aktualisiert am 01.07.2026
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage: Wie schnell war das Fahrzeug tatsächlich unterwegs? Bei Lkw lässt sich diese Information seit Jahren über den digitalen Fahrtenschreiber rekonstruieren, der Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeitsdaten für bis zu einem Jahr speichert und bei Kontrollen oder Unfällen als Beweismittel dient. Für Pkw mit Anhänger oder im gewerblichen Einsatz gelten dabei eigene Regeln, die im Artikel Fahrtenschreiber in Pkws erklärt werden.
Seit Kurzem gibt es ein vergleichbares, aber technisch anderes System auch im gewöhnlichen Pkw: den Event Data Recorder (EDR), umgangssprachlich „Blackbox“ genannt. Dieser Artikel erklärt, was der EDR aufzeichnet, wie er sich vom klassischen Fahrtenschreiber unterscheidet, wer Zugriff auf die Daten hat und was Autofahrer zur neuen Pflicht wissen sollten.
Was ist der Unterschied zum Fahrtenschreiber?
Der Fahrtenschreiber (Tachograph) zeichnet kontinuierlich über einen langen Zeitraum Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeitsdaten auf. Grundlage dafür ist die Verordnung (EU) Nr. 165/2014. Er dient in erster Linie der Kontrolle von Sozialvorschriften im gewerblichen Straßenverkehr.
Der EDR hingegen speichert ausschließlich Daten aus einem sehr kurzen Zeitfenster, etwa fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach einem Unfall. Er dient ausschließlich der Unfallrekonstruktion, nicht der laufenden Überwachung des Fahrverhaltens. Eine dauerhafte Standortverfolgung findet mit dem EDR nicht statt; dafür sind separate GPS-Ortungssysteme bzw. eine GPS-Blackbox nötig, wie sie in der Fuhrparkverwaltung eingesetzt werden.
Seit wann ist der EDR Pflicht?
Nach der EU-Verordnung 2019/2144 gilt die EDR-Pflicht gestaffelt:
- Seit dem 6. Juli 2022: Pflicht für alle neuen Fahrzeugtypen.
- Seit dem 7. Juli 2024: Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) in der EU.
Mehr zum Hintergrund der Regelung findet sich im Artikel zur verpflichtenden Einbaupflicht der Blackbox.
Welche Daten speichert der EDR und welche nicht?
Erfasst werden unter anderem:
- Geschwindigkeit
- Bremsverhalten
- Zustand der Sicherheitssysteme (z. B. Airbag, Gurtstraffer)
- Fahrzeugstellung und -neigung (etwa bei einem Überschlag)
Nicht erfasst wird eine laufende GPS-Standortverfolgung. Der EDR ist kein Ortungssystem. Ausgelesen werden die Daten in der Regel über die OBD-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät.
Wer darf auf die Daten zugreifen?
Die EDR-Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und nicht automatisch an Behörden übermittelt. Ausgelesen werden sie in der Regel nur nach einem Unfall, mit Spezialgerät, und primär durch von Gericht oder Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige. Der Fahrzeughalter bleibt datenschutzrechtlich die primäre zugriffsberechtigte Person; ein Zugriff Dritter erfolgt nur bei überwiegendem Interesse an der Strafverfolgung, etwa bei schweren Unfällen.
Die Kostenfrage
Bei einer serienmäßig verbauten Technologie stellt sich naturgemäß die Frage, wer für den Einbau zahlt. Ein steuerlicher Ausgleich für die Mehrkosten der EDR-Pflicht wird derzeit nicht diskutiert oder umgesetzt. Realistischer ist, dass die Kosten für den serienmäßigen Einbau über den Fahrzeugpreis an Käuferinnen und Käufer weitergegeben werden. Mit zunehmender Verbreitung in Millionen von Neuwagen dürften die Systeme mit der Zeit jedoch günstiger werden.
Gemischte Stimmung unter den Autofahrern
Eine Ipsos-Umfrage im Auftrag des DVR (2017/2018, 2.000 Befragte, davon 1.500 mit Führerschein) zeigt eine differenzierte Einstellung zur Blackbox-Pflicht:
- 34 % sprachen sich für den verpflichtenden Einbau von Unfalldatenspeichern aus, als wichtigste Gründe wurden eine bessere Unfallaufklärung (85 %) und eine leichtere Klärung der Schuldfrage (81 %) genannt.
- 42 % forderten einen freiwilligen statt verpflichtenden Einbau, vor allem aus Sorge vor Datenschutzverletzungen (69 %) und Manipulation (39 %).
- 14 % sprachen sich dafür aus, eine Blackbox nur in Firmenwagen einzubauen.
Hinweis: Diese Umfrage stammt aus der Zeit vor der EU-weiten EDR-Pflicht (2017/2018) und spiegelt daher die öffentliche Meinung vor Einführung der Regelung wider.
Wie wird mit den Daten in Zukunft umgegangen?
Aktuell finden EDR-Daten vor deutschen Gerichten noch selten Verwendung. Die Praxis bei Lkw-Fahrtenschreibern zeigt jedoch, dass Fahrdaten zunehmend als Beweismittel genutzt werden – etwa zum Auslesen der Geschwindigkeit nach einem Unfall. Es ist denkbar, dass auch EDR-Daten künftig verstärkt von Staatsanwaltschaften und Versicherungen herangezogen werden. Die freiwillige Freigabe von Fahrdaten könnte zudem Einsparungen bei der Kfz-Haftpflichtprämie ermöglichen.
Fazit
Der Event Data Recorder ist seit Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge in der EU Pflicht. Anders als ein klassischer Fahrtenschreiber zeichnet er keine durchgehenden Fahrdaten auf, sondern speichert ausschließlich einen kurzen Zeitausschnitt von wenigen Sekunden rund um einen Unfall zur Rekonstruktion des Unfallhergangs, nicht zur laufenden Überwachung. Eine GPS-Ortung oder dauerhafte Standortverfolgung ist mit dem EDR nicht möglich; dafür sind separate Telematik- bzw. GPS-Tracking-Systeme erforderlich, wie sie etwa in der Flottenverwaltung zum Einsatz kommen. Wer sein Fahrzeug orten oder vor Diebstahl schützen möchte, benötigt zusätzliche Technik. Der EDR allein leistet das nicht.
Quellen:
- IHK Stuttgart: Pkw-Gespanne brauchen Fahrtenschreiber
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 165/2014
- Bußgeldkatalog: Digitaler Tachograph
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