Fahrzeiten

Fahrzeiten – Definition und gesetzliche Regelungen

In ganz Europa und darüber hinaus gibt es inzwischen einheitliche gesetzliche Regulierungen über die Fahrzeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Diese Verordnung zu den Lenkzeiten und Ruhezeiten im Straßenverkehrsgewerbe legen fest, wie viele Stunden am Stück, pro Tag und in der Woche ein Fahrer gewerbliches Fahrzeug bewegen darf.

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Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Fahrzeit?

Arbeitszeit und Fahrzeit sind eng miteinander verknüpft. Dennoch handelt es sich um unterschiedliche Themen. Für beide gibt es eigene gesetzliche Regeln. Die Arbeitszeit umfasst ausschließlich Aufgaben, die der Fahrer im Rahmen seiner Tätigkeit ausführt. Hier gelten zudem andere gesetzliche Rahmenbedingungen.

Für die Fahrzeit hingegen sind komplette Tages- und Wochenrhythmen relevant. Die Berechnung der Fahrzeiten erfolgt über die Arbeitszeit hinweg und berücksichtigt auch freie Tage und Ruhezeiten.

Welche Arten von Fahrzeiten gibt es?

Während des Arbeitsalltags führen Fahrzeugführer unterschiedliche Aufgaben durch. Einige davon haben mit der Bewegung des Fahrzeugs nichts zu tun, sind aber dennoch Teil der Arbeit. Aus diesem Grund sind in den Gesetzen unterschiedliche Klassen für die Unterteilung der Fahrzeiten definiert. Zu diesen gehören die folgenden:

  • Lenkzeiten
  • Ruhezeiten
  • Pausen

Darüber hinaus gibt es noch die Definition für andere Arbeiten. In diese Kategorie fallen Tätigkeiten von Fahrern während der Arbeitszeit, die nicht mit dem Steuern des Fahrzeugs zusammenhängen und auch keine Ruhezeiten sind. Dazu gehören beispielsweise Be- und Entladetätigkeiten oder auch Reparaturen am Fahrzeug. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten.

Besonderheiten bei den Fahrzeiten

Es gibt einige besondere Situationen, die Einfluss auf die Fahrtzeiten haben. Zu diesen gehören in erster Linie die Nutzung von Fähren oder Zügen. In vielen Fällen gehört die Nutzung eines Schiffs oder Zugs zur Beförderung der Güter. Diese Passagen liegen in der Regel mitten auf der Strecke und unterbrechen somit Lenk- oder Ruhezeiten. Solche Überfahrten können 90 Minuten dauern, wie etwa von Dover nach Calais über den Ärmelkanal. Längere Überfahrten, beispielsweise von Travemünde nach Helsinki, dauern 23 Stunden oder mehr.

Fahrzeit während Passagen auf Schiffen

Während Überfahrten auf einer Fähre sind Fahrzeiten anders geregelt. Bei den modernen digitalen Fahrtenschreibern gibt es hier einen extra Menüpunkt mit der Bezeichnung „Fähre“. Diese Einstellung kann gewählt werden, wenn auf dem Schiff oder im Zug eine Schlafkabine oder zumindest ein Liegeplatz für den Fahrer vorhanden ist. Diese Zeit zählt als Ruhezeit.

Da die Verladung auf Fähren meist mit Wartezeiten verbunden ist, darf bereits bei der Ankunft im Wartebereich am Kai die Einstellung Fähre für Fahrzeiten gewählt werden. Das Gesetz erlaubt zwei Unterbrechungen, wenn diese nicht länger als eine Stunde dauern. Diese sind für das Auf- und Abfahren auf die Fähre eingeplant. Nachdem der Lkw auf das Schiff gefahren wurde, muss der digitale Tachograph erneut auf den Modus „Fähre“ gestellt werden.

Bei Fahrzeugen, die noch ein älteres analoges Kontrollgerät besitzen, wird bei der Ankunft am Terminal das Gerät in den Modus „Ruhezeit“ versetzt. Auch hier sind zwei Unterbrechungen für das Befahren und Verlassen der Fähre erlaubt.

Wie erfolgt die Protokollierung von Fahrzeiten?

Für die Kontrolle der Einhaltung haben die Gesetzgeber weitere Maßnahmen erlassen. So ist bereits seit langer Zeit ein Fahrtenschreiber Pflicht in einem Großteil der gewerblich genutzten Fahrzeuge. Diese Fahrtenschreiber protokollieren unter anderem die Fahrtzeit. In modernen Fahrzeugen sind digitale Fahrtenschreiber der ersten und zweiten Generation verbaut. Die intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation sind für alle Neufahrzeuge verpflichtend, die ab dem 15. Juni 2019 zugelassenen sind. Prüfen Sie davor, ob Sie von der Fahrtenschreiber Befreiung betroffen sind. Ansonsten müssen Unternehmen regelmäßig die Fahrerkarte auslesen.

In welchen Ländern gelten die Vorgaben bezüglich der Fahrtzeiten?

Maßgeblich für die Lenk- und Ruhezeiten ist das AETR-Abkommen. AETR steht für „Accord Européen sur les Transports Routiers“, was auf Deutsch „Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ bedeutet. Dieses Abkommen gibt es seit dem 1. Juli 1970. Dies sind die Staaten, die das AETR-Abkommen ratifiziert haben:

  • Alle 27 EU-Staaten
  • Alle weiteren Staaten des europäischen Kontinents, mit Ausnahmen Island, Kosovo, Monaco und dem Vatikan
  • Alle GUS-Staaten mit Ausnahme von Kirgisistan

Die Vorgaben bezüglich der Zeiten sowie auch der Erfassung mit digitalen Fahrtenschreibern gelten somit in allen diesen Ländern. Dies ist im internationalen Verkehr von Vorteil, denn Unternehmen müssen sich nicht an andere lokale Regulierungen anpassen oder sich über diese informieren. Auch Polizeikontrollen im Ausland sind dadurch unkomplizierter, denn die Systeme sind einheitlich.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Fahrzeiten?

Die grundsätzlichen Regeln für die Fahrzeiten legt das AETR-Abkommen fest. Deutschland ist diesem Abkommen 1976 beigetreten. Durch die EG-Verordnung Nr. 561/2006 ist das AETR-Abkommen in europäisches Recht umgesetzt. Mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erfolgt die Umwandlung in nationales Recht in Deutschland. Inhaltlich sind diese digitale Fahrtenschreiber Gesetze und Verordnungen deckungsgleich. Änderungen im AETR-Abkommen oder der EG-Verordnung zu den Lenkzeiten und Ruhezeiten im Straßenverkehrsgewerbe werden dementsprechend zeitnah in nationales Recht umgewandelt.

Für wen und in welchen Situationen gelten die gesetzlichen Regeln für Fahrzeiten?

Die gesetzlichen Regelungen für Fahrzeiten innerhalb der AETR-Länder gelten immer dann, wenn einer der beiden folgenden Punkte erfüllt ist:

  • Zur Güterbeförderung wird ein Fahrzeug mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,8 t eingesetzt.
  • Im Personenverkehr auf Strecken mit einer Länge von mehr als 50 km kommt ein Fahrzeug zum Einsatz, das mehr als 9 Personen inklusive Fahrer befördert.

Für alle diese Fahrzeuge gilt eine Pflicht zur Ausrüstung mit einem digitalen Fahrtenschreiber sowie zum Fahrtenschreiber Auslesen. Somit lassen sich die Fahrzeiten protokollieren. Dies bedeutet, dass auch die Fahrzeugführer die eigenen Fahrtzeiten erfassen müssen und die gesetzlichen Regelungen für sie gelten. Von dieser Regelungen gibt es noch einige wenige Ausnahmen. Diese betreffen beispielsweise Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht überschreitet oder die nur in einem Umkreis von 100 Kilometern zum Standort operieren.

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Quellen:


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