aktualisiert am 19.08.2025
Über Berufskraftfahrer-Weiterbildungen eignen sich Kraftfahrer neues Wissen an und frischen ihre Kenntnisse auf. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Fortbildungen vor. Solche Weiterbildungen organisieren Prüfgesellschaften wie die DEKRA. Darüber hinaus gibt es einige Fortbildungen, mit denen sich Berufskraftfahrer erweiterte Fähigkeiten aneignen.
Gesetzliche Vorgaben und Grundlagen zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) sowie die dazugehörige Verordnung (BKrFQV) setzen in Deutschland die EU-Richtlinie 2003/59/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2561 um. Sie legen die Vorschriften für die Grundqualifikation und die regelmäßige Weiterbildung von Berufskraftfahrern fest. Für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr ist der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) erforderlich, der nur nach erfolgreicher Teilnahme an den vorgeschriebenen Weiterbildungen ausgestellt wird.
Innerhalb von fünf Jahren müssen Berufskraftfahrer insgesamt 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Diese wird üblicherweise in fünf Modulen à sieben Stunden durchgeführt, die unterschiedliche Themen wie Fahrsicherheit, Wirtschaftlichkeit oder Rechtsvorschriften behandeln. Erst mit vollständigem Nachweis der Weiterbildung bleibt die Berufskraftfahrerqualifikation gültig und damit die Berechtigung für den gewerblichen Transport erhalten.
Welche BKF-Module stehen zur Auswahl?
Es gibt eine Reihe von BKF-Modulen. Sie teilen sich in die folgenden 3 Kenntnisbereiche auf:
- Bereich 1: Verbesserung des Fahrverhaltens
- Bereich 2: Vorschriften
- Bereich 3: Gesundheit und Sicherheit
Aus jedem dieser 3 Kenntnisbereiche muss mindestens 1 BKF-Modul innerhalb der 5 Jahre absolviert werden. Somit sind 21 der 35 Stunden fest auf bestimmte Module verteilt. Bei den folgenden Modulen handelt es sich um Pflichtmodule:
- Modul 1: Wirtschaftliches Fahren mit Fahrtraining
- Modul 2: Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Fahrsicherheitstraining, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
- Modul 4: Fit und sicher unterwegs
- Modul 5: Ladungssicherung
Darüber hinaus bieten viele Schulungsstellen noch optionale Wahlmodule an. Auch sie zählen zu den 35 Stunden, die jeder Fahrer nachweisen muss. Durch die Wahlmodule ist es möglich, die Schulung der Kraftfahrer auf die individuellen Anforderungen in einem Unternehmen anzupassen. Beispielsweise stehen bei der DEKRA folgende BKF-Module zur Auswahl:
- Modul 6: Dienstleister
- Modul 7: Vorschriften
- Modul 8: Sicherheit
- Modul 9: Bus
- Modul 10: Nah- und Lieferverkehr
Ausnahmen für Fahrer mit älteren Fahrerlaubnissen
Eine wichtige Ausnahme gilt für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor den EU-Stichtagen erworben haben: vor dem 10. September 2009 im Güterverkehr sowie vor dem 10. September 2008 im Personenverkehr. Diese Fahrer müssen keine Grundqualifikation nachweisen, jedoch weiterhin die regelmäßige 35-stündige Weiterbildung alle fünf Jahre absolvieren.
Weitere Berufskraftfahrer-Weiterbildungen
Neben den BKF-Modulen gibt es noch eine Reihe anderer Fort- und Weiterbildungen für Lkw– und Berufskraftfahrer. Damit erwerben die Fahrer zusätzliche Qualifikationen, die im Arbeitsalltag hilfreich oder auch notwendig sein können. Zu diesen zusätzlichen Fortbildungen gehören unter anderem folgende Schulungen:
- ADR-Basisschulung
- ADR-Auffrischungsschulungen
- Schulungen zum Schutz von Tiertransporten
- Ladungssicherung nach VDI 2700a
- Gabelstaplerschein
- Bedienung eines Lkw-Ladekrans
- Bedienung von Hubarbeitsbühnen
Mit diesen Fortbildungen erwerben Fahrer zusätzliche Qualifikationen, die auch weitere Befugnisse im Güter- und Personenverkehr verleihen. Ein Beispiel ist die ADR-Schulung, mit der dann Gefahrguttransporte durchgeführt werden dürfen.
Zum Teil lassen sich die Fortbildung auch auf die Pflichtfortbildungen nach dem BKrFQG anrechnen. Das gilt zum Beispiel für die ADR-Schulungen. Ein Kurs wird als ein Modul, also als 7-stündige Fortbildung, auf die 35 erforderlichen Stunden angerechnet.
Digitales Qualifikationsregister
Seit dem 25. Oktober 2021 werden absolvierte Berufskraftfahrer-Weiterbildungen nicht mehr durch den Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein dokumentiert, sondern digital im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Als Nachweis dient nun der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), eine separate Karte, die europaweit gültig ist. Dadurch wird die Kontrolle für Behörden vereinfacht und die Verwaltung für Unternehmen und Fahrer deutlich effizienter.
Organisation der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Unternehmen sind verpflichtet, die Qualifikationen ihrer Fahrer regelmäßig zu kontrollieren und die Teilnahme an Weiterbildungen sicherzustellen. Digitale Lösungen erleichtern dies, indem sie die absolvierten Module dokumentieren und rechtzeitig an fällige Weiterbildungen erinnern. Für die praktische Umsetzung stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung: Gruppenschulungen bei Anbietern wie DEKRA oder ADAC, Blockseminare in Schulungszentren oder Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb. Moderne Weiterbildungsanbieter setzen zunehmend auf digitale Lehrmaterialien und Apps, wobei teilweise Mindestteilnehmerzahlen gelten.
Folgen bei Verstößen
Wer die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder. § 9 BKrFQG enthält die Bußgeldvorschriften. Fahrer können mit Strafen von bis zu 5.000 Euro belegt werden, während Unternehmen bei Anordnung oder Duldung unqualifizierter Fahrten sogar bis zu 20.000 Euro zahlen müssen. Damit ist die Einhaltung der Weiterbildungspflicht ein gemeinsames Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Die Kosten pro Modul liegen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro. Grundsätzlich trägt der Fahrer die Kosten, häufig beteiligen sich jedoch Arbeitgeber oder übernehmen sie vollständig. Für die Finanzierung können Unternehmen zudem Fördermittel nutzen: Über das Programm „De-minimis“ des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) werden Weiterbildungen bezuschusst. Förderfähig sind bis zu 80 % der Kosten, abhängig von Unternehmensgröße und Flottenumfang.
Neben einer Weiterbildung für Berufskraftfahrer gibt es weitere Möglichkeiten für Flottenmanager, das Unternehmen modern und zuverlässig aufzustellen und dabei die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen. Firmen die Fahrer beschäftigen sind per Gesetz dazu verpflichtet, dass sie regelmäßig die Fahrerkarte auslesen. Mit der Tacho 360™ Lösung von FleetGO können Fuhrparkmanager das nun vereinfachen. So können Sie ganz einfach den Fahrtenschreiber auslesen und auf Verstöße überprüfen. Sie können die Daten jederzeit remote einsehen und herunterladen.
Quellen:
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0059
- https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/
- https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/__9.html
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