Lenkzeitüberschreitung: Strafe und Ausnahmen

aktualisiert am 23.05.2026

Die maßgeblichen Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr ergeben sich in erster Linie aus der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. In Deutschland werden diese Vorgaben unter anderem durch das Fahrpersonalgesetz (FPersG) und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) ergänzt. Wenn Lkw-Fahrer die zulässigen Lenkzeiten überschreiten, liegt ein Verstoß gegen die geltenden Sozialvorschriften im Straßenverkehr vor.

In diesem Artikel erfahren Sie im Detail, wie die Regelungen bezüglich der Lenkzeitüberschreitung sind und welches Bußgeld dabei droht.

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Wann liegt eine Lenkzeitüberschreitung vor?

Eine Lenkzeitüberschreitung liegt vor, wenn die nach Art. 6 VO (EG) Nr. 561/2006 zulässige Tageslenkzeit überschritten wird. Diese beträgt grundsätzlich 9 Stunden und darf höchstens zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden.

Als Ausnahme wäre zum Beispiel bei Straßensperrungen aufgrund von Unfällen und daraus resultierenden Staus denkbar. Ferner kann es vorkommen, dass aufgrund des Mangels an geeigneten Parkplätzen die Ruhezeiten nicht wie vorgesehen eingehalten werden können.

Darüber hinaus gibt es eine weitere Ausnahme. In der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 heißt es in Artikel 12:

Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten.

Bei außergewöhnlichen Umständen oder gewissen Notsituationen ist daher eine Lenkzeitüberschreitung zulässig. Voraussetzung ist, dass dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.

Übersicht: Ausnahmen für die Lenkzeitüberschreitung

  • Nächstgelegener sicherer Halteplatz war nicht erreichbar.
  • Unvorhersehbare Verkehrssituation (z. B. Stau, Unfall).
  • Gefahrensituation (z. B. schlechtes Wetter).
  • Um Sicherheit von Personen, Fahrzeug oder Ladung zu gewährleisten.

Beachten Sie: Kommt es aufgrund besonderer Umstände zu einer Lenkzeitüberschreitung, so ist der Fahrer verpflichtet, den Grund und die Art der Abweichung im Fahrtenschreiber oder einem Ausdruck des Kontrollgeräts schriftlich zu dokumentieren.

Lenkzeit überschritten – Welche Strafe droht?

Weil sich die unerlaubte Überschreitung der Lenkzeit negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken kann, sieht der Gesetzgeber Sanktionen für solche Verstöße vor, wenn die Lenkzeit überschritten wurde.

Das Bußgeld für die Lenkzeitüberschreitung hängt von der Dauer der Überschreitung der Lenkzeit ab (siehe auch Bußgeldkatalog Lenk- und Ruhezeiten). Es gilt die folgende Bußgeldtabelle für die Lenkzeitüberschreitung:

Beschreibung: Überschreitung der zulässigen TageslenkzeitFahrer BußgeldUnternehmer Bußgeld
um bis zu 1 Stunde30 €
um bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde30 €90 €
um über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde60 €180 €

Aus der Tabelle der Strafen für die Lenkzeitüberschreitung geht hervor, dass sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen mit einer Geldstrafe rechnen müssen. Die Unternehmen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Damit soll auch verhindert werden, dass Unternehmen ihre angestellten Fahrer unter Druck setzen, die Lenk- und Ruhezeiten absichtlich zu verletzen.

Welche Strafe droht, bei einer Überschreitung der Lenkzeit von 10 Minuten?

Bei einer Lenkzeitüberschreitung von 10 Minuten (bis zu maximal einer Stunde) droht dem Fahrer in Deutschland ein Bußgeld von 30 Euro. Punkte oder Fahrverbote sind in diesem Fall normalerweise nicht vorgesehen.

Wie viel kostet die Strafe, wenn die Lenkzeit um 1 Stunde überschritten wurde?

Wenn die Lenkzeit um maximal eine Stunde überschritten wird, kann der Fahrer mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt werden. Wird die Lenkzeit um mehr als eine Stunde überschritten sind mindestens 60 Euro Strafe fällig.

Lenkzeitüberschreitungen vorbeugen und vermeiden

Eine Möglichkeit, Lenkzeitüberschreitungen zu vermeiden, ist eine effiziente Tourenplanung. Die GPS-Ortung von FleetGO ermöglicht es, die zurückgelegten Strecken zu verfolgen und für das nächste Mal zu optimieren. Fuhrparkverantwortliche kümmern sich oft um das Fahrtenschreiber Auslesen, was dank der Remote-Lösung viel weniger Arbeit ist. Dies muss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig geschehen. Die Tacho 360™ Lösung von FleetGO ermöglicht eine Fahrtenschreiberanalyse und eine einfache Übertragung in das Fahrtenschreiberarchiv.

Quellen:


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