Fahrtenschreiberkarten: Typen, Daten, Gültigkeit

aktualisiert am 21.08.2026

Fahrtenschreiberkarten sind Chipkarten, die den digitalen Fahrtenschreiber freischalten und den Zugriff auf seine Daten steuern. Rechtsgrundlage ist Verordnung (EU) Nr. 165/2014; die frühere Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ist seit dem 2. März 2016 aufgehoben. In Deutschland gibt das Kraftfahrt-Bundesamt die Karten aus, die Ausgabestellen sind die Ausstellungsbehörden der Länder sowie beauftragte Stellen.

Fahrtenschreiberkarten

Es gibt vier Kartentypen. Jeder Typ hat eine eigene Berechtigungsstufe im Gerät.

KarteFarbeInhaberFunktionGültigkeit
FahrerkarteweißFahrer, personengebundenzeichnet Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten auf5 Jahre
UnternehmenskartegelbVerkehrsunternehmensperrt Daten gegen Dritte, ermöglicht Download5 Jahre
KontrollkarteblauKontroll- und Strafverfolgungsbehördenliest alle Daten aus, auch gesperrte2 Jahre
Werkstattkarterotanerkannte WerkstattEinbau, Aktivierung, Kalibrierung, Prüfung1 Jahr

Fahrerkarte

Wer ein Fahrzeug mit digitalem Fahrtenschreiber im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 führt, braucht eine Fahrerkarte. Sie ist personengebunden, jeder Fahrer darf nur eine Karte besitzen.

Aufgezeichnet werden Aktivitätszustände (Lenken, andere Arbeit, Bereitschaft, Ruhe), die genutzten Fahrzeuge mit Kennzeichen, Kilometerstand bei Beginn und Ende, Ereignisse und Störungen sowie Kontrolltätigkeiten. G2-Karten speichern zusätzlich Orte und Positionen, G2V2-Karten außerdem Grenzübertritte, Be- und Entladevorgänge und den Authentisierungsstatus der Positionsdaten.

Der Speicherumfang hängt von der Kartengeneration ab: Ältere Karten halten 28 Tage Fahrertätigkeitsdaten, G2V2-Karten 56 Tage. Der Massenspeicher der Fahrzeugeinheit deckt mindestens 365 Tage ab.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Fahrer den aktuellen und die vorausgehenden 56 Kalendertage nachweisen. Das ist der Grund für die Umstellung: Nach Ablauf einer alten Karte sind nicht 28, sondern 56 Tage lückenlos zu belegen. Ein Pflichtumtausch gültiger Karten besteht in Deutschland nicht, G2V2-Karten werden bei Neu- und Ersatzbeantragung ausgegeben.

Fahren ohne gesteckte Karte ist technisch möglich, aber ein Verstoß. Der Fahrtenschreiber zeichnet die Fahrt dann ohne Fahrerzuordnung auf, siehe Fahren ohne Fahrerkarte. Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt ist innerhalb von sieben Kalendertagen eine Ersatzkarte zu beantragen; bis dahin sind Ausdrucke am Fahrtenschreiber zu erstellen und zu unterschreiben.

Ausgelesen wird über die Fahrzeugeinheit, ein Kartenlesegerät am Arbeitsplatz oder per Remote-Download über eine Telematikeinheit, siehe Fahrtenschreiber auslesen. Details zur Beantragung und zu den Kosten stehen unter Fahrerkarte beantragen.

Unternehmenskarte

Die Unternehmenskarte wird der Behörde des Mitgliedstaats beantragt, in dem das Unternehmen ansässig ist. Sie erfüllt zwei Funktionen: Sie sperrt die Daten des Fahrzeugs gegen Zugriff anderer Unternehmen und sie autorisiert den Download aus dem Massenspeicher.

Die Karte selbst speichert keine Lenk- und Ruhezeiten. Auf ihr werden nur die Vorgänge des Sperrens und Herunterladens protokolliert, in begrenzter Zahl. Die Fahrdaten liegen im Fahrtenschreiber und auf der Fahrerkarte.

Vor der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ist das Unternehmen im Gerät anzumelden, indem die Karte gesteckt und der Dialog bestätigt wird. Bei Abgabe oder Verkauf des Fahrzeugs ist die Abmeldung erforderlich, sonst bleibt die Sperre bestehen. Ein Unternehmen kann mehrere Unternehmenskarten beantragen, was bei mehreren Standorten sinnvoll ist. Einzelheiten unter Unternehmerkarte anmelden und abmelden.

Kontrollkarte

Die Kontrollkarte erhalten Kontroll- und Strafverfolgungsbehörden. Mit ihr lassen sich sowohl die Daten der Fahrerkarte als auch die des Massenspeichers auslesen, unabhängig davon, ob ein Unternehmen die Daten gesperrt hat. Die Unternehmenssperre wirkt nur gegenüber Dritten, nicht gegenüber Behörden.

Werkstattkarte

Die Werkstattkarte legitimiert Einbau, Aktivierung, Kalibrierung und Prüfung des Fahrtenschreibers nach § 57b StVZO. Ausgegeben wird sie an anerkannte Werkstätten und deren geschulte Fachkräfte, gesichert durch eine PIN.

Auf der Karte werden die Kalibrierungsdaten der letzten Vorgänge gespeichert, mindestens 88 Datensätze nach den technischen Spezifikationen. Jeder Eingriff wird protokolliert und ist später nachvollziehbar – das ist Grundlage der Manipulationskontrolle.

Die Karte ist ein Jahr gültig und muss jährlich erneuert werden. Ein Antrag ist etwa einen Monat vor Ablauf möglich. Eine Werkstatt kann mehrere Karten führen, pro Beschäftigungsverhältnis eine. G2V2-Geräte akzeptieren ausschließlich Werkstattkarten der zweiten Generation. Einordnung unter Fahrtenschreiber-Werkstatt.

Kartengenerationen: G1, G2 und G2V2

GenerationAusgabe durch das KBAErkennungsmerkmalBesonderheit
G1bis 2019kein Symbolkeine Positionsdaten
G2 (G2V1)seit 15.03.2019Symbol „G2″Orte und Positionen
G2V2Personalisierung seit 21.08.2023Symbol „G2″, Nummer 0039 unten rechtsGrenzübertritte, Be- und Entladevorgänge, Positionsauthentisierung

G2V1- und G2V2-Karten tragen beide das Symbol „G2″ und sind daran nicht zu unterscheiden. G2V2-Karten sind abwärtskompatibel mit älteren Geräten. Ein G2V2-Fahrtenschreiber akzeptiert auch ältere Fahrerkarten, speichert die erweiterten Daten dann aber nicht auf der Karte, sondern nur im Gerät. Hintergrund zu den Gerätegenerationen unter Smart Tachograph.

Fernabfrage bei Kontrollen

Fahrtenschreiber der zweiten Generation übertragen über die DSRC-Schnittstelle auf Anforderung einen definierten Mindestdatensatz aus dem fahrenden Fahrzeug an Kontrollbeamte. Übermittelt werden Hinweise auf Manipulationsverdacht: Fahren ohne gesteckte Karte, Sensorstörungen, der letzte Sicherheitsverstoß, Fehler bei der Zeiteinstellung. Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeiten werden dabei nicht gesendet. Der Nutzen liegt in der Vorauswahl – wer unauffällig ist, wird häufiger durchgelassen.

Karte beantragen

Die Ausstellung ist Aufgabe des jeweiligen Mitgliedstaats. Die Verfahren unterscheiden sich zwischen den Staaten und in Deutschland zwischen den Bundesländern; ausgegeben werden die Karten über die Ausstellungsbehörden der Länder und beauftragte Stellen. Um Mehrfachausstellungen zu verhindern, sind die nationalen Behörden über das EU-Netzwerk TACHOnet verbunden.

Fristen in der Praxis: Eine Folgekarte für Fahrer- und Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden, spätestens 15 Arbeitstage vorher sollte der Antrag gestellt sein. Für die Werkstattkarte gilt der jährliche Turnus.

FAQ

Welche vier Fahrtenschreiberkarten gibt es?

Fahrerkarte (weiß), Unternehmenskarte (gelb), Kontrollkarte (blau) und Werkstattkarte (rot). Sie unterscheiden sich in Inhaber, Berechtigung und Gültigkeitsdauer.

Wie lange sind die Karten gültig?

Fahrer- und Unternehmenskarte fünf Jahre, Kontrollkarte zwei Jahre, Werkstattkarte ein Jahr.

Wie viele Tage speichert die Fahrerkarte?

Ältere Karten 28 Tage, G2V2-Karten 56 Tage Fahrertätigkeitsdaten. Der Massenspeicher der Fahrzeugeinheit deckt mindestens 365 Tage ab.

Muss ich meine alte Fahrerkarte umtauschen?

Nein. In Deutschland gibt es keinen Pflichtumtausch gültiger Karten. Zu beachten ist die seit 01.01.2025 geltende Nachweispflicht über 56 Kalendertage.

Speichert die Unternehmenskarte Lenk- und Ruhezeiten?

Nein. Auf ihr werden nur Sperr- und Downloadvorgänge protokolliert. Die Fahrdaten liegen im Massenspeicher und auf der Fahrerkarte.

Kann eine Behörde gesperrte Daten auslesen?

Ja. Die Unternehmenssperre wirkt nur gegenüber anderen Unternehmen. Mit der Kontrollkarte ist der Zugriff auf alle gespeicherten Daten möglich.

Woran erkenne ich eine G2V2-Karte?

Am Symbol „G2″ unten links und an der Nummer 0039 unten rechts. Das Symbol allein unterscheidet G2V1 und G2V2 nicht.

Was gilt bei Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte?

Innerhalb von sieben Kalendertagen ist eine Ersatzkarte zu beantragen, bei Diebstahl mit polizeilicher Anzeige. Bis zum Erhalt sind Ausdrucke am Fahrtenschreiber zu erstellen und zu unterzeichnen.

Quellen


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