Fahrtenschreiber FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen

aktualisiert am 08.09.2026

Antworten auf die Fragen, die Fahrer und Disponenten am häufigsten zum Fahrtenschreiber stellen. Jede Antwort ist kurz gehalten und nennt die Rechtsgrundlage.

Der Fahrtenschreiber heißt im Gesetz Kontrollgerät. Bauart und Nutzung regelt VO (EU) 165/2014, die nationalen Vorschriften stehen in der Fahrpersonalverordnung (FPersV).

Fahrtenschreiber-FAQ

Wichtige Neuerungen bei der Fahrtenschreiberpflicht: Seit dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr und bei Kabotage mit dem Smart Tachograph Version 2 ausgestattet sein. Betroffen sind vor allem Transporter, Vans und leichte Lkw-Gespanne, während der Werkverkehr – etwa im Handwerk – weitgehend ausgenommen bleibt. Grundlage ist das EU-Mobilitätspaket I, das bereits eine stufenweise Nachrüstung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vorgesehen hat und den Anwendungsbereich nun auf kleinere Fahrzeuge erweitert.

Aufzeichnung und Bedienung

Was wird mit dem Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) aufgezeichnet?

Aufgezeichnet werden vier Tätigkeitsarten sowie Geschwindigkeit, gefahrene Strecke, Kilometerstand, Kennzeichen und alle Ereignisse wie Störungen oder Manipulationsversuche.

Die vier Tätigkeitsarten:

SymbolTätigkeitErfassung
LenkradLenkzeitautomatisch
HammerArbeitszeitmanuell
Rahmen mit KreuzBereitschaftszeitmanuell
BettRuhezeitmanuell

Nur die Lenkzeit erfasst das Gerät selbst. Die drei anderen Tätigkeiten stellt der Fahrer ein.

Beim Smart Tachograph kommen GNSS-Positionsdaten hinzu: bei Arbeitsbeginn, nach je drei Stunden Lenkzeit und bei Arbeitsende. Die zweite Generation erfasst zusätzlich Grenzübertritte sowie Be- und Entladevorgänge.

Zeichnet der Fahrtenschreiber die Fahrtroute auf?

Nein. Der Fahrtenschreiber speichert nur einzelne Positionspunkte, keine durchgehende Bewegungsspur. Für die lückenlose Ortung ist ein Telematiksystem erforderlich.

Wie sind Ladezeiten vor der Abfahrt nachzuweisen?

Ladezeiten sind Arbeitszeit und werden unter dem Hammer-Symbol erfasst. Sie zählen weder als Lenkzeit noch als Ruhezeit.

Steckt die Fahrerkarte bereits, stellt der Fahrer die Tätigkeitswahl vor Beginn des Ladens auf Arbeit. Wird die Karte erst danach gesteckt, trägt er die Ladezeit über die Nachtragsfunktion des Geräts nach.

Nicht erfasste Ladezeiten erscheinen in der Auswertung als unbekannter Zeitraum und werden bei einer Kontrolle regelmäßig zulasten des Fahrers gewertet.

Ist Warten am Rampenplatz Arbeitszeit oder Bereitschaftszeit?

Bereitschaftszeit ist nur die Wartezeit, deren Dauer dem Fahrer im Voraus bekannt ist und in der er keine Tätigkeit ausübt. Wer selbst lädt oder den Ladevorgang überwacht, erfasst Arbeitszeit.

Wozu dient der Schacht 2 beim Fahrtenschreiber?

Schacht 2 nimmt die Fahrerkarte des zweiten Fahrers bei Doppelbesatzung auf.

Die Zuordnung ist fest: Wer fährt, steckt in Schacht 1. Das Gerät schreibt dem Inhaber von Schacht 1 automatisch Lenkzeit zu, dem Inhaber von Schacht 2 Bereitschaftszeit. Bei einem Fahrerwechsel sind die Karten zu tauschen.

Bei Einzelbesatzung bleibt Schacht 2 frei. Er nimmt dann bei Bedarf die Unternehmenskarte oder die Kontrollkarte eines Prüfbeamten auf.

Was passiert, wenn die Fahrerkarte vergessen wird?

Ohne Fahrerkarte darf nur in Ausnahmefällen gefahren werden. Der Fahrer muss dann zu Beginn und Ende der Fahrt einen Ausdruck erstellen, ihn mit Namen, Fahrerkartennummer und Unterschrift versehen und mitführen.

Bei Verlust oder Diebstahl ist die Karte unverzüglich zu melden und der Ersatz zu beantragen. Die Weiterfahrt mit Ausdrucken ist längstens 15 Kalendertage zulässig.

Pflicht und Fristen

Ab wann ist ein Fahrtenschreiber Pflicht?

Im gewerblichen Güterverkehr ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Bei Fahrzeugkombinationen zählt die Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger.

Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse, nicht das tatsächliche Gewicht und nicht die Nutzlast.

In der Personenbeförderung gilt die Pflicht ab mehr als neun Personen einschließlich Fahrer.

Zum Umfang der Pflicht, den Ausnahmen nach Art. 13 VO (EG) 561/2006 und den Änderungen für Fahrer: Fahrtenschreiberpflicht 2026.

Gilt die Pflicht ab 2026 auch für Transporter?

Ab dem 1. Juli 2026 für Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, sofern sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden. Reiner Inlandsverkehr und Werkverkehr sind ausgenommen.

Wie oft muss ausgelesen werden?

Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage, Massenspeicher spätestens alle 90 Tage. Grundlage ist § 2 Abs. 5 FPersV.

Die Fristen laufen unabhängig voneinander und unabhängig vom Einsatz des Fahrzeugs. Ein stillstehendes Fahrzeug muss ebenfalls ausgelesen werden.

Wie lange müssen die Daten aufbewahrt werden?

Ein Jahr nach § 2 Abs. 5 FPersV. Für Arbeitszeitnachweise nach § 21a Abs. 7 ArbZG gelten zwei Jahre – da die Arbeitszeitdokumentation im Güterverkehr auf Fahrtenschreiberdaten beruht, ist die längere Frist praktisch maßgeblich.

Die Daten müssen als signaturgeprüfte .ddd-Datei vorliegen, nicht als Ausdruck. Anforderungen im Beitrag Fahrtenschreiberarchiv.

Wie oft muss der Fahrtenschreiber geprüft werden?

Alle zwei Jahre durch eine nach § 57b StVZO anerkannte Werkstatt. Eine erneute Kalibrierung ist zusätzlich fällig bei Reifenwechsel mit abweichendem Abrollumfang, Kennzeichenwechsel, Reparatur am Gerät oder Bewegungssensor und nach jedem Plombenbruch.

Nachweis ist die Einbauplakette im Fahrzeug.

Geräte und Generationen

Was unterscheidet Smart Tachograph Generation 1 und 2?

Generation 2 erfasst zusätzlich Grenzübertritte automatisch, zeichnet Be- und Entladevorgänge auf und nutzt die Galileo-Authentifizierung gegen manipulierte Satellitensignale.

DatumRegelung
15.06.2019Gen. 1 Pflicht für Neuzulassungen
21.08.2023Gen. 2 Pflicht für Neuzulassungen
31.12.2024Nachrüstung analoger und digitaler Geräte, grenzüberschreitender Verkehr
19.08.2025Nachrüstung Gen. 1 auf Gen. 2, grenzüberschreitender Verkehr
01.07.2026Ausweitung auf 2,5 bis 3,5 t, grenzüberschreitend und Kabotage

Die Nachrüstpflichten gelten für den grenzüberschreitenden Verkehr und die Kabotage. Fahrzeuge im reinen Inlandsverkehr dürfen ihr vorhandenes Gerät weiter nutzen.

Was kostet ein Fahrtenschreiber?

Die Gesamtkosten bestehen aus vier Positionen: Gerät, Einbau durch eine nach § 57b StVZO anerkannte Werkstatt, Erstaktivierung mit Werkstattkarte und bei Nachrüstung gegebenenfalls Arbeiten an Sensor und Verkabelung. Hinzu kommen Fahrerkarten und die Prüfung alle zwei Jahre.

Die Preise unterscheiden sich nach Hersteller, Generation und Fahrzeugtyp erheblich. Ein belastbarer Wert kommt nur aus einem Angebot der Fachwerkstatt.

Funktioniert der Fahrtenschreiber im Ausland?

Ja. Fahrerkarte und Gerät gelten in allen EU- und EWR-Staaten sowie in den AETR-Vertragsstaaten. Eine zusätzliche Karte ist nicht erforderlich.

Beim Grenzübertritt ist das Ländersymbol einzustellen. Generation 2 erfasst den Grenzübertritt automatisch; die manuelle Ländereingabe bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende bleibt bestehen.

Auslesen, Zugriff, Kontrolle

Wie liest man einen Fahrtenschreiber aus?

Es gibt drei Wege: Downloadkey direkt am Gerät, Kartenleser am Arbeitsplatz für die Fahrerkarte, oder Fernauslesung über eine Telematikeinheit im Fahrzeug.

Die Fernauslesung setzt einen digitalen Fahrtenschreiber mit aktivierter Fernauslese-Schnittstelle, eine kompatible Telematikeinheit und eine hinterlegte Unternehmenskarte voraus. Eignung klärt die Kompatibilitätsprüfung.

Ablauf aller drei Varianten: Fahrtenschreiber auslesen.

Wer darf Fahrtenschreiberdaten einsehen?

Das Unternehmen als Arbeitgeber, Kontrollbehörden mit gültiger Kontrollkarte und der Fahrer selbst.

Kontrollbehörden sind in Deutschland Polizei, BALM und Gewerbeaufsicht. Der Fahrer hat nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf Auskunft und eine Kopie seiner Daten.

Kollegen und Dritte haben kein Zugriffsrecht. Besteht ein Betriebsrat, ist die Einführung eines Auswertungssystems nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

Muss das Unternehmen die Daten auswerten?

Ja. Nach § 2 FPersV ist das Unternehmen verpflichtet, die ausgelesenen Daten auf Verstöße zu prüfen und Fahrer bei Auffälligkeiten zu unterweisen.

Wie die Prüfung auf Verstöße, Datenlücken und Signaturfehler abläuft, steht auf der Seite Fahrtenschreiber-Analyse.

Was droht bei Manipulation?

Nach Art. 32 Abs. 3 VO (EU) 165/2014 ist bereits der Besitz einer Manipulationsvorrichtung im Fahrzeug unzulässig – unabhängig davon, ob sie eingesetzt wird.

Die Folgen treffen Fahrer und Unternehmen und reichen von Bußgeldern über die Stilllegung des Fahrzeugs bis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 3 GBZugV.

Sind Verstöße gegen Lenkzeiten Straftaten?

In aller Regel nein. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sind Ordnungswidrigkeiten und werden gegen Fahrer und Unternehmen gesondert geahndet. Bußgeldrahmen und Regelwerk: Lenk- und Ruhezeiten.

Quellen


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