Fahrerkarte LKW

In Deutschland müssen alle Kraftfahrzeuge  oder Gespanne, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen und mit denen Güter und Personen auf öffentlichen Straßen befördert werden, einen digitalen Fahrtenschreiber haben. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 2,8 Tonnen können mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Das Kontrollgerät enthält zwei Karten-Steckplätze für die Fahrerkarte. Wir erklären Ihnen, was eine Fahrerkarte für LKW ist und wie sie verwendet wird. Darüber hinaus erklären wir, was zu tun ist, wenn eine Fahrerkarte verloren oder vergessen bzw. wenn die Fahrerkarte kaputt ist.

Was ist eine LKW-Fahrerkarte?

Alle Fahrer von gewerblichen Kraftfahrzeugen, die Personen oder Güter befördern, brauchen eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte für LKW ist scheckkartengroß und besitzt einen Speicherchip, der persönliche Informationen über den LKW-Fahrer enthält. Sie wird zusammen mit dem digitalen Fahrtenschreiber genutzt. Auf der Karte werden Lenk- und Ruhezeiten sowie weitere Informationen für mindestens 28 Tage gespeichert.

Je nachdem, wie wenig mit der Fahrerkarte gefahren wird, kann sie auch Daten von mehreren Monaten bis Jahren speichern. Jeweils die ältesten Daten werden überschrieben, sobald die Speicherkapazität ausgeschöpft ist.

Zur Einhaltung des Fahrtenschreiber Gesetzes müssen Sie regelmäßig die Fahrerkarte auslesen und gemäß den Vorschriften aufbewahren.

Bei einer Fahrzeugkontrolle werden die Daten von Polizei oder Bundesamt für Güterverkehr (BGA) mit einem mobilen Fahrerkarten Lesegerät ausgelesen.

Welche Informationen sind auf der Fahrerkarte gespeichert?

  • Name des Fahrers
  • Geburtsdatum des Fahrers
  • Führerscheinnummer des Fahrers
  • Nationalitätszeichen des ausstellenden Staats
  • Datum der Ausstellung und Gültigkeitsdauer der LKW Fahrerkarte
  • Fahrzeugdaten wie Betriebszeiten, Datum der Erstzulassung, Kilometerstand und behördliches Kennzeichen
  • Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtunterbrechungen
  • Einzel- oder Doppelbesatzung im LKW
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

Wer braucht eine LKW-Fahrerkarte?

Durch die Harmonisierung der EU-Vorschriften müssen heute alle Kraftfahrer, die einen gewerblich genutzten LKW über 3,5 Tonnen fahren, eine Fahrerkarte besitzen und bei Fahrten auch stets mit sich führen. Mit der LKW-Karte können die Lenk- und Ruhezeiten bei Bedarf überprüft werden. Das dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern vor allem der Sicherheit der Kraftfahrer. Zu den sogenannten Sozialvorschriften, die dies regeln, gehören u.a.

– die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr sowie

– die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr.

Wo kann ich die Fahrerkarte für LKW beantragen?

Die Fahrerkarte für LKW können Sie bei der Führerscheinbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt beantragen, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Auch bei der DEKRA oder beim TÜV können Sie die Fahrerkarte beantragen. Für die Beantragung brauchen Sie gemäß § 5 Absatz 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) folgende Unterlagen:

  • Nachweis über den Wohnsitz und die Anschrift in Deutschland
  • Einen deutschen LKW-Führerschein oder einen entsprechenden Führerschein eines Mitgliedstaats der EU/EWR
  • Einen Identitätsnachweis (zum Beispiel: Personalausweis oder Reisepass)
  • Ein Lichtbild, bei dem das Gesicht direkt in die Kamera schaut, mit einfarbig hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung.

Kosten der Fahrerkarte für LKW

Die Kosten für eine Fahrerkarte unterscheiden sich je nach Bundesland und liegen derzeit zwischen 34,00 und 42,00 Euro. Erfahren wie hoch die Kosten für die Fahrerkarte je Bundesland sind.

Ist Ihre Karte nach fünf Jahren abgelaufen? Wenn Sie Ihre Fahrerkarte verlängern möchten, fallen die gleichen Kosten an wie bei der Neubeantragung. Fast doppelt so teuer kann es werden, wenn Sie eine Ersatzkarte beantragen müssen. Das liegt daran, dass der Verwaltungsaufwand um einiges höher ist.

Nachtrag auf Fahrerkarte

Manueller Nachtrag Fahrerkarte

Bei der Verwendung einer Fahrerkarte kann ein Nachtrag erforderlich sein, um sicherzustellen, dass eine vollständige Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten verfügbar ist.

In bestimmten Situationen kann es bei der Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers erforderlich sein, einen manuellen Nachtrag zur Fahrerkarte zu erstellen. Dies ist sehr wichtig, um sicherzustellen, dass die Lenk- und Ruhezeiten immer vollständig dokumentiert sind. Daher sollten Sie immer darauf achten, dass alle Arbeits- und Ruhezeiten korrekt aufgezeichnet werden.

In der Regel ist es immer notwendig, nach Schichtende einen zusätzlichen Eintrag auf der Fahrerkarte vorzunehmen, wenn Tätigkeiten oder Ruhezeiten nach dem Abstecken der Karte stattgefunden haben. Dies ist keine Seltenheit, denn diese Situation kann bereits bei täglichen oder wöchentlichen Ruhezeiten auftreten. Denn wenn das Fahrzeug während dieser Zeit von einem anderen Fahrer genutzt wird, kann die Karte in dieser Zeit nicht eingesteckt bleiben.

Ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte muss in der Regel z.B. in den folgenden Fällen vorgenommen werden

  • im Falle von täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten
  • im Falle von Krankheit und Urlaub
  • bei Arbeitstätigkeiten ohne Fahrtätigkeit (z.B. im Büro).

Ein Beispiel: Der Fahrer steckt die Karte nach dem Fahren aus, arbeitet dann aber noch im Büro. Dann beendet er die Arbeit und geht nach Hause. Am nächsten Tag setzt er zunächst die Büroarbeit fort, bevor er sich ins Fahrzeug setzt und seine Fahrerkarte einsteckt. Nun muss er die beiden Arbeitszeiten im Büro und die Ruhezeit addieren (insgesamt drei manuelle Nachträge auf Fahrerkarte).

Besonderheiten, die beim manuellen Nachtrag auf der Fahrerkarte beachtet werden müssen, sind: Tachographen der ersten Generation, hergestellt von 2006 bis 2011 erlauben nur manuelle Nachträge in UTC-Zeit. Wenn der Fahrer also in einer anderen Zeitzone fährt oder diese durchquert, muss er die Zeitverschiebung selbst mit einberechnen. In Deutschland bedeutet das, dass ein Arbeitsbeginn um 06:00 Uhr einen Eintrag für 05:00 Uhr erfordert. Erst mit Fahrtenschreibern, die seit 2011 in Gebrauch sind, werden manuelle Nachträge auf der Fahrerkarte in Ortszeit möglich, diese Eintragungen werden durch einen Punkt hinter der Zeit gekennzeichnet.

Nachtrag Fahrerkarte Wochenende

Im Prinzip ist es möglich, einen Nachtrag auf der Fahrerkarte für das Wochenende vorzunehmen. Das muss auch so sein, denn in bestimmten Situationen werden die Zeiten nicht automatisch lückenlos erfasst. Zum Beispiel muss die Fahrerkarte nach einem Urlaub oder am Wochenende ergänzt werden. Ebenso wird die Karte während des Be- oder Entladens oft nicht in den Fahrtenschreiber gesteckt. Daher kann auch in diesem Fall ein Nachtrag auf der Fahrerkarte für das Wochenende erforderlich sein.

Fahrerkarte Urlaub nachtragen

Es ist erforderlich, dass Sie einen Urlaub auf der Fahrerkarte nachtragen. Der Nachtrag muss zusammen mit der Fahrerkarte eingegeben werden, wenn diese vor der nächsten Fahrt wieder in den digitalen Fahrtenschreiber gesteckt wird.

Verlorene, gestohlene oder kaputte Fahrerkarten

Der Fahrer muss sich binnen 7 Kalendertagen, nachdem die Fahrerkarte kaputt ging, verloren oder gestohlen wurde, für eine neue Karte bewerben. Die ausstellende Behörde muss eine Ersatzkarte binnen 5 Tagen ausstellen, nachdem sie eine gültige Bewerbung erhalten hat. In der Zwischenzeit muss der Fahrer die Daten seiner Fahrt- und Ruhezeiten ausdrucken, die am Ende der Fahrt in der Fahrzeugeinheit des Fahrtenschreibers aufgezeichnet wurden, muss seine persönlichen Daten hinzufügen und die Ausdrucke unterschreiben. Es ist einem Fahrer verboten (außer in manchen besonderen Umständen), für mehr als 15 Kalendertage ohne gültige Fahrerkarte zu fahren. Die ausstellenden Behörden verfügen über Berichte über ausgestellte, gültige und ungültige Karten und tauschen diese Daten via TACHOnet aus. Wenn Sie eine Karte verwenden, die als fehlerhaft, verloren oder gestohlen gemeldet wurde, wird das sofort auffallen.

Fahrerkarte einlegen

Die Fahrerkarte wird in der Regel zum Schichtbeginn vor der Abfahrt eingelegt. Sind Sie zu zweit unterwegs, muss der zweite Fahrer seine Fahrerkarte ebenfalls benutzen und in den zweiten Schacht einlegen. Sobald ein Fahrerwechsel stattfindet, müssen auch die Karten ihren Platz tauschen. Wenn Sie Ihren LKW oder Bus verlassen, um eine Pause zu machen, müssen Sie auch Ihre Fahrerkarte mitnehmen. Nach Schichtende wird die Karte dann bis zum nächsten Schichtbeginn entfernt.

Manchmal ist ein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte notwendig. Das ist immer dann der Fall, wenn es eine Lücke in den Aufzeichnungen gibt. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Fahrzeug be- oder entladen, während die Fahrerkarte noch nicht steckt. Sobald Sie die Fahrerkarte einlegen, werden Sie gefragt, ob Sie einen Nachtrag vornehmen müssen. Sollten Sie dies bejahen, können Sie im Anschluss Ihre Aktivität und den Zeitraum wählen und so den Nachtrag vornehmen.

Fahrerkarte defekt

Als Fahrer stehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber in der Verantwortung, dass Ihre Fahrerkarte stets in einem gebrauchsfähigen Zustand ist. Sollte das nicht der Falle sein – etwa, weil der Chip defekt ist -, zeigt der digitale Tachograf einen Fehlercode an. Was dieser genau bedeutet, können Sie der Bedienungsanleitung Ihres Geräts entnehmen. Ihre defekte Karte geben Sie bei Ihrer zuständigen Kraftfahrzeugstelle ab und beantragen dort die neue Karte.

Sie dürfen jetzt maximal 15 Kalendertage ohne Ihre Fahrerkarte fahren. Damit Kontrolleure von Polizei oder Bundesamt für Güterverkehr (BAG) trotzdem nachvollziehen können, ob Sie die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten haben, müssen Sie diese täglich auf einem Ausdruck Ihres Fahrtenschreibers dokumentieren. Dort notieren Sie Ihren Namen und die Führerscheinnummer (oder die Nummer Ihrer Fahrerkarte) und unterschreiben zum Schluss.
Bitte beachten Sie auch die Mitführungs- und Aufbewahrungspflichten: Sie müssen während der Arbeit nicht nur den aktuellen Ausdruck mit sich führen, sondern die Aufzeichnungen der letzten 28 Tage. Ihr Arbeitgeber muss Ihre Ausdrucke für mindestens ein Jahr aufheben und bei Bedarf Kopien an Sie oder die Kontrollbehörden aushändigen.

Fahrerkarte vergessen

Sie sind schon fast bei Ihrem Arbeitgeber angekommen und merken, dass Sie Ihre Fahrerkarte vergessen haben. Was nun – dürfen Sie dennoch fahren?
Fahrer, die gesetzlich verpflichtet sind, eine Fahrerkarte zu benutzen, müssen diese auch stets mit sich führen. Bei einer Kontrolle durch Polizei oder BAG müssen LKW-Fahrer in einem Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät ihre Lenk- und Ruhezeiten nachweisen können. Ohne gesteckte Fahrerkarte ist dies nicht möglich. Wenn Sie Ihre Fahrerkarte vergessen haben dürfen Sie die Fahrt nicht antreten. Als Konsequenz droht Ihnen als Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Ob ein Bußgeld verhängt wird, liegt im Ermessen der Kontrollbehörde.

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Fahrerkarte nach Dienstschluss im Kontrollgerät vergessen haben. Da die Ruhezeit automatisch registriert wird, können Sie die Fahrt anschließend ganz normal fortsetzen. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass in Ihrer Abwesenheit die Daten nicht von anderen manipuliert werden können. Es darf also kein anderer Fahrer das Fahrzeug bewegen (auch nicht für kurze Zeit, etwa beim Umparken des LKW), solange Ihre Fahrerkarte gesteckt ist.

Nur bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dürfen Sie ausnahmsweise auch ohne Fahrerkarte fahren. Nicht aber, wenn Sie Ihre Fahrerkarte vergessen haben. Dann dürfen Sie Ihre Fahrt nicht antreten!

Fahrerkarte verloren

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Fahrerkarte verloren haben. Als erstes müssen Sie den Verlust bei der ausstellenden Behörde (in der Regel die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes) anzeigen und innerhalb von einer Woche eine neue Fahrerkarte beantragen. Jetzt dürfen Sie für höchstens 15 Kalendertage ohne Fahrerkarte fahren. Den Nachweis, Dass Sie eine neue Karte beantragt haben, müssen Sie stets mit sich führen. Ebenso müssen Sie Ihre Fahrten während dieser Zeit von Hand dokumentieren. Auf dem täglichen Ausdruck des digitalen Kontrollgeräts vermerken Sie dazu Ihren vollständigen Namen, die Nummer Ihrer Fahrerkarte oder des Führerscheins, sowie Ihre Ruhe- Bereitschafts- und Arbeitszeiten. Vergessen Sie nicht, dieses Protokoll zu unterschreiben.

Die Ausdrucke müssen Sie 28 Tage lang stets mit sich führen, danach werden sie von Ihrem Arbeitgeber ein Jahr lang archiviert.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrerkarte für LKW

Quellen:


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