) mit Anhängern über 750 kg, also z. B. klassische Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Voraussetzung ist der Führerschein der Klasse C.
- C1E: Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 (3,5–7,5 t) mit Anhängern über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 12 t nicht überschreitet. Voraussetzung ist der Führerschein der Klasse C1.
Wie viele Anhänger dürfen hinter einem Lkw der Klasse B mitgeführt werden?
Mitunter sind Fahrzeuge, die mit einem Führerschein der Klasse B geführt werden dürfen, als Lkw zugelassen, z.B. Transporter im gewerblichen Einsatz. Auch diese Fahrzeuge dürfen einen Anhänger ziehen. Die relevanten Regelungen ergeben sich aus § 6 FeV sowie § 42 StVZO.
Ist das Zugfahrzeug als Pkw zugelassen, gilt für das Gespann eine Obergrenze von 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Ist das Zugfahrzeug als Lkw zugelassen, darf das Gespann das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs betragen – ein Transporter mit 3,0 t zulässiger Gesamtmasse darf demnach ein Gespann von bis zu 4,5 t bilden.
Wichtig: Übersteigt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg und liegt das Gespann über 3,5 t, reicht die Klasse B allein nicht aus. Hier ist entweder die Schlüsselnummer 96 (Gespann bis 4,25 t) oder die Führerscheinklasse BE erforderlich – je nach Gesamtmasse des Gespanns.
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Quellen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
- https://www.transportbranche.de/wissen/lastkraftwagen/lkw-aufbauten/
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