aktualisiert am 28.02.2024
Das Tageskontrollblatt ist eine Art vereinfachtes Fahrtenbuch. Es wird beim gewerblichen Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen benötigt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften sowie der Ausrüstung der Fahrzeuge.
- Was ist ein Tageskontrollblatt?
- Wann muss ein Tageskontrollblatt ausgefüllt werden?
- Wer muss das Tageskontrollblatt ausfüllen?
- Welche Informationen müssen in einem Tageskontrollblatt protokolliert werden?
- Woher lässt sich ein Tageskontrollblatt Muster beziehen?
- In welchem Format muss das Tageskontrollblatt geführt werden?
- Was sind die Regeln und Fristen bezüglich der Archivierung?
- Welches Strafen drohen bei falsch ausgefüllten oder fehlenden Tageskontrollblättern?
Was ist ein Tageskontrollblatt?
Bei dem Tageskontrollblatt handelt es sich um ein Formblatt, das zur Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Verkehr zum Einsatz kommt. Mit diesem Blatt werden die gesetzlichen Vorgaben der Fahrpersonalverordnung umgesetzt, sofern kein anderes System für die Dokumentation vorhanden ist.
Fahrer von Fahrzeugen, die im gewerblichen Verkehr eingesetzt sind und mehr als 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben, unterliegen den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Diese legen die täglichen sowie wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten fest. Mit dem Tageskontrollblatt erfolgt die Protokollierung dieser Zeiten, sodass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft werden kann.
Somit gelten hier dieselben Höchstlenkzeiten und vorgeschriebenen Ruhezeiten wie bei Fahrzeugen ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Im Wesentlichen sind dies die folgenden Regeln:
- Lenkzeit von 9 Stunden pro Tag (Ausnahme 2x pro Woche 10 Stunden)
- Fahrtunterbrechung nach spätestens 4,5 Stunden mit einer Pause von 45 Minuten
- tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden
Wann muss ein Tageskontrollblatt ausgefüllt werden?
Das Tageskontrollblatt deckt den Bereich des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs ab, der eventuell nicht vom digitalen Fahrtenschreiber erfasst wird. Dies betrifft leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge haben in vielen Fällen keinen integrierten Tachografen. Erst mit der Smart Tacho Einführung (Tachografen der zweiten Generation) wird der Einbau eines solchen Fahrtenschreibers auch bei leichten Nutzfahrzeugen verpflichtend.
Sofern das Fahrzeug mit einem Tachografen ausgerüstet ist, müssen die Lenk- und Ruhezeiten hingegen mit diesem System protokolliert werden. In diesem Fall ist ein Tageskontrollblatt also nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge, die mit einem solchen Tachografen ausgestattet sind gelten die gesetzlichen Verpflichtungen zum regelmäßigen Fahrtenschreiber auslesen. Dabei bietet FleetGO Möglichkeiten für Flottenmanager, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und dabei die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, dass sie regelmäßig bei ihren Fahrern die Fahrerkarte auslesen und die Daten archivieren. Dies kann mit der Tacho 360™ Lösung von FleetGO ganz einfach remote geschehen.
Wer muss das Tageskontrollblatt ausfüllen?
Das Tageskontrollblatt ist ein fahrerbezogenes Dokument. Somit ist der Lkw-Fahrer in der Pflicht, die Formulare eigenhändig auszufüllen. Dies muss zudem täglich geschehen. Nur so ist die Aktualität der Informationen gewährleistet. Gleichzeitig werden dadurch Manipulationen erschwert. Bei Polizeikontrollen fordern die Beamten in der Regel eine Einsicht in die Tageskontrollblätter und eine Fahrtenschreiber Analyse.
Neben der Einführung von Tankkarten im Fuhrparkmanagement gibt es weitere Möglichkeiten für Flottenmanager, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und dabei die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen. Unternehmen die Fahrer beschäftigen sind gesetzlich verpflichtet, dass sie regelmäßig die Fahrerkarte auslesen. Dies kann mit der Tacho 360™ Lösung von FleetGO vereinfacht werden. Damit können Sie ganz einfach den Fahrtenschreiber auslesen und auf Verstöße überprüfen. Sie können die Daten jederzeit remote einsehen und herunterladen.
Welche Ausnahmen gelten für Tageskontrollblätter?
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für leichte Nutzfahrzeuge neben einer Fahrtenschreiber Befreiung auch weniger strenge Vorschriften für die Protokollierung der Lenk- und Ruhezeiten als bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. So muss das Tageskontrollblatt nur dann ausgefüllt werden, wenn das Fahren Teil der Haupttätigkeit darstellt. Dies betrifft beispielsweise den Warentransport in einer Spedition.
Stellt die Nutzung eines solchen Fahrzeugs hingegen nur eine Nebentätigkeit der eigentlichen beruflichen Arbeit dar, ist keine Protokollierung der Lenk- und Ruhezeiten erforderlich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das leichte Nutzfahrzeug von Bauarbeitern zum Transport von Material oder Maschinen zu einer Baustelle eingesetzt wird. Auch Marktfahrzeuge müssen keine Tageskontrollblätter ausfüllen. Dies sind einige der Fälle, die unter die Ausnahmeregelung fallen:
- Maschinen, die im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz sind und innerhalb von 100 Kilometern zum Standort agieren
- Spezialfahrzeuge, die Geld- oder Werttransporte durchführen
- Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereibetrieben zum Transport von Gütern und lebenden Tieren in einem Umkreis von 100 Kilometern zum Standort eingesetzt werden.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht inklusive Anhänger nicht überschritten werden. Alle Ausnahmen sind in § 18 der FPersV aufgeführt.
Welche Informationen müssen in einem Tageskontrollblatt protokolliert werden?
Mit dem Tageskontrollblatt erfolgt die Protokollierung aller Daten, mit denen die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten transparent wird. Aus diesem Grund müssen die folgenden Informationen auf einem Tageskontrollblatt vermerkt sein:
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrers
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum
- Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
- Start und Zielpunkt der Fahrt
- Angaben über die Lenk- und Ruhezeiten inklusive Stundenzahl
- Informationen zu Fahrunterbrechungen
- Angaben zur Ladung oder den beförderten Personen
Ein Tageskontrollblatt erfasst die Daten von einem Tag. Somit muss für jeden Tag ein eigenes Kontrollblatt angefertigt werden. Dieses Blatt beginnt exakt um 00:00 Uhr und erfasst alle Vorgänge bis 23:59 Uhr.
Woher lässt sich ein Tageskontrollblatt Muster beziehen?
Es gibt kein festes Format, das für die Tageskontrollblätter vorgeschrieben ist. Wichtig ist nur, dass alle erforderlichen Informationen klar und verständlich dokumentiert sind. Dementsprechend lässt sich ein solches Formular auch selbst erstellen. Wer auf der sicheren Seite sein will, nutzt eine Formularvorlage. Unter anderem stellt die IHK ein solches Tageskontrollblatt Muster zum Download bereit.
In welchem Format muss das Tageskontrollblatt geführt werden?
Oftmals sind Kontrollblätter in Papierform vorhanden. Es ist aber nicht erforderlich, die Formulare per Hand auszufüllen. Somit lässt sich auch eine digitale Vorlage erstellen, die dann am PC oder Tablet ausgefüllt wird. Hierfür bieten sich PDF, Word oder Excel an. Es gibt ebenfalls digitale Vorlagen zum Download. So stellt die Gewerbeaufsicht entsprechende Dokumente bereit.
Was sind die Regeln und Fristen bezüglich der Archivierung?
Bei der Aufbewahrung gibt es zwei Punkte zu berücksichtigen. Zunächst geht es um die Aufbewahrung der Kontrollblätter im Fahrzeug. Bei Kontrollen muss der Fahrer die Tagesblätter der letzten 28 Tage lückenlos vorweisen können. Falls an Tagen in diesem Zeitraum nicht gefahren wurde, sind Nachweise über den Grund erforderlich, beispielsweise Krankheits- oder Urlaubsscheine.
Der nächste Punkt betrifft die Aufbewahrungspflicht des Unternehmens. Dieses ist verpflichtet, die Tageskontrollblätter 12 Monate aufzubewahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen die Dokumente ordnungsgemäß vernichtet werden, da sie persönliche Informationen der Fahrer enthalten. Diese gesetzlichen Vorschriften sind in § 1 Abs. 6 der FPersV festgelegt.
Welches Strafen drohen bei falsch ausgefüllten oder fehlenden Tageskontrollblättern?
Bei fehlenden oder unvollständig ausgefüllten Kontrollblättern liegt ein Verstoß gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr vor. Dies sind Ordnungswidrigkeiten, wobei sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen als beauftragende Person belangt werden können. In diesem Fall kann ein Bußgeld von 100 Euro verhängt werden. Bei schweren und wiederholten Verstößen kann jedoch auch ein Prüfungsverfahren eingeleitet werden, was die Aberkennung der Zuverlässigkeit zur Folge haben kann. Erfahren Sie mehr zum Thema Fahrtenschreiber und Bußgelder.
Quellen:
- https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/sozialer_arbeitsschutz/sozialvorschriften_strassenverkehr/index.htm
- https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/3823472/8da3d4cc74fa3514eb07512665112f3e/lueckenschluss-tageskontrollblatt-data.pdf
- https://www.bag.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Fahrpersonalrecht/fahrpersonalrecht.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html
- https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Service-Verkehr/Sozialvorschriften/vordruck_tageskontrollblatt-1.pdf
- https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__1.html
- https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bussgeldkataloge/Bussgeld_Fahrpers.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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