aktualisiert am 25.03.2025
Fast 70% der Verstöße gegen Fahrtenschreiberregelungen liegen an der falschen Bedienung des Fahrtenschreibers. Mit einer guten Einweisung und dem Verständnis für die allgemeinen Situationen können Fahrer also das Risiko, Bußgelder zu erhalten, drastisch reduzieren. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Fahrtenschreiber-Symbole und geben Ihnen darüber hinaus eine praktische Fahrtenschreiber Anleitung, mit dem Sie Verstöße vermeiden können.
Der wichtigste Knopf ist der „Modus“ bzw. „Modus wechseln“-Knopf, um den Fahrtenschreiber korrekt für die aufzuzeichnenden Aktivitäten einzustellen.
Fahrtenschreibersymbole

Fahr-Symbol:
Einstellen, wann das Fahrzeug in Bewegung ist (wird automatisch vom Fahrtenschreiber erkannt)

Pause-Symbol oder Ruhezeiten-Symbol:
Arbeitspause. Die Fahrer dürfen keine andere Arbeit oder andere Fahrten absolvieren, während dieser Modus eingestellt ist.

Verfügbar-Symbol:
Wartezeit, zum Beispiel Warten auf einer Fähre, warten bis andere das Fahrzeug be-/entladen haben oder Sie sind der Beifahrer, der gerade auf keine Weise (zum Beispiel navigieren oder andere Aufgaben) arbeitet.

Symbol für andere Arbeiten:
Alle Arbeiten außer Fahren – für den gleichen oder einen anderen Arbeitgeber, unabhängig vom Sektor.
Fahrtenschreiber Anleitung: Fehlfunktion/Missbrauch des Fahrtenschreibers
Wenn der Fahrtenschreiber nicht richtig funktioniert oder der Fahrer den Fahrtenschreiber nicht richtig bedient, wird es empfohlen, dass der Fahrer ein manuelles Protokoll führt. Mit einem digitalen Fahrtenschreiber kann der Fahrer einen manuellen Ausdruck erstellen (und unterschreiben!). Dieser deckt die Zeitspanne des Fehlers mit deutlichen Erklärungen, was passiert ist, ab. Anwender eines analogen Fahrtenschreibers sollten die Rückseite des Fahrtenschreiber-Graphen verwenden, um das Gleiche zu tun.
Remote Tacho Download
Remote Tacho Download von FleetGO wurde entwickelt, um Flottenmangern das Leben leichter zu machen. Durch diese Lösung können sie die Fahrtenschreiber auslesen, ohne ein Fahrerkarten Lesegerät verwenden zu müssen. Unsere Lösung erlaubt den Flottenmanagern, alle digitalen Fahrtenschreiberdaten in einer Plattform zu sehen. Auf diese Weise ist kein manuelles Fahrerkarte auslesen mehr notwendig. Alle Daten werden zu Ihrer Kontrolleinheit direkt in der Plattform gesendet. Alle Daten werden auf Vollständigkeit und Integrität geprüft, damit Sie immer wissen, ob Ihr Archiv den Regulierungen und Anforderungen der Fahrtenschreiberpflicht entspricht.
Doppelbesetzung
Ein Fahrzeug gilt als doppelt besetzt, wenn das Fahrzeug (an irgendeinem Punkt) zwischen zwei täglichen oder einer täglichen und wöchentlichen Pausenzeit, zwei Fahrer an Board hat (die fahren können und beide eine Fahrerkarte besitzen). Die erste Stunde dieser Fahrtzeit ist optional, was bedeutet, dass es möglich ist, den zweiten Fahrer innerhalb einer Stunde, nachdem die Schicht begonnen hat, abzuholen, um als Doppelbesatzung im LKW zu gelten. Generell gelten die Fahrtenschreiberregelungen für beide Fahrer – abgesehen von den Regeln zu täglichen Ruhezeiten. Bei einer Doppelbesetzung muss jeder Fahrer eine tägliche Ruhezeit von 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden haben, die nach Ende der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit beginnt.
Die meisten digitalen Fahrtenschreiber stellen automatisch den Modus des zweiten Fahrers auf „verfügbar“. Der zweite Fahrer darf den Modus seiner Karte nicht auf „Pause/Ruhe“ stellen. Wenn der zweite Fahrer keine Arbeit während dieser Zeit durchführen muss, akzeptieren die Vollzugsbehörden die ersten 45 Minuten dieser Zeit als Pause vom Fahren*. Jegliche anderen Arbeitszeiten müssen jedoch vom Fahrer manuell auf einem Ausdruck oder Graph protokolliert werden.
* Die lokalen Gesetze geltend je nach Land.
Anreisezeit
Wenn das Fahrzeug nicht an dem (standardmäßigen) Ort oder dem Wohnort des Fahrers ist, kann die Zeit, die der Fahrer braucht, um zu diesem Ort zu kommen, nicht als Pause oder Ruhezeit gelten. Ganz egal, welches Transportmittel verwendet wird. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Fahrer auf einer Fähre oder in einem Zug ist und Zugriff auf eine Koje oder einen Liegewagen hat (und diesen verwendet!). Anreisen müssen immer als „andere Arbeit“ oder „Verfügbarkeit“ aufgezeichnet werden.
Aufzeichnen anderer Arbeit
„Andere Arbeiten“ sind alle Tätigkeiten, die in Artikel 3(a) der Richtlinie 2002/15/EG als Arbeitszeit definiert sind, mit Ausnahme des „Fahrens“. Darunter fallen alle Arbeiten für den gleichen oder einen anderen Arbeitgeber, unabhängig vom Sektor wie z.B. Be- und Entladen, Wartungsarbeiten oder administrative Aufgaben.
In einer Woche, in der Fahreraktivitäten im Rahmen des innerbetrieblichen Fahrens stattfinden, sollten alle vorherigen „anderen Arbeiten“ seit der letzten Ruhezeit (tägliche oder wöchentliche Ruhezeit) manuell im Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden. Fahrer können ihren Arbeitsverlauf bis zu 28 Tage im Voraus eingeben. Andere Möglichkeiten, dies aufzuzeichnen, sind:
- Manuell auf einem Graph aufgeschrieben und unterschrieben (analoger Fahrtenschreiber)
- Manuell auf einem Ausdruck aufgeschrieben und unterschrieben (digitaler Fahrtenschreiber)
Kombinierte Verwendung eines digitalen und analogen Fahrtenschreibers
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Fahrer sowohl mit digitalen als auch mit analogen Fahrtenschreibern arbeiten – zum Beispiel, wenn sie verschiedene Fahrzeuge mit unterschiedlicher Ausstattung nutzen. In solchen Situationen ist besonders auf die lückenlose Dokumentation der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten zu achten.
Wird ein Fahrzeug mit analogem Gerät genutzt, müssen alle Aktivitäten – einschließlich Pausen und anderer Arbeiten – wie gewohnt auf der Diagrammscheibe / analoger Graph aufgezeichnet werden. Steigt der Fahrer später in ein Fahrzeug mit digitalem Fahrtenschreiber um, muss er beim Einlegen der Fahrerkarte angeben, was er vorher gemacht hat. Die zuvor im analogen Gerät aufgezeichneten Zeiten sollten dabei vollständig berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass zwischen den beiden Systemen keine zeitlichen Lücken entstehen. Die Aufzeichnungen müssen stets lückenlos und nachvollziehbar sein, da bei Kontrollen beide Systeme gemeinsam ausgewertet werden.
Jeder Zeitpunkt, den er nicht am Fahrzeug ist, muss zentral aufgezeichnet werden; auf der digitalen Karte (mithilfe von manueller Eingabe) ODER auf dem Graph (auf der Rückseite des Graphen). Es ist nicht notwendig, die Aufzeichnung auf beidem vorzunehmen.
Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, ein zusätzliches Fahrtenbuch zu führen oder manuelle Ausdrucke zu machen, um die Aktivitäten klar darzustellen.
Arbeit für mehrere Transportunternehmen
Wenn ein Fahrer für mehr als ein Transportunternehmen tätig ist – etwa im Rahmen von Teilzeitbeschäftigung, Leiharbeit oder wechselnden Einsatzorten – gelten besondere Dokumentationspflichten. Gemäß den EU-Vorgaben und dem Fahrpersonalgesetz müssen alle Arbeitszeiten, egal für welches Unternehmen sie geleistet wurden, lückenlos dokumentiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Fahrzeiten, andere Arbeiten oder Bereitschaftszeiten handelt.
Bei der Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers muss der Fahrer beim Einlegen der Fahrerkarte das vorherige Arbeitszeitprofil manuell nachtragen, wenn zwischenzeitlich für ein anderes Unternehmen gearbeitet wurde. Diese Angaben erfolgen direkt im Tachographen-Menü. Bei analogen Geräten muss der Fahrer zusätzlich ein manuelles Protokoll führen, z. B. auf der Rückseite der Diagrammscheibe.
Wichtig: Die Gesamtlenkzeit, Ruhezeiten und Wochenarbeitszeitgrenzen gelten unternehmensübergreifend. Verstöße – etwa durch Überschreitung der maximalen Lenkzeit – können auch dann geahndet werden, wenn sie durch unterschiedliche Arbeitgeber verursacht wurden. Arbeitgeber und Fahrer sind gleichermaßen verpflichtet, für Transparenz und Regelkonformität zu sorgen.
Disclaimer:
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer