Letztes Update: 06.12.2025
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland Pflicht. Auch im Ausland muss das Vorhandensein eines entsprechenden Versicherungsschutzes nachgewiesen werden. Damit sich dieser Nachweis bei Fahrten im Ausland möglichst unkompliziert gestaltet, gibt es seit 1965 die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Sie war aufgrund des verwendeten grünen Papiers jahrzehntelang als „Grüne Karte“ bekannt.
Kommt es im Ausland zu einem Verkehrsunfall, dann lässt sich die Regulierung des Schadens damit entscheidend vereinfachen und beschleunigen. Die internationale Versicherungskarte ist ein standardisiertes Dokument, das in über 48 Ländern anerkannt wird und den Versicherungsschutz des Fahrzeugs nachweist.
- Was ist die internationale Versicherungskarte?
- Änderung bezüglich der grünen Versicherungskarte ab 2021
- Aufbau und Inhalt der internationalen Versicherungskarte
- Wo ist die grüne Karte erforderlich? (Stand 2025)
- Wie beantrage ich die internationale Versicherungskarte?
- Was tun bei einem Unfall im Ausland?
- Strafen bei Fehlen der Grünen Karte
- Besonderheiten für gewerbliche Fahrzeuge
- Digitale Verwaltung im Fuhrpark
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Checkliste für Auslandsreisen
Was ist die internationale Versicherungskarte?
Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist ein Dokument, das bestätigt, dass für ein Kraftfahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie wurde 1949 durch den „Council of Bureaux“ eingeführt – einer internationalen Organisation nationaler Versicherungsbüros.
Historischer Hintergrund
Das System der Grünen Karte entstand aus der Notwendigkeit, grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern. Vor ihrer Einführung mussten Fahrzeughalter bei jeder Auslandsreise eine separate Versicherung für das Zielland abschließen. Die Grüne Karte vereinfachte dies erheblich, indem sie einen einheitlichen, international anerkannten Nachweis schuf.
Rechtsgrundlagen
Die internationale Versicherungskarte basiert auf mehreren internationalen Abkommen:
- Londoner Abkommen von 1949
- Straßburger Abkommen von 1959
- EU-Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 über das Kennzeichenabkommen
- Nationale Pflichtversicherungsgesetze der Teilnehmerländer
Änderung bezüglich der grünen Versicherungskarte ab 2021
Im Juli 2021 trat bei der internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr eine grundlegende Änderung in Kraft. Das Dokument wird nun nicht mehr auf grünem, sondern auf weißem Papier gedruckt. Damit endet die Zeit, in der der Versicherungsnachweis ausschließlich auf besagtem grünem Papier gültig war.
Vorteile der weißen Karte
Die Umstellung auf weißes Papier hat mehrere Vorteile:
Für Fahrzeughalter:
- Die Karte kann nun vom Fahrzeughalter selbst ausgedruckt werden
- Versand per E-Mail möglich (statt nur Postweg)
- Schnellere Verfügbarkeit bei Bedarf
- Umweltfreundlicher durch weniger Spezialpapier
Technische Vorteile:
- Keine speziellen Druckanforderungen mehr
- QR-Codes können integriert werden
- Bessere Lesbarkeit durch höheren Kontrast
Weiterhin nur in Papierform gültig
Eine vollständige Umstellung auf einen digitalen Nachweis ist allerdings nicht erfolgt. Nach wie vor wird die Versicherungskarte von allen Behörden nur in Papierform akzeptiert. Es genügt nicht, das Dokument etwa auf dem Smartphone vorzuzeigen.
Wichtig: Die Karte muss als Original-Ausdruck im Fahrzeug mitgeführt werden. Digitale Kopien, Screenshots oder Fotos werden nicht akzeptiert.
Aufbau und Inhalt der internationalen Versicherungskarte
Die internationale Versicherungskarte enthält folgende Informationen:
Vorderseite
Fahrzeugdaten:
- Amtliches Kennzeichen
- Land der Zulassung (Länderkennzeichen)
- Fahrzeugtyp und Marke
- Fahrgestellnummer (optional)
Versicherungsdaten:
- Name und Anschrift des Versicherers
- Versicherungsscheinnummer
- Gültigkeitszeitraum (Von-Bis-Datum)
- Grüne-Karte-Nummer (für internationale Identifikation)
Geltungsbereich: Liste aller Länder, in denen die Karte gültig ist, mit Ländercodes nach ISO 3166-1 alpha-2.
Rückseite
Mehrsprachige Hinweise:
- Erklärung des Verwendungszwecks in mehreren Sprachen
- Anweisungen für den Schadensfall
- Kontaktdaten des nationalen Versicherungsbüros
Wo ist die grüne Karte erforderlich? (Stand 2025)
Die Notwendigkeit, eine internationale Versicherungskarte mitzuführen, hängt vom Reiseziel ab.
Länder mit Kennzeichenabkommen (keine Grüne Karte erforderlich)
In folgenden Ländern ist das Mitführen der grünen Karte nicht mehr erforderlich, da das Kennzeichen als Versicherungsnachweis gilt:
EU-Länder (27): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Weitere europäische Länder:
- Andorra
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Vatikanstadt
Wichtiger Hinweis zu Großbritannien: Nach dem Brexit wird für Großbritannien (England, Schottland, Wales, Nordirland) seit dem 1. Januar 2021 wieder eine Grüne Karte empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Es wird jedoch dringend geraten, die Karte mitzuführen.
Länder, in denen die Grüne Karte Pflicht ist (Stand 2025)
In folgenden Ländern ist die internationale Versicherungskarte zwingend erforderlich:
Osteuropa:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Kosovo (teilweise)
- Mazedonien (Nordmazedonien)
- Moldawien
- Montenegro
- Ukraine
- Weißrussland
Asien:
- Aserbaidschan
- Iran
- Israel
- Türkei
Afrika:
- Marokko
- Tunesien
Wichtig: Diese Liste kann sich ändern. Vor Reiseantritt sollte immer die aktuelle Situation beim Versicherer oder beim ADAC erfragt werden.
Länder außerhalb des Grüne-Karte-Systems
Für Länder, die nicht am Grüne-Karte-System teilnehmen, muss eine separate Versicherung vor Ort abgeschlossen werden:
- Russland (separate Grenzversicherung erforderlich)
- Georgien
- Die meisten außereuropäischen Länder
Wie beantrage ich die internationale Versicherungskarte?
Die Beantragung der internationalen Versicherungskarte ist unkompliziert und in der Regel kostenlos.
Beantragung bei der Versicherung
Schritt 1: Kontaktaufnahme
- Telefonisch beim Kundenservice der Kfz-Versicherung
- Per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter
- Online über das Kundenportal (bei vielen Versicherern möglich)
- Persönlich in einer Geschäftsstelle
Schritt 2: Angaben machen
- Versicherungsscheinnummer
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Gewünschter Gültigkeitszeitraum
- Reisezeitraum und Zielland
Schritt 3: Erhalt der Karte
- Per Post (3-5 Werktage)
- Per E-Mail als PDF zum Selbstausdruck (sofort)
- In der Geschäftsstelle abholen (sofort)
Vorlaufzeit
Empfehlung:
- Mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt beantragen
- Bei kurzfristigen Reisen: E-Mail-Versand nutzen
Kosten:
- In der Regel kostenlos
- Manche Versicherer berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 5-15 €
Gültigkeitsdauer
Die internationale Versicherungskarte ist in der Regel gültig:
- Standardfall: 1-3 Jahre (abhängig vom Versicherer)
- Maximal: Bis zum Ende des Versicherungsjahres oder 3 Jahre
- Individuell: Für einen bestimmten Reisezeitraum (z.B. 2 Wochen Urlaub)
Wichtig: Die Gültigkeit der Grünen Karte darf nicht über die Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen.
Was tun bei einem Unfall im Ausland?
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland mit der internationalen Versicherungskarte ist folgendes Vorgehen empfohlen:
Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Unfallstelle absichern – Warndreieck aufstellen, Warnweste anlegen
- Verletzte versorgen – Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst rufen (112 EU-weit)
- Polizei rufen – In vielen Ländern Pflicht, besonders bei Personenschäden
- Beweise sichern – Fotos machen, Zeugen suchen, Unfallhergang notieren
Dokumentation mit der Grünen Karte
Wichtige Schritte:
- Grüne Karte des eigenen Fahrzeugs vorzeigen
- Grüne Karte des Unfallgegners kopieren oder fotografieren
- Europäischer Unfallbericht ausfüllen (in mehreren Sprachen verfügbar)
- Versicherungsdaten austauschen
Zu erfassende Daten des Unfallgegners:
- Name und Anschrift
- Kennzeichen und Fahrzeugdaten
- Versicherungsdaten von der Grünen Karte
- Grüne-Karte-Nummer
Schadensmeldung
An eigene Versicherung:
- Unfallmeldung innerhalb von 7 Tagen (Versicherungsbedingungen beachten)
- Grüne-Karte-Nummer angeben
- Unfallbericht und Fotos übermitteln
An das nationale Versicherungsbüro: Wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat oder diese verweigert, kann das nationale Versicherungsbüro des Unfalllandes kontaktiert werden. Die Kontaktdaten befinden sich auf der Rückseite der Grünen Karte.
Besonderheiten im Ausland
Unterschiedliche Rechtssysteme:
- Schuldanerkenntnis vermeiden
- Keine Barzahlungen leisten
- Polizeiprotokoll immer anfertigen lassen
Sprachbarrieren:
- Mehrsprachige Unfallberichte verwenden
- Übersetzungs-Apps nutzen
- Im Zweifelsfall deutschen Konsulat kontaktieren
Strafen bei Fehlen der Grünen Karte
In Ländern, in denen die Grüne Karte Pflicht ist, können bei Fehlen erhebliche Strafen drohen:
Mögliche Konsequenzen
Bei Grenzkontrollen:
- Einreiseverweigerung
- Zwangsabschluss einer Grenzversicherung (teuer)
- Bußgelder von 50-500 € je nach Land
Bei Verkehrskontrollen:
- Bußgelder
- Fahrzeugbeschlagnahmung bis zur Vorlage einer gültigen Versicherung
- Weiterfahrt untersagt
Bei Unfällen:
- Persönliche Haftung für alle Schäden
- Kein Versicherungsschutz nachweisbar
- Strafrechtliche Konsequenzen möglich
Länderbeispiele (Stand 2025)
Türkei:
- Einreise ohne Grüne Karte nicht möglich
- Grenzversicherung kann abgeschlossen werden (ca. 100-200 € für 1 Monat)
Albanien:
- Bußgeld bis 300 €
- Fahrzeug kann beschlagnahmt werden
Ukraine:
- Zwangsversicherung an der Grenze erforderlich
- Kosten: ca. 50-100 € je nach Aufenthaltsdauer
Besonderheiten für gewerbliche Fahrzeuge
Für Unternehmen mit Fahrzeugflotten gelten zusätzliche Überlegungen:
Flottenversicherungen
Grüne Karten für alle Fahrzeuge:
- Bei Flottenversicherungen können Grüne Karten für alle Fahrzeuge beantragt werden
- Zentrale Verwaltung durch Fuhrparkmanager
- Rechtzeitige Beantragung vor internationalen Transporten wichtig
Gültigkeitsverwaltung:
- Systematische Überwachung der Ablaufdaten
- Rechtzeitige Erneuerung vor Ablauf
- Zentrale Dokumentation aller Grünen Karten
Internationale Transporte
Speditionen und Logistikunternehmen:
- Permanente Grüne Karten für alle Fahrzeuge empfohlen
- Besonders wichtig für Osteuropa- und Türkei-Verkehre
- Teil der Fahrzeugdokumente bei Abfahrtskontrolle
Prüfung der Vollständigkeit:
- Grüne Karte
- Fahrzeugschein
- Führerschein
- CMR-Frachtbrief (bei Gütertransporten)
- Weitere Dokumente je nach Zielland
Digitale Verwaltung im Fuhrpark
Für Unternehmen mit eigener Fahrzeugflotte ist die systematische Verwaltung aller Fahrzeugdokumente essentiell. Moderne Flottenmanagement-Lösungen unterstützen dabei:
Dokumentenverwaltung:
- Digitale Ablage aller Versicherungsdokumente einschließlich Grüner Karten
- Automatische Erinnerungen bei Ablauf der Gültigkeitsdauer
- Zentrale Übersicht über alle Fahrzeuge und deren Versicherungsstatus
Compliance und Rechtssicherheit: Mit Lösungen wie Tacho 360 von FleetGO können Flottenmanager nicht nur die Fahrtenschreiberanalyse durchführen, sondern auch alle relevanten Fahrzeugdokumente digital verwalten. Die Integration mit GPS-Ortung ermöglicht zudem die Überwachung internationaler Fahrten und die rechtzeitige Information der Fahrer über notwendige Dokumente für das jeweilige Zielland.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die Grüne Karte in der EU noch erforderlich? Nein, innerhalb der EU und in vielen weiteren europäischen Ländern ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich. Das Kennzeichen gilt als Versicherungsnachweis.
Kostet die Grüne Karte etwas? In der Regel ist die Ausstellung kostenlos. Einige Versicherer berechnen eine geringe Bearbeitungsgebühr von 5-15 €.
Wie lange dauert die Beantragung? Per Post 3-5 Werktage, per E-Mail sofort zum Selbstausdruck verfügbar.
Gilt die Grüne Karte auch für Anhänger? Ja, wenn der Anhänger in der Grünen Karte des Zugfahrzeugs eingetragen ist. Für separat versicherte Anhänger ist eine eigene Grüne Karte erforderlich.
Was passiert, wenn die Grüne Karte während der Reise abläuft? Die Karte muss für die gesamte Reisedauer gültig sein. Bei Ablauf während der Reise besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz mehr. Eine neue Karte sollte vor Reiseantritt mit ausreichender Gültigkeit beantragt werden.
Brauche ich die Grüne Karte für die Schweiz? Nein, für die Schweiz ist die Grüne Karte nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, sie mitzuführen, da sie im Schadensfall hilfreich sein kann.
Kann ich die Grüne Karte nachträglich beantragen, wenn ich sie vergessen habe? Ja, aber das hilft nicht bei Grenzkontrollen. In Ländern mit Grüne-Karte-Pflicht kann an der Grenze oft eine teure Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Checkliste für Auslandsreisen
Vor der Reise:
- Grüne Karte bei Versicherung beantragen (wenn erforderlich)
- Gültigkeit der Grünen Karte prüfen (gesamter Reisezeitraum abgedeckt?)
- Zielland prüfen: Ist Grüne Karte Pflicht oder Empfehlung?
- Europäischen Unfallbericht im Fahrzeug deponieren
- Notfallnummern notieren (Versicherung, Konsulat, Pannenhilfe)
- Weitere Dokumente: Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein
Im Fahrzeug mitführen:
- Grüne Karte (Original-Ausdruck)
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Europäischer Unfallbericht
- Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten
- Länderspezifische Ausrüstung (Warnwesten, Glühbirnen etc.)
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – https://www.gdv.de/
- Council of Bureaux (CoB) – Internationale Organisation der Versicherungsbüros – https://www.cobx.org/
- EU-Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 über das Kennzeichenabkommen
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – https://www.bmvi.de/
- ADAC – Grüne Versicherungskarte – https://www.adac.de/
- Deutsches Büro Grüne Karte e.V. – https://www.gruene-karte.de/
- Versicherungsombudsmann e.V. – https://www.versicherungsombudsmann.de/
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