Grenzüberschreitender Güterverkehr: bilaterale Genehmigungen

Unternehmen, die grenzüberschreitende Transporte durchführen, benötigen in vielen Fällen eine besondere Lizenz für die Durchführung. Diese Genehmigungspflicht betrifft Transporte im internationalen Güterverkehr. Als grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zählen Transporte, bei denen Be- und Entladestelle jeweils in zwei unterschiedlichen Ländern liegen.

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aktualisiert am 30.04.2025

Welche Arten von Genehmigungen gibt es im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr?

Innerhalb der Europäischen Union wird für den grenzüberschreitenden Güterverkehr die EU-Lizenz benötigt. In den meisten Ländern, darunter auch in Deutschland, gibt es die Gemeinschaftslizenz. Sie berechtigt sowohl zum Warentransport über die Grenzen der EU-Staaten hinweg, als auch innerhalb der Länder der Europäischen Union. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 wird die Gemeinschaftslizenz für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erteilt. Eine automatische unbegrenzte Verlängerung ist nicht vorgesehen; nach Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Lizenz beantragt werden.

Eine weitere Genehmigung beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ist die CEMT Genehmigung. Diese wird bei Transporten in alle Länder benötigt, die nicht Teil des EWR sind, aber über die europäische Verkehrsministerkonferenz eine vereinfachte Möglichkeit für den grenzüberschreitenden Güterverkehr geschaffen haben. Die CEMT Genehmigung wird als Jahres- oder Kurzzeitgenehmigung für 30 Tage vergeben.

Außerdem gibt es noch eine Reihe von besonderen Genehmigungen in speziellen Fällen. Dazu zählen zum Beispiel Abfalltransporte in bestimmte Länder wie Österreich. Diese müssen vorher registriert werden, was die EU-Richtlinie 2008/98/EG für Abfallbeförderer vorschreibt.

Welche Genehmigung ist für Fahrten außerhalb der EU oder des CEMT-Raums erforderlich?

Findet grenzüberschreitender Güterkraftverkehr in Länder statt, die weder über die EU-Lizenz noch die CEMT Genehmigung abgedeckt sind, kommen spezielle bilaterale Genehmigungen zum Einsatz. Hier wird von Drittländern gesprochen. Genehmigungsverfahren und Art der Lizenz hängen vom jeweiligen Abkommen ab. Hilfestellung bei diesem Thema geben die jeweils zuständige Deutsche Botschaft oder das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Welche Transporte und Fahrzeuge benötigen eine Gemeinschaftslizenz der EU?

Grundsätzlich erfordern alle Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr, die zwischen Ländern der Europäischen Union stattfinden, eine EU-Gemeinschaftslizenz. Da es sich hier um eine EU-weite Regelung handelt, gilt die Regelung unabhängig vom Start- oder Zielpunkt, solange diese in der Europäischen Union liegen.

Seit dem 21. Mai 2022 betrifft die Genehmigungspflicht alle Beförderungen, bei denen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2.501 Kilogramm zum Einsatz kommen. Somit gilt seit diesem Zeitpunkt die Pflicht für die Gemeinschaftslizenz auch für leichte Nutzfahrzeuge.

In welchen Ländern ist welche Genehmigung erforderlich?

Die Gemeinschaftslizenz der EU deckt Transporte in eine Reihe von Staaten ab. Zur Liste der Länder, die eine gemeinsame Basis geschaffen haben und die Gemeinschaftslizenz nutzen, zählen die folgenden Staaten:

  • alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Island
  • Vereinigtes Königreich
  • Schweiz

Die CEMT Genehmigung hingegen wird für Fahrten im CEMT-Raum außerhalb der EU benötigt. Zum CEMT-Raum gehören insgesamt 43 europäische Staaten. Für Unternehmen aus der EU ist die CEMT Genehmigung jedoch nur in den Ländern erforderlich, die nicht über die Gemeinschaftslizenz abgedeckt sind. Zu diesen Staaten gehören Albanien, Georgien, Russland, Serbien, die Ukraine und die Türkei. Die Registrierungsbescheinigung der CEMT Genehmigung muss bei Fahrten in diese Länder im Fahrzeug mitgeführt werden.

Voraussetzungen für Transportunternehmen für die Erteilung von Genehmigungen

Für die Erteilung von Genehmigungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr – wie etwa der EU-Lizenz oder einer bilateralen Genehmigung – müssen Transportunternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen der Nachweis der fachlichen Eignung, der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der persönlichen Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen. Die fachliche Eignung wird in der Regel durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen.

Für die finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Unternehmen beispielsweise Eigenkapital und Reserven in bestimmter Höhe belegen – abhängig von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge. Die persönliche Zuverlässigkeit wird unter anderem durch Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister überprüft.

Ohne den Nachweis dieser Voraussetzungen kann keine gültige Genehmigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr ausgestellt werden.

Wie erhalten Speditionen die notwendigen Lizenzen und Genehmigungen?

Die Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr müssen bei den zuständigen Behörden beantragt werden. In Deutschland sind dies die unteren, mittleren und oberen Verkehrsbehörden, also das Straßenverkehrsamt sowie die Landratsämter. Das Bundesamt für Güterverkehr stellt auf der Webseite eine Liste mit den lokal zuständigen Stellen zur Verfügung.

Auch die CEMT Genehmigung wird von deutschen Behörden ausgegeben. Bei Anträgen für nordost- und osteuropäische Staaten ist das Bundesamt für Güterverkehr in Berlin zuständig, bei südosteuropäischen Staaten ist die Regierung der Oberpfalz in Regensburg für die Genehmigungsausgabe verantwortlich.

Mitführungspflicht der Genehmigungen

Im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr müssen die entsprechenden Genehmigungen – etwa beglaubigte Abschriften der EU-Lizenz – während der Fahrt stets im Fahrzeug mitgeführt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um sie bei Kontrollen durch Behörden jederzeit vorzeigen zu können. Ein Verstoß gegen diese Mitführungspflicht kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Verbot der Weiterfahrt führen.

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Quellen:


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