Abfahrtskontrolle von LKW

aktualisiert am 26.07.2026

Die Abfahrtskontrolle eines LKW gehört zu den täglichen Aufgaben in der Logistik. Diese Überprüfungen folgen klaren Regeln. In der Praxis gibt es verschiedene Herangehensweisen bei der Umsetzung.

Warum ist die Abfahrtskontrolle gesetzlich vorgeschrieben?

Die Pflicht zur Abfahrtskontrolle ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Grundlagen, die Fahrer und Unternehmer gleichermaßen in die Pflicht nehmen:

  • § 36 DGUV Vorschrift 70: Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, vor Beginn jeder Arbeitsschicht den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen.
  • § 23 StVO: Jeder Fahrzeugführer muss sicherstellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß funktioniert und die Ladung gesichert ist.
  • § 31 StVZO: Halter und Fahrer sind gemeinsam verantwortlich, festgestellte Mängel unverzüglich zu beheben oder den Fahrzeugbetrieb einzustellen.

Das übergeordnete Ziel ist die Verkehrssicherheit: Defekte und potenzielle Gefahrenquellen werden erkannt, bevor es während der Fahrt zu einem Unfall kommt. Wer die Abfahrtskontrolle unterlässt oder unvollständig durchführt, riskiert Bußgelder – sowohl als Fahrer als auch als Unternehmer.

Pflichten des Unternehmers

Die Abfahrtskontrolle ist nicht allein Sache des Fahrers. Der Unternehmer trägt nach § 31 StVZO und § 57 DGUV Vorschrift 70 folgende Pflichten:

  • Sicherstellen, dass geeignete und unterwiesene Fahrer eingesetzt werden
  • Bereitstellung klarer Prüfprotokolle und Checklisten
  • Mindestens jährliche Fahrzeugprüfung durch einen Sachverständigen
  • Dokumentation der durchgeführten Abfahrtskontrollen über einen angemessenen Zeitraum (empfohlen: mindestens 2 Jahre, um bei Unfällen oder Behördenprüfungen Nachweise vorlegen zu können)

Wer als Unternehmer diese Organisationspflichten vernachlässigt, kann nach § 130 OWiG für Verstöße seiner Mitarbeiter mitverantwortlich gemacht werden.

An welchen Fahrzeugen ist die Abfahrtskontrolle Pflicht?

Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge im gewerblichen Einsatz – nicht nur für schwere LKW. Die Abfahrtskontrollpflicht nach BGG 915 (Grundsatz der Berufsgenossenschaft) richtet sich insbesondere an Fahrzeuge ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, also:

  • Klasse C (LKW über 3,5 t zGM)
  • Klasse CE (LKW mit Anhänger über 750 kg)
  • Klasse C1 / C1E (mittelschwere Nutzfahrzeuge 3,5–7,5 t)
  • Klasse D / DE (Busse und Reisebusse)

Auch für leichtere Fahrzeuge im betrieblichen Einsatz (Klasse B, Transporter) gilt die allgemeine Kontrollpflicht nach § 23 StVO und § 31 StVZO.

Wer darf die Abfahrtskontrolle durchführen?

Die Anforderungen an den Fahrzeugführer sind in § 35 DGUV Vorschrift 70 geregelt. Danach muss der Fahrzeugführer:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • in das Führen des jeweiligen Fahrzeugs eingewiesen worden sein und dem Unternehmer die Befähigung hierzu nachgewiesen haben,
  • geistig und körperlich geeignet sein,
  • zuverlässig im Umgang mit übertragenen Aufgaben sein.

Voraussetzung ist in der Praxis eine ordnungsgemäße Erstunterweisung sowie eine jährlich zu wiederholende Fahrerunterweisung, die das korrekte Durchführen der Abfahrtskontrolle ausdrücklich umfassen sollte.

Wie lange dauert eine Abfahrtskontrolle?

Für eine vollständige und professionelle Abfahrtskontrolle ist mit einem Zeitaufwand von ca. 15 Minuten zu kalkulieren. Fehlende Standards oder unklare Prozesse verlängern die Kontrolle und erhöhen das Risiko, dass Punkte übersehen werden. Ein durchdachtes System spart Arbeitszeit und sorgt für Rechtssicherheit.

Die Abfahrtskontrolle zählt zur Arbeitszeit des Fahrzeugführers. Die Fahrerkarte muss daher spätestens bei Arbeitsbeginn, also vor der Abfahrtskontrolle in den digitalen Fahrtenschreiber eingesteckt sein, damit die Arbeitszeit lückenlos erfasst wird. Beginnt die Aufzeichnung erst mit der Fahrzeugbewegung, kann die Kontrollbehörde davon ausgehen, dass keine Abfahrtskontrolle durchgeführt wurde.

Welche Punkte gehören zur Abfahrtskontrolle?

Die vollständige Prüfliste richtet sich nach dem BGG 915 der Berufsgenossenschaft. Die wichtigsten Prüfpunkte umfassen:

Technische Systeme:

  • Beleuchtung (Scheinwerfer, Bremslicht, Blinker, Rückstrahler)
  • Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage
  • Bremssysteme inkl. Druckluftanzeige und Feststellbremse
  • Warnleuchten und Kontrolllampen

Fahrzeugzustand:

  • Sichtkontrolle Motorraum (Ölstand, Kühlwasser, Hydrauliköl)
  • Reifen (Profil, Luftdruck, Reifenschäden)
  • Kennzeichen und Prüfplaketten
  • Scheiben und Spiegel (Sichtbehinderungen, Risse)

Ladung und Dokumentation:

  • Ladungssicherung gemäß VDI 2700 (Zurrmittel, Ladungssicherungsplan)
  • Fahrzeugpapiere und Fahrerkarte
  • Unternehmerkarte (Gültigkeit prüfen, damit Fahrtenschreiberdaten auslesbar bleiben)
  • Länderspezifische Pflichtausrüstung (Warndreieck, Feuerlöscher, Vignetten im internationalen Verkehr)

Jedes Unternehmen kann und sollte diese Basisliste um betriebsspezifische oder länderspezifische Punkte ergänzen.

Dokumentation und Aufbewahrung

Jede Abfahrtskontrolle muss dokumentiert werden. Der Fahrzeugführer bestätigt die Durchführung mit seiner Unterschrift (Papierprotokoll) oder digitalen Signatur (App-Lösung). Folgende Punkte sollten protokolliert sein:

  • Datum und Uhrzeit
  • Fahrzeugkennzeichen und FIN
  • Name des Fahrzeugführers
  • Ergebnis der Kontrolle (keine Mängel / Mängel mit Beschreibung)
  • Maßnahmen bei festgestellten Mängeln

Empfohlen wird eine Aufbewahrungsdauer von mindestens 2 Jahren, um bei Unfällen, Behördenprüfungen oder Haftungsfragen lückenlos nachweisen zu können, dass die Kontrollen regelmäßig stattgefunden haben.

Digitale Abfahrtskontrolle mit der App

Papierprotokolle gelten zunehmend als fehleranfällig und aufwändig. Digitale App-Lösungen bieten klare Vorteile:

  • Strukturierte Checklisten direkt im Smartphone oder Tablet
  • Fotodokumentation von Mängeln direkt im Bericht
  • Digitale Signatur des Fahrzeugführers
  • Automatische Cloud-Synchronisation der Fuhrparkleiter sieht Mängelberichte in Echtzeit
  • Lückenloser Nachweis aller Kontrollen, jederzeit abrufbar
  • Individuelle Checklisten pro Fahrzeugtyp konfigurierbar

Gegenüber Papierprotokollen entfällt der manuelle Übertragungsaufwand vollständig. Mängel werden direkt an die Zentrale gemeldet, sodass Reparaturen schneller eingeleitet werden können.

Abfahrtskontrolle mit FleetGO

FleetGO bietet eine integrierte digitale Abfahrtskontrolle als Teil der Compliance-Lösung. Fahrer führen die Kontrolle direkt über die FleetGO Fahrer-App durch. Mit fahrzeugspezifischen Checklisten, Fotofunktion und digitaler Unterschrift. Alle Berichte werden zentral gespeichert und sind für Fuhrparkleiter jederzeit abrufbar.

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Quellen:


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