Fahrtenkategorien im Fahrtenbuch

In Fahrzeugen, in denen ein Fahrtenbuch geführt wird, muss jede Fahrt protokolliert werden. Zu den Informationen, die eingetragen werden müssen, gehört auch der Anlass der Fahrt. Hierfür stehen einige Fahrtenkategorien zur Auswahl. Über diese wird definiert, in welche Klasse die Fahrt fällt. Die Fahrtenkategorien haben vor allem Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Fahrt.

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Welche Fahrtenkategorien im Fahrtenbuch gibt es?

Über die Kategorie der Fahrt wird klassifiziert, aus welchem Anlass die Fahrt durchgeführt wurde. Dabei gibt es Vorgaben, in welche Kategorien die Fahrten eingeordnet werden müssen. So ist eine einheitliche Auswertung möglich. Es stehen diese 4 Kategorien im Fahrtenbuch zur Verfügung:

  • berufliche Fahrten
  • Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz
  • Privatfahrten
  • Mischfahrten

Ein elektronisches Fahrtenbuch erleichtert die Dokumentation und die Kategorisierung. Lösungen wie von FleetGO zeichnen jede Bewegung automatisch mithilfe von GPS-Ortung auf. So sind Informationen wie das Datum, die Strecke sowie Start- und Zielpunkt bereits protokolliert. Was noch fehlt, ist die Auswahl der Kategorisierung. Die Fahrtenkategorie wählt der Fahrer immer manuell aus.

Mit der GPS-Verfolgung von FleetGO haben Sie jederzeit die Kontrolle über Ihren Fuhrpark. Sie können rund um die Uhr auf der Karte sehen, wo sich jedes einzelne Fahrzeug befindet. Ganz gleich, ob es sich um einen Lkw oder einen Firmenwagen handelt. Sie können sehen, wie lange Ihre Fahrer unterwegs waren. Haben sie sich an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten gehalten? Ein Klick im Menü verrät es Ihnen. Die Flottenverfolgung wird durch Lösungen zum automatisierten Fahrerkarte Auslesen ergänzt.

Was ist eine Betriebsfahrt?

Betriebsfahrten sind alle Fahrten, die einen  ausschließlich geschäftlichen Hintergrund haben. Dies ist zum Beispiel die Fahrt vom Firmensitz zu einem Kunden oder vom Lager zu einem Händler, um Material zu besorgen.

Bei den Betriebsfahrten müssen die Angaben besonders präzise sein. Dies sind die Fahrten, die steuerlich relevant sind. So schaut das Finanzamt bei Betriebsfahrten im Fahrtenbuch besonders genau hin. Die folgenden Angaben müssen unbedingt bei einer Betriebsfahrt vorhanden sein:

  • Start- und Zieladresse
  • Datum und Uhrzeit
  • Anlass der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn und nach Beendigung der Fahrt

Was ist eine Privatfahrt

Alle Fahrten, die rein privater Natur sind, werden im Fahrtenbuch als Privatfahrt kategorisiert. Dies sind alle Fahrten, die außerhalb der Arbeitszeit und abseits des Arbeitsplatzes mit dem Fahrzeug durchgeführt werden.

Bei Privatfahrten ist es nicht erforderlich, präzise Angaben zu den Gründen der Fahrt zu machen. Es reicht aus, die gefahrenen Kilometer sowie das Datum zu protokollieren.

Was ist ein Arbeitsweg?

Der Arbeitsweg ist die zweite wichtige Fahrtenkategorie. Als reiner Arbeitsweg zählen nur die direkten Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort. Das Finanzamt achtet hier vor allem auf Konstanz. Die Länge der eingetragenen Fahrt sollte immer gleich lang sein. Ansonsten wird vermutet, dass private Zwecke in den Arbeitsweg vermischt werden, beispielsweise eine Einkaufsfahrt oder ein Stopp am Kindergarten. Deshalb ist es wichtig, falls zum Beispiel eine Baustelle zu einem Umweg zwingt, dies bei der Begründung mit im Fahrtenbuch einzutragen.

Auch bei Fahrten zur Arbeit müssen präzise Angaben niedergeschrieben werden. Dazu gehören wiederum das Datum und die Zeit sowie der Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt. Start- und Zielpunkt brauchen nicht explizit angegeben werden, sofern die Fahrt immer dieselbe Route hat. Dann kann der Arbeitsweg einmal angegeben und sich bei allen Eintragungen darauf berufen werden.

Was ist eine Mischfahrt?

Nicht immer lässt sich eine Fahrt eindeutig einer bestimmten Kategorie zuordnen. Das trifft vor allem dann zu, wenn eine Fahrt zwei Zwecken gleichzeitig dient. Ein gutes Beispiel hierfür ist, wenn auf dem Weg zur Arbeit das eigene Kind zur Schule gefahren wird.

Eine Mischfahrt ist somit eine Kombination aus privater und geschäftlicher Fahrt. Zusätzlich zum Zweck der Fahrt ist es wichtig, anzugeben, wie groß der Anteil der privaten Fahrt war. Dies wird in Kilometern inklusive des Anlasses der Fahrt protokolliert. Auf diese Weise lässt sich die Mischfahrt exakt in betriebliche und private Portion aufteilen.

Warum müssen Fahrten mit dem Firmenwagen kategorisiert werden?

Die Kategorisierung von Fahrten ist bei Fahrzeugen notwendig, die von Arbeitnehmern sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Dies ist häufig bei Firmenwagen, die den Mitarbeitenden für einen längeren Zeitraum überlassen werden, der Fall. Die Kosten für die geschäftliche Nutzung sind für das Unternehmen Firmenausgaben.

Für den Arbeitnehmer stellt die Überlassung jedoch einen geldwerten Vorteil dar, wenn er den Wagen privat nutzt. Ein solcher geldwerter Vorteil ist steuerpflichtig und muss über die Einkommensteuer versteuert werden.

Das Finanzamt unterstellt eine private Nutzung eines Firmenwagens, wenn im Haushalt kein zweites Fahrzeug vorhanden ist. Über das Fahrtenbuch lässt sich der Anteil der privaten Nutzung protokollieren und nachweisen. Somit steht eine Berechnungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils zur Verfügung.

Die Alternative stellt die 1 Prozent Regelung für Dienstwagen dar. Hierbei wird pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens als geldwerter Vorteil dem Gehalt hinzugerechnet und versteuert. Sie erhalten im Artikel über das Fahrtenbuch weitere Informationen zum Thema.

Welche steuerlichen Auswirkungen haben die unterschiedlichen Fahrtenkategorien?

Für den Arbeitnehmer ist es wichtig, das Verhältnis zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten zu dokumentieren. Private Fahrten sind ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Dementsprechend ist es wichtig, alle Fahrten lückenlos nachzuweisen. Das Fahrtenbuch kommt besonders dann zum Einsatz, wenn der Anteil an privaten Fahrten sehr niedrig ist.

Das Unternehmen hingegen hat ein Interesse daran, dass die geschäftliche Nutzung über 50 Prozent beträgt. Nur dann gehört der Firmenwagen steuerlich zum Betriebsvermögen. Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen gehören, erzeugen steuerlich absetzbare Kosten. Dazu gehört auch die Mehrwertsteuer, die beim Kauf anfällt. Bei betrieblichem Inventar wird die Umsatzsteuer erstattet. Auch die laufenden Kosten, zu denen Treibstoff, Reparaturen, Leasingraten sowie Steuern und Beiträge zur Versicherung gehören, sind betriebliche Ausgaben.

Quellen:

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