Fahrtenschreiber-Regeln bei Doppelbesetzung

aktualisiert am 22.01.2026

Bei der Doppelbesetzung gibt es in Bezug auf die Schichtzeit viel Verwirrung, wenn die Leute versuchen, die relevanten Fahrtenschreiberregeln auf diesen Fall anzuwenden. In diesem Artikel erklären wir, ab wann beim LKW 2 Fahrer als Doppelbesatzung gelten und wie hierbei die Schichtzeiten- und Lenkzeiten Regelungen aussehen.

Ab wann gilt ein Fahrzeug als doppelt besetzt?

Ein Fahrzeug gilt als doppelt besetzt, wenn das Fahrzeug (an irgendeinem Punkt) zwischen zwei täglichen oder einer täglichen und wöchentlichen Pausenzeit, zwei Fahrer an Board hat (die Fahrer können beide eine Fahrerkarte besitzen). Die erste Stunde dieser Fahrtzeit ist optional, was bedeutet, dass es möglich ist, den zweiten Fahrer innerhalb einer Stunde, nachdem die Schicht begonnen hat, abzuholen. Der zweite Fahrer kann also innerhalb dieser ersten Stunde nach Fahrtantritt zusteigen.

Nur diese erste Stunde der Fahrt gilt als Ausnahme für den 2. LKW-Fahrer. Im weiteren Verlauf des Transports müssen sich von Anfang bis Ende zwei Fahrer für die Doppelbesatzung beim LKW in der Kabine befinden. Wenn der zweite Fahrer das Fahrzeug zu früh verlässt, wird der gesamte Transport als eine einzige Besatzung betrachtet, da die Anforderungen der geltenden Verordnung in dieser Hinsicht nicht erfüllt sind.

Generell gelten die Fahrtenschreiberregelungen bei der Doppelbesatzung im LKW für beide Fahrer – abgesehen von den Regeln zu täglichen Ruhezeiten. Bei einer Doppelbesetzung muss jeder Fahrer eine tägliche Ruhezeit von 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden haben, die nach Ende der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit beginnt.

Schichtzeit Doppelbesatzung

Wenn ein Fahrzeug doppelt besetzt ist, kann die Gesamtfahrzeit eines einzigen LKWs überschritten werden. Die maximale Fahrzeit beträgt unter idealen Umständen 20 Stunden bevor die täglichen Ruhezeiten der Fahrer notwendig sind. 20 Stunden sind nur möglich, wenn beide Fahrer 10 Stunden (die erweiterte tägliche Fahrzeit) fahren können.

Die reguläre tägliche Lenkzeit pro Fahrer beträgt maximal 9 Stunden und kann zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden. Daher ist eine Gesamtfahrzeit von 20 Stunden nur möglich, wenn beide Fahrer an jeweils zwei Tagen pro Woche ihre Lenkzeit auf 10 Stunden ausdehnen.

Die tägliche Ruhezeit von 9 Stunden kann während der Fahrt des anderen Fahrers im Fahrzeug genommen werden. Die regelmäßige Wochenruhezeit darf jedoch NICHT im Fahrzeug verbracht werden. Dies ist seit Inkrafttreten des EU-Mobilitätspakets ausdrücklich verboten. Fahrer müssen für ihre wöchentliche Ruhezeit aus dem Fahrzeug aussteigen und eine geeignete Unterkunft nutzen.

In unserem Artikel zum Thema Bußgeldkatalog für Lenkzeiten erklären wir, welche Strafen bei Nichteinhaltung der Gesetze drohen.

Wie wird bei 2 LKW-Fahrern der Fahrtenschreiber bedient?

Jeder Wechsel des Fahrers oder dessen aktueller Arbeitszustand muss im Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden. Der Fahrtenschreiber ist so konzipiert, dass er über zwei separate Taschen verfügt. In die erste Tasche muss die Karte des Fahrers gesteckt werden, der gerade am Steuer sitzt. Im Tachograph kann die Arbeitsoption für den ersten Fahrer ausgewählt werden. Dann landet die Karte des Fahrers, der Beifahrer ist, in der gegenüberliegenden Tasche. Der richtige Status im Fahrtenschreiber hängt dabei von der tatsächlichen Situation ab:

  • Bereitschaft (Symbol: liegendes Bett): wenn der Beifahrer mitfährt und verfügbar ist, aber keine aktive Aufgabe übernimmt – dies ist der Standardfall bei Doppelbesetzung
  • Andere Arbeit (Symbol: Hammer): wenn der Beifahrer aktiv arbeitet, z. B. beim Be- oder Entladen
  • Pause: in den ersten 45 Minuten der Mitfahrt, sofern keine Arbeit verrichtet wird

Die Option „Andere Arbeit“ (Dienst) ist nicht automatisch die richtige Wahl für alle Situationen bei Doppelbesatzung. Dadurch spiegeln die auf den Karten gespeicherten Informationen den tatsächlichen Zustand in der Kabine wider.

Es ist wichtig zu beachten, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Fahrer das Fahrzeug fährt, der andere Fahrer bereit sein muss, zu fahren. Beim Wechsel des Fahrers ist zu beachten, dass die Fahrerkarten in den Kartenfächern getauscht werden müssen, damit die Aktivitäten korrekt aufgezeichnet werden. Nur die Tasche mit der Nummer 1 kann die Bewegung des Fahrzeugs aufzeichnen.

Verfügbarkeitszeit des zweiten Fahrers

Die ersten 45 Minuten der Verfügbarkeitszeit des Beifahrers können als Pause gelten, sofern der Beifahrer in dieser Zeit keine anderen Arbeiten verrichtet.

Mitführpflicht bei Doppelbesetzung

Seit dem 31. Dezember 2024 müssen Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen bei Kontrollen Nachweise für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Kalendertage (statt wie bisher 28 Tage) mitführen können. Bei Doppelbesetzung müssen beide Fahrer diese Nachweise vorlegen können.

Da bei digitalen Fahrtenschreibern alle relevanten Daten auf der Fahrerkarte gespeichert sind, ändert sich für die meisten Fahrer in der Praxis wenig. Wichtig ist jedoch, dass beide Fahrer ihre Fahrerkarte stets bei sich führen und diese regelmäßig – spätestens alle 28 Tage – auslesen lassen. Bei Kontrollen können die Daten der letzten 56 Tage direkt von der Fahrerkarte ausgelesen werden.

Wichtig: Fahrer müssen auch für Zeiten außerhalb der Lenkzeiten Nachweise führen können (z.B. Urlaub, Krankheit, andere Arbeit). Diese sogenannten „berücksichtigungsfreien Tage“ sollten dokumentiert werden, auch wenn hier noch Klärungsbedarf bezüglich der genauen Anforderungen besteht.

Unterbrechung der Ruhezeit bei Fähr- oder Zugfahrten

Seit den Änderungen durch das EU-Mobilitätspaket können auch Wochenruhezeiten während der Nutzung von Fähren oder Zügen unterbrochen werden. Diese Unterbrechung darf maximal zweimal erfolgen und die Gesamtdauer von einer Stunde nicht überschreiten. Dies erleichtert insbesondere lange grenzüberschreitende Transporte bei Doppelbesetzung.

Neue Fahrtenschreiberpflicht ab 1. Juli 2026: Leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen müssen im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotagefahrten mit einem Smart Tachographen Version 2 ausgestattet sein. Beide Fahrer bei Doppelbesetzung benötigen dann eine Fahrerkarte. Der Werkverkehr ist weitgehend ausgenommen.

Unser Fahrtenschreiber-Experte über Doppelbesetzung

Die Doppelbesetzung verwirrt die meisten Leute. Sie wird normalerweise von Firmen bevorzugt, die eine Fahrt über eine weite Entfernung planen. Man überschätzt leicht die Möglichkeiten, die die Doppelbesetzung bietet und nimmt an, man kann das Fahrzeug 24/7 durchgehend fahren lassen, aber so einfach ist es nicht. Die Regelungen, die es verkomplizierten, sind, wie immer, die Regelungen zu den Arbeitszeiten.

Diese besagen, dass die Zeit, die benötigt wird, um zu dem Fahrzeug zu kommen, als „andere Arbeit“ protokolliert werden muss (selbst wenn die Anfahrt via Auto/Zug oder anderem Verkehrsmittel erfolgt), außer, wenn das Fahrzeug während des Wechsels im Betriebszentrum geparkt ist.

Das andere Problem ist, dass die tägliche Ruhepause nicht in einem fahrenden Fahrzeug genommen werden kann – im Gegensatz zu Unterbrechungen der Arbeitszeiten (WTD) oder einer Pause der Fahrtzeit.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die reduzierte tägliche Ruhezeit von 9 Stunden darf bei Doppelbesatzung im fahrenden Fahrzeug genommen werden – das ist gerade der Sinn der Doppelbesetzung. Anders verhält es sich mit der wöchentlichen Ruhezeit: Diese darf seit Inkrafttreten des EU-Mobilitätspakets ausdrücklich nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden, weder während der Fahrt noch im stehenden Zustand.

Wenn Sie diese beiden Dinge bedenken wird Ihnen klar, wieso die Doppelbesetzung keine Möglichkeit ist, das Fahrzeug 24/7 in Bewegung zu haben.

Ein weiteres Problem dieser Vorschriften ist, damit ein Fahrzeug als doppelt besetzt gilt, MUSS der zweite Fahrer entweder bereits bei Fahrtantritt mit dem ersten Fahrer im gleichen Fahrzeug sitzen oder MUSS innerhalb der ersten Stunde nach Fahrtantritt abgeholt werden, wenn er auf dem Weg liegt. Falls dies nicht erfolgt, kann die Fahrt nicht unter den Regelungen der doppelten Besetzung gefahren werden. Und abschließend müssen BEIDE Fahrer nach spätestens 30 Stunden ihre tägliche Pause einlegen.

Kreative Interpretationen sind möglich

Der zweite Fahrer muss nicht der gleiche Fahrer aus der ersten Schicht sein, der als Teil der „doppelt besetzten Schicht“ genannt wird. Der erste Fahrer kann von einer beliebigen Anzahl an Fahrern begleitet werden, solange er und der zweite Fahrer ihre jeweiligen Schichtregelungen einhalten. Die genauen Möglichkeiten der gesamten Fahrzeit der „Crew“ hängen von den Pflichten der einzelnen Fahrer ab. Kreative Planer können somit den größten Nutzen aus ihren LKW ziehen. Planer sollten sich auch damit beschäftigen, welche Regeln das Fahren ohne Fahrtenschreiber erlauben und welche Ausnahmen für eine mögliche Fahrtenschreiber Befreiung anwendbar sind.

Internationale Transporte in Doppelbesatzung: Um mehr zum Thema internationaler Fernverkehr und Doppelbesatzung zu erfahren, lesen Sie auch unseren Artikel zu den Fahrtenschreiberregelungen in der EU.

Wichtige Neuerungen bei der Fahrtenschreiberpflicht: Zum Stichtag 1. Juli 2026 erfasst die Fahrtenschreiberpflicht erstmals leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Einsatz und bei Kabotagefahrten. Eingesetzt werden muss der Smart Tachograph Version 2. Während der Werkverkehr weitgehend ausgenommen ist, basiert die Regelung auf dem EU-Mobilitätspaket I.

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32006R0561


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