Elektronisches Fahrtenbuch ohne GPS

Der kommerzielle Fracht- und Personenverkehr unterliegt der Fahrtenschreiberpflicht. Dabei hat sich die Technik der Aufzeichnung der Fahrzeiten und des Fahrverhaltens der Fahrzeuglenker über die Jahre verfeinert. Was mit einem Fahrtenbuch begann und dann zu einem mechanischen Tachographen wurde, ist heute ein kleiner Rechner. Nicht länger kann nur die Polizei einen Fahrtenschreiber auslesen und es gibt deutlich mehr Funktionalität. Dabei liegt die Entscheidung, wie ein Fahrtenschreiber genutzt werden soll zu einem großen Teil beim Nutzer des Tachographen. Er muss entscheiden, wieviel Geld er in den Fahrtenschreiber investieren will und welche Information aufgezeichnet werden soll.

« Zurück zum Glossar

Der traditionelle Fahrtenschreiber

Bevor Fahrtenschreiber digitalisiert wurden, waren Fahrtenschreiber analoge Fahrtenschreiber, die auf einer Scheibe Einträge machten. Diese wurde vor Beginn der Fahrt vom Fahrer ausgefüllt und dann in den Fahrtenschreiber gelegt. Bei einer Polizeikontrolle galt dieser Fahrtenschreiber dann als Beweis für ein Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten. Der mechanisch operierende Fahrtenschreiber war sehr sparsam im Stromverbrauch und da es kaum Elektronik gab, die beschädigt werden konnte, sehr verlässlich. Für Kontrolleure war dieser mechanische Fahrtenschreiber aber etwas unbefriedigend, da ein großer Teil der Verifizierung der aufgezeichneten Daten vom Fahrer abhing. Mit ein wenig Detektivarbeit konnte man allerdings den meisten Betrügern auf die Schliche kommen.

Der digitale Fahrtenschreiber

Seit 2006 haben die mechanisch operierenden Fahrtenschreiber ausgedient. Heute müssen digitale Fahrtenschreiber benutzt werden, die in einer versiegelten Box die Daten für ein Jahr Lenkzeit speichern können. Außerdem hat jeder Fahrer eine Chipkarte, auf der die letzten 28 Tage an Fahrzeiten gespeichert werden. Wenn die Datenspeicher von Box oder Chipkarte voll sind, werden die alten Daten überschrieben.

Desto aktiver ein Fahrer ist, desto schneller werden also alte Daten überschrieben. So ein elektronisches Fahrtenbuch ohne GPS-Ortung reicht vollkommen aus, um die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Manch einer wünscht sich allerdings mehr.

Die Technik entwickelt sich ständig weiter

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Formen von Fahrtenschreibern als elektronisches Fahrtenbuch ohne GPS gibt es aber auch Neuerungen, die noch nicht Pflicht sind, unter Umständen aber trotzdem interessant sind. So kann es durchaus Sinn machen einen Fahrtenschreiber mit dem Internet zu verbinden und so ständig Daten über den Zustand eines Fahrzeuges an die Zentrale eines Fuhrunternehmens weiterzugeben. Mit einer Fahrtenschreiber Analyse lassen sich zum Beispiel alte Tricks von LKW-Fahrern unterbinden, die zum Beispiel eine Strecke im dritten Gang fahren und so Unmengen an Treibstoff verbrauchen.

Die Tachometrie für Jedermann

Da der Fuhrbetrieb sehr stark reguliert ist, haben immer mehr Fuhrunternehmer und selbstständige Fahrer nach Lücken im Gesetz gesucht. Das hat zu einer Verlagerung von Fracht- und Personenverkehr auf kleinere und schnellere Transporter mit einem Gewicht unter 3,5 Tonnen geführt. Diese Entwicklung wurde nach einiger Zeit vom Gesetzgeber erkannt und seit 2018 gibt es einen Beschluss, der auch eine Ausrüstung von Kleintransportern mit einem Gewicht ab 2,5 Tonnen vorsieht und ab 2023 sollen alle Neuwagen und damit auch PKWs mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Für private Fahrten gelten allerdings keine Lenk- und Ruhezeiten, die einzuhalten sind, auch wenn eine Regelung hier in der Zukunft nicht auszuschließen ist, denn schließlich ist Müdigkeit am Steuer vom Effekt her mit Trunkenheit am Steuer zu vergleichen.

Der Datenschutz und seine Verteidiger

Eine totale Überwachung der Fahrer im LKW hat natürlich seine Gegner. Der Datenschutz wird in Deutschlands sehr wichtig genommen und nur ein elektronisches Fahrtenbuch ohne GPS ist für viele Fahrer die bevorzugte Option. Andere Länder sind hier deutlich offener, vielleicht auch weil die Fahrer mehr Schwierigkeiten haben ihre Rechte durchzusetzen. Dabei sind die Fuhrunternehmer übrigens nicht die einzigen, die gerne Fahrer überwachen würden. Auch der Staat ist immer daran interessiert mehr über seine Bürger zu wissen und es ist die Aufgabe der Bürger hier wachsam zu sein und diesem gefährlichen Bestreben des Staates entgegenzuwirken, immer mehr Kontrolle über die Bürger zu erlangen.

Fazit

Die Tachometrie hat sich über die Jahre ständig weiterentwickelt. Die Menge an Daten, die aufgezeichnet wird wächst ständig und der Zugriff auf die Daten wird durch Mittel der modernen Telekommunikation immer leichter. Diese Entwicklung bietet einerseits Chancen Sicherheit und Effizienz im Fuhrgewerbe zu steigern, andererseits birgt die ständige Überwachung aber auch die Gefahr eines Übergriffs durch Arbeitgeber und staatliche Organe.

Quellen:


Disclaimer:
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer

« Zurück zum Glossar