Umweltplaketten für Fahrzeuge und die Umweltzonen in Städten sind direkt miteinander verknüpft. Anhand der Plakette erfolgt eine Kategorisierung des Fahrzeugs in verschiedene Schadstoffkategorien. Die Umweltzonen regeln dann, welche Fahrzeuge in die Bereiche der Zone einfahren dürfen. Aus diesem Grund ist es besonders für Unternehmen mit Fuhrpark wichtig zu wissen, wo sich Umweltzonen befinden und welche Fahrzeuge dort einfahren dürfen.
- Was ist die Umweltplakette?
- So sind Umweltzonen gekennzeichnet
- Wo gibt es Umweltzonen?
- Gibt es im Ausland auch Umweltzonen?
- Welche Strafen drohen, wenn eine Umweltzone ohne oder mit falscher Plakette befahren wird?
- Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge nicht in eine Umweltzone kommen, in der sie nicht fahren dürfen?
Was ist die Umweltplakette?
Die Umweltplakette ist eine Kennzeichnung für Fahrzeuge, die Auskunft über die Feinstaubemission gibt. Es erfolgt eine Einteilung in mehrere Klassen. Die Kategorisierung wird von der Art des Motors, der Euro-Abgasnorm sowie der Ausstattung mit Filtersystemen bestimmt. Fahrzeuge besitzen Emissionsschlüsselnummern, die für die Zuteilung einer bestimmten Plakette zugrundegelegt werden. Die Emissionsschlüsselnummer befindet sich im Fahrzeugschein.
Wo wird die Umweltplakette angebracht?
Bei der Plakette handelt es sich um einen Aufkleber. Dieser muss gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe befestigt werden. Die Plakette ist so konzipiert, dass ein Entfernen nach einmaliger Befestigung nicht mehr möglich ist. Dabei zerstört sich die Umweltplakette.
Welche Stufen gibt es bei den Umweltplaketten
Seit Einführung wurden vier Stufen unterschieden: rot (Euro 2), gelb (Euro 3), grün (Euro 4 und besser) sowie die blaue Plakette für besonders emissionsarme Fahrzeuge (Euro 6, geringe NOₓ-Emissionen), die diskutiert, aber in Deutschland bis 2025 nicht eingeführt wurde. In der Praxis haben viele Städte die Regelungen verschärft: Für nahezu alle Umweltzonen ist inzwischen die grüne Plakette Pflicht, während rote und gelbe faktisch keine Bedeutung mehr haben. Fahrzeuge ohne grüne Plakette müssen Umweltzonen meiden oder auf Ausnahmegenehmigungen zurückgreifen.
Wie erhält man die Umweltplakette?
Die Umweltplakette kann in ganz Deutschland unkompliziert beantragt werden – unabhängig vom Wohnort oder der Zulassungsstelle des Fahrzeugs. Erhältlich ist sie bei Zulassungsbehörden, technischen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ sowie in vielen Werkstätten. Für die Ausstellung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgelegt werden, da daraus die Emissionsklasse hervorgeht.
Neben der persönlichen Beantragung vor Ort bieten zahlreiche Städte und Landkreise inzwischen auch eine Online-Beantragung an. Dies ist u. a. in Berlin, Stuttgart, München, Karlsruhe, Dortmund oder Ludwigsburg möglich. Die Plakette wird dann per Post zugeschickt.
Die Kosten variieren je nach Ausgabestelle und liegen in der Regel zwischen 5 und 20 Euro.
So sind Umweltzonen gekennzeichnet
Umweltzonen sind klar abgegrenzte Stadt- oder Gebietsbereiche, die mit speziellen Verkehrszeichen markiert sind. Das offizielle Schild zeigt einen roten Kreis auf weißem Hintergrund mit der Aufschrift „Umwelt“ und dem Zusatz „Zone“ darunter. Damit ist die Einfahrt grundsätzlich für Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette untersagt.
Unter dem Hauptschild befinden sich Zusatzschilder, die genau angeben, welche Plaketten-Kategorien in die Zone einfahren dürfen. In fast allen deutschen Städten ist dies inzwischen ausschließlich die grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4). Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette sind faktisch ausgeschlossen.
Am Ende einer Umweltzone wird die Beschränkung durch dasselbe Schild in schwarz-weiß mit durchgestrichener Aufschrift wieder aufgehoben.
Wichtig: Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine gültige Umweltplakette, wenn sie eine deutsche Umweltzone befahren wollen.
Für welche Fahrzeuge gelten die Beschränkungen der Umweltzonen?
Die Umweltzonen gelten für einen Großteil der Fahrzeuge. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die immer gelten. Bei diesen handelt es sich um:
- Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern,
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Arbeitsmaschinen sowie mobile Maschinen und Geräte,
- Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit Ausweis vom Typ aG, H oder BI,
- Oldtimer mit einem H- oder 07-Kennzeichen.
Darüber hinaus gelten die Beschränkungen der Umweltzone nicht für Polizei, Feuerwehr, Zoll und ähnliche Dienstwagen sowie für Diplomatenfahrzeuge und Fahrzeuge der Bundeswehr. Zudem ist es möglich, individuelle Ausnahmegenehmigungen einzuholen. Unter welchen Umständen dies möglich ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Dies sind einige der Gründe, die für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ausreichen:
- Wenn eine Nachrüstung des Fahrzeugs zur Verbesserung der Schadstoffwerte nicht möglich ist
- Falls die Beschaffung eines Fahrzeugs mit niedrigeren Abgaswerten aus finanziellen Gründen nicht möglich ist
- Fahrzeuge, die für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
Wo gibt es Umweltzonen?
In Deutschland bestehen aktuell 56 Umweltzonen, die sich überwiegend in Ballungsräumen und Großstädten befinden – darunter Berlin, München, Köln, Stuttgart oder das Ruhrgebiet. Mit Ausnahme der Zone in Neu-Ulm, in der noch Fahrzeuge mit gelber Plakette zugelassen sind, ist für nahezu alle Umweltzonen inzwischen die grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) verpflichtend. Fahrzeuge ohne grüne Plakette dürfen diese Bereiche nicht befahren.
Das Umweltbundesamt (UBA) stellt eine aktuelle Übersichtskarte bereit, auf der die Lage, Größe und Zufahrtsregeln der einzelnen Umweltzonen ersichtlich sind. Diese Karte ist besonders nützlich, da Kommunen die Ausdehnung und Regeln der Umweltzonen regelmäßig anpassen. Dadurch lässt sich im Vorfeld zuverlässig prüfen, ob die eigene Route betroffen ist.
Gibt es im Ausland auch Umweltzonen?
Auch viele EU-Länder haben Umweltzonen eingeführt, die den deutschen vergleichbar sind. Wichtig: Die deutsche Umweltplakette gilt im Ausland nicht. Wer dort unterwegs ist, muss die jeweilige nationale Plakette oder Registrierung erwerben, sonst drohen Bußgelder.
- Frankreich: Hier wird die Crit’Air-Vignette benötigt, die nach Emissionsklasse gestaffelt ist. Sie ist in vielen Städten Pflicht, u. a. in Paris, Lyon, Grenoble und Straßburg. Einfahrverbote betreffen z. B. Diesel bis Euro 4 und Benziner bis Euro 2 (je nach Zone und Luftqualität).
- Österreich: Lkw und Busse benötigen eine Abgasplakette (erhältlich bei Prüfstellen, Werkstätten oder ÖAMTC). Sie gilt u. a. in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Teilen der Steiermark. Pkw sind aktuell nicht betroffen, allerdings gibt es zusätzliche Tempolimits in IG-L-Zonen (Immissionsschutzgesetz-Luft).
- Italien: Viele Städte haben ZTLs (Zona a Traffico Limitato), die oft nur für Anwohner oder Fahrzeuge mit Sondergenehmigung befahrbar sind. Verstöße werden streng mit Videoüberwachung geahndet.
- Belgien: In Städten wie Brüssel, Antwerpen und Gent gibt es Low Emission Zones (LEZ). Hier müssen Fahrzeuge vorab online registriert werden.
- Dänemark und Niederlande: Auch hier gelten Umweltzonen, die meist Dieselfahrzeuge mit niedriger Abgasnorm ausschließen.
Wer ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die jeweiligen Regelungen und Kaufmöglichkeiten informieren, da sich Anforderungen und Zonen regelmäßig ändern.
Welche Strafen drohen, wenn eine Umweltzone ohne oder mit falscher Plakette befahren wird?
Der Bußgeldkatalog legt für das verkehrswidrige Befahren einer Umweltzone eine Strafe von 100 Euro fest. Punkte in Flensburg gibt es hingegen seit 2014 nicht mehr. Dieses Bußgeld wird auch fällig, wenn die Plakette unleserlich oder manipuliert ist. Darunter zählt auch, wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mehr zu dem Kennzeichen des Fahrzeugs passt. Ändert sich das Kennzeichen, muss eine neue Plakette beantragt werden.
Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge nicht in eine Umweltzone kommen, in der sie nicht fahren dürfen?
Mit Geofencing Lösungen können Unternehmen die Vermeidung der Durchfahrt durch Umweltzonen verhindern. Dafür müssen vorab die jeweiligen Zonen als Geofence, einer virtuellen Grenze auf der Landkarte, festgelegt werden. Erfolgt eine Durchfahrt durch diese Zone, erhalten Fuhrparkmanager bzw. Flottenmanager sofort einen Alarm. Dies ermöglicht es ihnen, die Fahrer sofort zu kontaktieren und auf die verbotene Handlung hinzuweisen. Dies kann im besten Falle dafür sorgen, dass die verbotene Zone verlassen wird, ohne dass größerer Schaden entsteht oder ein Bußgeld fällig wird.
Darüber hinaus nehmen Fuhrparkmanager weitere wichtige Aufgaben wahr: zum Beispiel das Fahrtenschreiber auslesen und Fahrerkarte auslesen. Dies muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig geschehen. FleetGO stellt ihnen dabei mit Tacho 360™ eine vollumfassende Lösung für Ihre Fahrtenschreiberdaten zur Verfügung.
Quellen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/
- https://www.umweltplakette.org/ausnahmeregelungen/
- https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/fahrverbote/fahrverbote-ausland/
- https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__41.html
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