Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Vorschriften zur Ladungssicherung

Eine mangelnde Ladungssicherung kann für LKW-Fahrer und andere am Straßenverkehr beteiligte gefährlich werden. Eine hinreichend gesicherte Ladung von Straßenfahrzeugen ist für die allgemeine Verkehrssicherheit unerlässlich. Daher gibt es für eine solche Ordnungswidrigkeit Bußgelder, die Sie im Bußgeldkatalog Ladungssicherung einsehen können. Die GPS-Ortung zeichnet den gesamten Fahrtverlauf auf und kann hierbei unterstützend sein und im Zweifelsfall dabei helfen, einen Unfallhergang zu rekonstruieren.

Ladungssicherung: Definition

Zunächst möchten wir Ihnen die Ladungssicherungsvorschriften der StVO erläutern. Diese gelten für Pkw und Lkw gleichermaßen. In der StVO kann die Ladungssicherung nachgelesen werden:

„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

Ob die Ladung auf einem Lkw, Pkw oder Transporter gesichert wird, ist zunächst nicht entscheidend. Es geht in erster Linie um die allgemeine Verkehrssicherheit. Wenn es zu plötzlichen Manövern kommt und die Vorschriften zur Ladungssicherung nicht beachtet wurden, fliegen Transportgüter unkontrolliert durch das Fahrzeug.

Dabei wird die Kraft der Gegenstände vervielfacht und die Last kann sich um das bis zu 50-fache des eigentlichen Gewichts erhöhen. Selbst relativ leichte oder kleine Gegenstände können – wenn sie nicht gesichert sind – im Falle eines Aufpralls massive Schäden verursachen. Aber gerade bei Lkw, die häufig schwere Gegenstände geladen haben,  kann mangelnde Ladungssicherung verheerende Schäden hervorrufen.

Folgende Strafen beinhaltet der Bußgeldkatalog zur Ladungssicherung bei Lkw:

  • vermeidbaren Lärm durch Ladung nicht verhindert – Bußgeld: 10 Euro     
  • Ladung ragt nach hinten min. 3 m – Bußgeld: 20 Euro
  • Überschreitung mit der Ladung die zulässige Breite – Bußgeld: 20 Euro    
  • Ladung ragt nach hinten min. 1,5 m bei min. 100 km/h    – Bußgeld: 20 Euro
  • Ladung ragt nach vorne – Bußgeld: 20 Euro
  • Ladung ragt nach hinten über einen Meter ohne Kenntlichmachung durch Leuchte – Bußgeld: 25 Euro            
  • Keine ausreichende Sicherung der Ladung gegen Herabfallen – Bußgeld: 60 Euro
  • nicht ausreichende Sicherung mit Gefährdung – Bußgeld: 75 Euro; zusätzlich 1 Punkt
  • nicht ausreichende Sicherung mit Sachbeschädigung – Bußgeld: 100 Euro; zusätzlich 1 Punkt
  • Fahrzeug geführt, das mit Ladung höher als 4,20 m war   – Bußgeld: 70 Euro; zusätzlich 1 Punkt

Geltende Gesetze und Vorschriften zur Verantwortung für die Ladungssicherung

Nach § 22 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) muss die Ladung im LKW so gesichert werden, dass sie bei Ausweichbewegungen oder Notbremsungen nicht umfallen, rollen, verrutschen oder Lärm verursachen kann. Auch bei Ladevorgängen muss eine Überladung vermieden werden. Geeignete Maßnahmen zur Sicherung verschiedener Arten von Ladung im Fahrzeug sind in der VDI-Richtlinie 2700 beschrieben. Nach § 22 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zunächst sowohl der Fahrer als auch der Verlader für die sichere Beladung, den Transport und das Entladen verantwortlich. Verantwortlich ist nach der StVO nicht nur der Fahrer, sondern auch jede Person, die vom Absender oder Versender (Frachtführer) oder Empfänger als Verlader mit der Be- oder Entladung des Fahrzeugs beauftragt wurde. In der StVO ist der Verlader die Person, die als „Beauftragter des Verladers“ beim Beladen des LKWs eigenverantwortlich Entscheidungen treffen darf. Seitens des Transportunternehmens (Fahrzeughalter, Verlader, Spediteur) muss sichergestellt werden, dass Fahrer und Verlader die geltenden Richtlinien zur Ladungssicherung (StVO, VDI 2700) im Fahrzeug kennen und diese pflichtgemäß und verantwortungsvoll umsetzen können. Der Fahrzeughalter und das Unternehmen, das das Ladepersonal stellt, haben also die Pflicht, für die Ausbildung des Fahrers und des Personals zu sorgen und sind dafür verantwortlich, während der Beladung jederzeit die geeigneten Mittel zur Ladungssicherung (nach DIN EN) bereitzustellen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Neben den Gesetzen zur Ladungssicherung, müssen Unternehmen sowie Fuhrpark- und Flottenmanager weitere gesetzliche Vorschriften einhalten. Mit unseren Lösungen können sie einfach remote den Fahrtenschreiber auslesen. So können sie alle Vorschriften zum Fahrerkarte auslesen und der Datenspeicherung erfüllen.

Mehr wissenswertes zur Ladungssicherung für Lkw

Wenn es um den Transport von Gütern geht, ist der Lkw immer noch die unangefochtene Nummer 1. Die Ladungssicherung im Lkw wird in der Regel von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, die sowohl mit den verkehrsrechtlichen Ladungsvorschriften als auch mit den technischen Hilfsmitteln zur Lkw-Ladungssicherung bestens vertraut sind. Dennoch hat auch der Fahrer eine gewisse Verantwortung für seine Ladung. Er muss dafür sorgen, dass sie nicht verrutscht; manchmal ist es zum Beispiel notwendig, die Zurrgurte nachzuspannen. Bevor er losfährt, sollte er den Verlader fragen, was mit seiner Ladung zu beachten ist. Unsere Checkliste zur Abfahrtskontrolle hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte zu beachten und nichts zu vergessen.

Wer erhält die Strafe für mangelnde Ladungssicherung im Lkw?

Verstöße gegen die ordnungsgemäße Sicherung des Transportgutes gelten im Straßenverkehrsgesetz als Ordnungswidrigkeit. Sie werden mit einem Bußgeld und Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes geahndet, was meist den Fahrer trifft. Bei Schäden an Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht eine Haftung im Rahmen des § 823 BGB (Schadensersatz). Bei Schäden an der Ladung regelt das HGB Schadensersatzansprüche.  In diesem Fall liegt die Verantwortung für eine unzureichende Ladungssicherung oft auch beim Frachtführer, Absender oder Halter des Fahrzeugs.

Die Verantwortung für die Ladungssicherung liegt also grundsätzlich bei mehreren Parteien. Alle Beteiligten müssen dafür sorgen, dass die Ladung nach bestem Wissen und Gewissen gesichert wird und eventuell auftretende Probleme lösen. Bei unzureichender Ladungssicherung können nicht nur gegen den Fahrer des Fahrzeugs Bußgelder verhängt werden. Es kann auch ein Bußgeld wegen mangelnder Ladungssicherung für den Lkw-Verlader zur Folge habe. Der Verursacher erhält beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 325 Euro und einen Punkt in Flensburg, wenn er eine Fahrt mit einem Lkw anordnete, der aufgrund unzureichender Wartung die Verkehrssicherheit gefährdete. Wenn sich ein Unfall mit einer ungesicherten Ladung ereignet hat, können die Strafen für alle Beteiligten sogar noch höher ausfallen. Wenn es um die Sicherheit der Ladung geht, kann sich im Grunde keine der beteiligten Parteien der Verantwortung entziehen. In erster Linie sind Verlader und Lkw-Fahrer für die Transportsicherheit verantwortlich.

Quellen:


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