Ab dem 1. Juli 2026 wird es eine Neuerung in der Transportbranche geben. Denn dann gilt in der Europäischen Union eine neue Regelung: Lieferwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ZGG) von mehr als 2.500 kg, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden, müssen einen Fahrtenschreiber haben.

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Haben Sie ein Fahrzeug zwischen 2.500 kg und 3.500 kg? Klicken Sie dann auf die Schaltfläche unten und füllen Sie das Formular aus, um herauszufinden, ob für Sie eine Tachographenpflicht gilt.
Diese Änderung der Pflicht zum Einsatz eines Fahrtenschreibers für Transporter im Juli 2026 ist Teil des Mobilitätspakets: einem großen europäischen Reformpaket, das mehr Fairness, Sicherheit und Transparenz im Transportsektor bringen soll. Während die Fahrtenschreiberpflicht jahrelang nur für Lkw und Busse über 3.500 kg galt, wird sie nun auf eine große Gruppe von Lieferwagen ausgeweitet.
Tachographenpflicht für Lieferwagen
Ein Tachograph in Lieferwagen erfasst automatisch:
- Fahrzeiten
- Ruhezeiten
- zurückgelegte Strecken
- Geschwindigkeit
Damit soll sichergestellt werden, dass Fahrer ausreichend Ruhezeiten einhalten und die Durchsetzung der Vorschriften vereinfacht wird.
Für international tätige Unternehmen mit Lieferwagen bedeutet dies:
Zusätzliche Verpflichtungen → Das Fahrzeug/der Lieferwagen muss mit einem intelligenten Tachographen (Smart Tacho 2) ausgestattet sein.
Zusätzlicher Organisationsaufwand → Der Fahrer muss über eine persönliche Fahrerkarte und das Unternehmen über eine Unternehmenskarte verfügen.
Zusätzliche Kosten und Planung → Tachografen in Lieferwagen müssen von zugelassenen Einbaustationen eingebaut werden, und die Daten müssen regelmäßig ausgelesen und gespeichert werden.
Tachograph Lieferwagen
Nicht alle Lieferwagen fallen automatisch unter diese Verpflichtung. Dies hängt vom Gewicht und der Nutzung ab.
Kategorien, die für die Tachographenpflicht in Frage kommen:
- Mittelgroße Lieferwagen wie der VW Transporter, Opel Vivaro oder Renault Trafic (± 1.600 – 2.100 kg Leergewicht).
- Große und extra große Lieferwagen wie der VW Crafter, Renault Master oder Opel Movano (bis zu ± 2.700 kg).
- Pick-ups, die oft schwerer als 2.000 kg sind und international Güter transportieren.
Beispiel: Ein Unternehmen, das mit einem Renault Master Materialien nach Deutschland transportiert (TMM 2.800 kg), muss ab dem 1. Juli 2026 einen Tachographen einbauen und verwenden.
Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht
Nicht jedes Fahrzeug muss zwingend mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Die europäische Gesetzgebung sieht eine Reihe von Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht vor:
- Private Nutzung: Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, die ausschließlich privat genutzt werden, sind von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen.
- Spezifische Tätigkeiten: beispielsweise Wartungsfahrzeuge, Fahrzeuge für den Rettungsdienst oder Fahrzeuge, die nur in einem Umkreis von 100 km um den Standort fahren.
- Nationale Ausnahmen: Jedes EU-Land kann zusätzliche Ausnahmen anwenden.
Die aktuelle Liste der Ausnahmen ist in der EU-Verordnung 561/2006 enthalten.
Was bedeutet das für Unternehmer?
Die Auswirkungen der Tachographenpflicht ab Juli 2026 sind erheblich. Dies gilt insbesondere für kleinere Transportunternehmen, Bauunternehmen, Installateure und Kuriere, die international mit Lieferwagen arbeiten.
Wichtig ist:
- Rechtzeitig zu erfassen, welche Fahrzeuge der Flotte über 2.500 kg zulässiges Gesamtgewicht liegen.
- Den Einbau zu planen: Ab Juli 2026 dürfen diese Fahrzeuge nur noch mit einem intelligenten Fahrtenschreiber die Grenze überqueren.
- Mitarbeiter zu informieren und zu schulen: Fahrer müssen den Umgang mit einem Fahrtenschreiber erlernen und ihre Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Fahrtenschreiber für Lieferwagen vorgeschrieben?
Ja, ab dem 1. Juli 2026 gilt die Verpflichtung für Lieferwagen ab 2.500 kg, die für den internationalen Güterverkehr eingesetzt werden.
Ab wann ist ein Fahrtenschreiber ab 2.500 kg vorgeschrieben?
Ab dem 1. Juli 2026. Dies gilt für alle Lieferwagen über 2.500 kg zulässiger Gesamtmasse (ZGG), die grenzüberschreitende Transporte durchführen.