Führerscheinklassen der EU

Das erforderliche Dokument, um ein Fahrzeug zu führen, ist der Führerschein. Innerhalb der Europäischen Union sind die Führerscheinklassen und Regularien weitestgehend harmonisiert. Die EU-Führerscheinklassen legen somit fest, für welches Fahrzeug welche Fahrerlaubnis benötigt wird.

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Welche Führerscheinklassen gibt es in der EU?

Das EU-Führerscheinrecht unterscheidet zwischen 15 verschiedenen Klassen. Diese orientieren sich an den EG-Fahrzeugklassen. Zudem gibt es einige Führerscheinklassen, die andere Fahrerlaubnisse einschließen. Die 15 EU-Führerscheinklassen sind wie folgt unterteilt:

  • AM: Kraftfahrzeuge mit 2 oder 3 Rädern und 45 km/h Maximalgeschwindigkeit
  • A1: Krafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung
  • A2: Krafträder bis zu einer Motorleistung von 35 kW
  • A: Krafträder ab 50 cm³ oder über 45 km/h
  • B1: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse
  • B: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
  • C1: Mehrspuriges Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und maximal 9 Sitzen
  • C: Mehrspurige Kraftfahrzeuge ab 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 9 Sitzen
  • D1: Busse mit maximal 17 Sitzen und 8 m Länge
  • D: Busse mit bis zu 9 Sitzen
  • BE: Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger ab 0,75 t Gesamtgewicht
  • C1E: Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger ab 0,75 t Gesamtgewicht
  • CE: Sattelkraftfahrzeuge und Lastzüge
  • D1E: Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger ab einer Masse von 0,75 t
  • DE: Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger ab einer Masse von 0,75 t

Welche nationalen Fahrerlaubnisklassen gibt es neben den EU-Führerscheinklassen?

Viele Länder haben zusätzliche und abweichende Regelungen, was die Führerscheinklassen betrifft. Auch in Deutschland finden sich solche Regeln. Dies betrifft die folgenden drei Führerscheinkategorien:

  • Fahrerlaubnisklasse L
  • Fahrerlaubnisklasse T
  • Fahrerlaubnisklasse S

Die Führerscheinklassen L, T und S

Die Fahrerlaubnisklasse L deckt leichte land- und forstwirtschaftliche Maschinen ab. Diese dürfen maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h besitzen, in Verbindung mit einem Anhänger 25 km/h. Auch Stapler und ähnliche Flurförderfahrzeuge dürfen mit der Fahrerlaubnis L bedient werden. Der Erwerb des Führerscheins ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Wer einen Führerschein der Klasse B oder T hat, verfügt automatisch auch über diese Fahrerlaubnis.

Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ist die Fahrerlaubnisklasse T konzipiert. Weiterhin dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Futtermischwagen bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h geführt werden. Auch diese Fahrerlaubnis kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.

Die Fahrerlaubnisklasse S existierte zwischen 2008 und 2013. Sie erlaubte das Fahren von Leichtmobilen und Quads bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von 50 cm³.

Bei welchen Klassen gibt es eine befristete Gültigkeit?

In Deutschland werden einige Fahrerlaubnisse auf Lebenszeit erteilt. Dazu gehört beispielsweise der Führerschein der Klasse B für Pkw. Bei anderen Führerscheinen ist eine befristete Gültigkeit eingerichtet. Dann muss in einem bestimmten Abstand die Fähigkeit zum Führen des Fahrzeugs erneut nachgewiesen werden. In einigen Ländern der Europäischen Union gibt es abweichende Regelungen.

In Deutschland gibt es eine eingeschränkte Gültigkeit nur bei den Fahrerlaubnissen für Nutzfahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Somit sind vor allem gewerbliche Fahrer von der Pflicht zur Erneuerung der Fahrerlaubnis betroffen. Die Führerscheine der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach dem Ablauf müssen sie erneut beantragt werden, ansonsten erlischt die Fahrerlaubnis für die betreffende Klasse.

Welche Voraussetzungen müssen zum Erwerb der Klassen vorhanden sein?

Der Erwerb einer bestimmten Fahrerlaubnis ist an zwei Faktoren gekoppelt. Zum einen ist dies das Alter und zum anderen ist bei bestimmten Führerscheinklassen der Besitz einer anderen Fahrerlaubnis vorausgesetzt.

So kann ein Führerschein der Klasse C, C1, D oder D1 sowie BE nur erworben werden, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden ist. Der Führerschein Klasse DE setzt D voraus, für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1E ist der Führerschein Klasse D1 notwendig. Wer einen Führerschein der Klasse C1E machen möchte, benötigt zuerst die Fahrerlaubnis C1. Für den Führerschein CE ist die Fahrerlaubnis C Voraussetzung.

Die meisten Führerscheine in Deutschland können ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Dies trifft auf die Fahrerlaubnisse der Klassen A2, B, BE, C, C1, C1E und CE zu. Die Führerscheine der Klassen D, D1, DE und D1E können frühestens ab dem 21. Lebensjahr erworben werden.

Seit wann gibt es die EU-Führerscheinklassen?

Die EU-Führerscheinklassen gibt es seit dem 1. Januar 1999. Seit diesem Zeitpunkt wurden in Deutschland auch die Kartenführerscheine aus Plastik im Format von EC-Karten ausgegeben. Seit diesem Zeitpunkt gelten die Führerscheinklassen nach Buchstaben, die die in Deutschland gebräuchliche Einordnung nach Zahlen abgelöst hat. Weitere Änderungen an den Führerscheinklassen gab es mit den Führerscheinrichtlinien der EU. So wurden die Fahrzeugklassen im Jahre 2006 europaweit vereinheitlicht, was Auswirkungen auf die Gültigkeit der Führerscheinklassen hatte. Mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vom 19. Januar 2013 wurde die Gültigkeit der Dokumente auf 15 Jahre beschränkt.

Was neben den Führerscheinklassen noch zu beachten ist

Viele Unternehmen besitzen unterschiedliche Typen von Fahrzeugen. Dies reicht von regulären Pkw, die mit einem Führerschein der Klasse B zu führen sind, bis hin zu Lkw, für die ein Führerschein der Klasse C oder CE benötigt wird. Bei neuen Mitarbeitenden ist erforderlich, eine Führerscheinkontrolle durchzuführen, bevor ein Fahrzeug überlassen wird.

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Quellen:

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