Letzte Aktualisierung: 26.11.2025
CoC steht für Certificate of Conformity (deutsch: Konformitätsbescheinigung) und wird auf Deutsch auch als EG-Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet. Jedes Kraftfahrzeug, das innerhalb der EU neu zugelassen wird, muss bestimmten Normen entsprechen. Mit dem CoC-Dokument weist der Hersteller nach, dass das jeweilige Fahrzeug die Norm erfüllt und über die dazugehörige EU-Typgenehmigung verfügt.
Rechtliche Grundlage
Die aktuelle rechtliche Grundlage für CoC-Dokumente bildet die EU-Verordnung 2018/858, die seit September 2020 gilt. Zuvor war die Richtlinie 2007/46/EG maßgeblich. Der Inhalt und das Format der Übereinstimmungsbescheinigung sind in Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 festgelegt.
Gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 muss jedem vollständigen, unvollständigen oder vervollständigten Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform beigefügt werden. Die CoC-Pflicht wurde schrittweise eingeführt:
- 1996: Für Pkw
- 2005: Für Motorräder
- 2010: Für leichte Nutzfahrzeuge
Das Dokument gilt für zwei- oder vierrädrige Fahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Welchen Zweck haben CoC-Dokumente?
Das Certificate of Conformity ist dazu gedacht, die Neuanmeldung von Fahrzeugen zu erleichtern – nicht nur im eigenen Land, sondern auch im EU-Ausland. Sind die erforderlichen Dokumente vorhanden und können der Zulassungsstelle vorgelegt werden, erfolgt die Registrierung des Kraftfahrzeugs meist unkompliziert und schnell.
Bevor die CoC-Dokumente eingeführt wurden, war das Anmelden oftmals eine langwierige und aufwendige Angelegenheit. Das CoC ersetzt die früher in Deutschland gebräuchliche nationale Betriebserlaubnis für Neufahrzeuge; an ihre Stelle ist die EG-Typgenehmigung getreten.
Was steht im CoC-Dokument?
Die CoC-Dokumente enthalten alle technischen Daten und Merkmale des Fahrzeugmodells, die für die Zulassung notwendig sind:
- Identifizierung des Fahrzeugs und seines Herstellers
- Typgenehmigungsnummer
- Maße und Gewichte
- Reifengrößen (auch weitere zulässige Größen)
- Verbrauch
- Detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte
- Weitere technische Spezifikationen
Das Dokument ist in der jeweiligen Landessprache verfasst. Deutsche CoC tragen die Überschrift „EG-Übereinstimmungsbescheinigung“, italienische „Certificato di Conformità“, französische „Certificat de conformité“.
CoC-Dokumente beim Fahrzeugkauf
Die Papiere werden beim Fahrzeugkauf übereignet. Bei einem Neuwagenkauf aus der EU muss das CoC-Dokument ausgehändigt werden. Auch beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie auf das Vorhandensein der CoC-Papiere bestehen, da eine nachträgliche Beschaffung mit Kosten verbunden ist.
Wichtig: Es ist nicht erforderlich, die CoC-Dokumente im Fahrzeug mitzuführen. Es genügt, wenn sie an einem sicheren Ort verwahrt werden.
CoC-Dokumente nachträglich beantragen
Sind die Dokumente nicht vorhanden oder verloren gegangen, ist es möglich, sie nachträglich anzufordern. Die Übereinstimmungsbescheinigung wird ausschließlich vom Fahrzeughersteller oder dessen autorisierten Vertretern ausgestellt.
Bezugsquellen:
- Beim Händler
- Bei der Herstellerniederlassung
- Oft auch über die Website des Herstellers
- Über spezialisierte COC-Service-Portale (nutzen ebenfalls Hersteller-Kanäle)
Kosten: Die Gebühren für ein CoC-Duplikat betragen in der Regel zwischen 70 und 180 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 250 Euro.
Wichtig: Eine nachträgliche Ausstellung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug tatsächlich über eine EU-Typgenehmigung verfügt. Wurde es außerhalb der EU gefertigt (z.B. USA, Japan, China, Dubai), liegt diese meist nicht vor.
Zulassung ohne CoC-Dokumente
Grundsätzlich kann ein Kraftfahrzeug in der EU auch ohne das Vorhandensein der Konformitätsbescheinigung zugelassen werden, wenn es bereits in einem EU-Land angemeldet war und eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist.
Wird bei der zuständigen Behörde aber das Vorlegen der CoC-Dokumente verlangt, müssen diese nachträglich beschafft werden. Alternativ gibt es folgende Möglichkeiten:
Hersteller-Bestätigung: Der Hersteller kann anhand der Fahrgestellnummer bestätigen, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.
Gutachten: Ein amtlich anerkannter Sachverständiger kann nach § 21 StVZO ein Gutachten erstellen, das die Daten zusammenträgt und dokumentiert. Dies ersetzt sozusagen das CoC-Dokument.
Einzelbetriebserlaubnis: Für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung ist eine Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten erforderlich:
- Nach § 21 StVZO für Gebrauchtfahrzeuge
- Nach § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungsverordnung (EG-FGV) für Neufahrzeuge
Alle diese Alternativen verursachen jedoch zusätzliche Kosten und Verzögerungen.
Empfehlungen
Experten raten dringend dazu, beim Fahrzeugkauf unbedingt darauf zu achten, dass auch die Konformitätsbescheinigung zusammen mit dem Fahrzeug übereignet wird. Dies gilt insbesondere für:
- EU-Neuwagen
- Reimporte
- Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
Es ist sinnvoll, die Konformitätsbescheinigung gut und sicher aufzubewahren, um unnötige Kosten für eine nachträgliche Beschaffung zu vermeiden.
Quellen:
- EU-Verordnung 2018/858: Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (seit September 2020 gültig)
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/683: Anhang VIII (Muster für CoC)
- Richtlinie 2007/46/EG: Rahmen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen (Vorgänger-Regelung)
- § 21 StVZO: Gutachten für Einzelgenehmigung (Gebrauchtfahrzeuge)
- § 13 EG-FGV: Einzelgenehmigung für Neufahrzeuge
- ADAC: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/coc-papiere/
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Informationen zur Typgenehmigung
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