aktualisiert am 16.05.2026
Gewerblich genutzte Fahrzeuge fallen in vielen Fällen unter die Fahrtenschreiberpflicht. Dies gilt jedoch nicht für alle Fahrzeuge und nicht in jeder Situation. Aus diesem Grund gibt es nach wie vor viele Nutzfahrzeuge ohne digitalen Fahrtenschreiber. Durch Änderungen an den EU-Vorschriften weitet sich jedoch die Pflicht für digitale Fahrtenschreiber immer weiter aus. Somit kommt es immer häufiger zu Situationen, in denen Unternehmen die Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber nachrüsten oder sogar vorhandene Fahrtenschreiber austauschen müssen.
Wann besteht eine Nachrüstpflicht für Fahrtenschreiber?
Bereits seit vielen Jahren besteht eine Pflicht für Fahrtenschreiber in der Europäischen Union. Somit sind die meisten Fahrzeuge bereits neu mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet. Dennoch gibt es immer wieder Situationen, die es erfordern, dass Unternehmen einen Fahrtenschreiber nachrüsten.
Das häufigste Szenario entsteht durch die Änderungen im Mobilitätspaket 1. Dieses schreibt für Fahrzeuge im internationalen Verkehr den Einsatz von intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation (Smart Tachograph Version 2) vor. Viele Fahrzeuge haben noch ältere Fahrtenschreiber, teilweise sogar analoge Geräte.
Neuerungen in 2025, die das Fahrtenschreiber nachrüsten fordern
Fahrzeuge, die mit der Version 1 des intelligenten Fahrtenschreibers ausgestattet sind (Erstzulassung ab 15. Juni 2019), mussten bis spätestens 18. August 2025 auf die Version 2 umgerüstet werden. Seit dem 19. August 2025 ist der Einsatz im grenzüberschreitenden Verkehr nur noch mit Smart Tachograph Version 2 zulässig. Fahrzeuge, die dieser Pflicht noch nicht nachgekommen sind, dürfen im grenzüberschreitenden Verkehr bis zur Umrüstung nicht eingesetzt werden.
Eine weitere Situation, die eine Nachrüstung erfordert, sind Fahrzeuge, die bisher nur in der Nähe des Firmenstandorts eingesetzt wurden. Bestimmte Fahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Fahrtenschreiberpflicht befreit – etwa im Handwerk, in der Landwirtschaft oder bei bestimmten Dienstleistungstätigkeiten. Die zulässigen Einsatzradien variieren je nach Ausnahmetatbestand und betragen häufig bis zu 100 km vom Betriebssitz. Eine pauschale „50-km-Ausnahme“ für alle Fahrzeuge und Tätigkeiten gibt es nicht. Ob eine konkrete Befreiung greift, ergibt sich aus Art. 13 der VO (EG) Nr. 561/2006 sowie dem nationalen Umsetzungsrecht. Im Zweifel empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Fachanwalt oder die zuständige IHK.
Soll das Fahrzeug weitere Strecken zurücklegen, muss ein Fahrtenschreiber nachgerüstet werden.
Nachrüstung eines Fahrtenschreibers bei leichten Nutzfahrzeugen
Leichte Nutzfahrzeuge unterhalb eines zulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen waren lange Zeit von der Pflicht für einen Fahrtenschreiber ausgenommen. Die Europäische Union hat die Verordnung Nr. 561/2006, in der die Pflicht für Fahrtenschreiber geregelt ist, jedoch angepasst.
Ab dem 1. Juli 2026 sind dann auch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden von der Fahrtenschreiberpflicht betroffen. Jedoch gilt diese Pflicht vorerst nur dann, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt sind. In solchen Fällen ist also eine rechtzeitige Nachrüstung des Fahrtenschreibers notwendig.
Digitaler Fahrtenschreiber nachrüsten und die Kosten
Soll ein Fahrtenschreiber nachgerüstet werden, entstehen Kosten. Hier sind zwei Punkte zu berücksichtigen. Der größte Teil entsteht durch den Fahrtenschreiber. Den anderen Teil der Anschaffungskosten entfällt auf den Einbau. Ein nachträglicher Einbau oder eine Umrüstung muss in einer zertifizierten Werkstatt vorgenommen werden. Nur so lässt sich die Plakette für den Fahrtenschreiber sowie der erforderliche Prüfbericht erhalten.
Neue digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Smart Tachograph V2), wie z. B. der DTCO 4.1 von Continental/VDO, kosten zwischen 600 und 1000 Euro. Eventuell kommen noch zusätzliche Kosten für den Tachogeber und die Leitungen hinzu. War vorher noch kein Fahrtenschreiber im Fahrzeug verbaut, dann müssen diese zusätzlich installiert werden. Hier liegen die Kosten zwischen 180 und 330 Euro.
Dann erfolgt noch eine Erstprüfung des Fahrtenschreibers. Zusammen mit dem Einbau entstehen dadurch nochmals Kosten von 180 bis 330 Euro. Insgesamt müssen Unternehmen beim Fahrtenschreiber nachrüsten mit Kosten zwischen 750 und 1600 Euro rechnen – abhängig vom Gerät und der Ausgangssituation.
Welche Art von Fahrtenschreiber muss bei der Nachrüstung verbaut werden?
Grundsätzlich muss bei einer Nachrüstung immer ein digitaler Fahrtenschreiber der aktuellen Generation verbaut werden. Stand 2026 ist dies ein intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Smart Tachograph Version 2). Eine Ausnahme besteht für Fahrzeuge, die vor dem Jahr 2006 zugelassen wurden und bereits einen Fahrtenschreiber besitzen. Solange Leitung und Geber im Fahrzeug nicht getauscht werden, ist es erlaubt, einen älteren Fahrtenschreiber zu verbauen. Wird hingegen die gesamte Anlage erneuert, muss auch in diesem Fall ein aktueller, digitaler Fahrtenschreiber verbaut werden.
Die Flottenemanager sind häufig die wichtige Aufgabe zum Fahrtenschreiber auslesen verantwortlich und kümmern sich um das Fahrerkarte auslesen. Beide Dinge müssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig passieren.
Unsere moderne Lösung Tacho 360™ ermöglicht das einfache Auslesen der .ddd-Datei und sorgt für eine einfache Übertragung in das Fahrtenschreiberarchiv.
Quellen:
- https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/verkehrswirtschaft/sozialvorschriften-beschaeftigung/sozialvorschriften/nachruestpflicht-fuer-kontrollgeraete-682634
- https://www.eurotransport.de/artikel/nachruestpflicht-im-grenzverkehr-eu-schreibt-intelligenten-tachographen-vor-vdo-continental-stoneridge-11164960.html
- https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/mobility-package-i_en
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0561-20200820&from=EN
- https://www.handwerk.com/schikane-fuer-gespanne
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