Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
Das CoC-Dokument, englisch Certificate of Conformity, deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ist die Erklärung des Fahrzeugherstellers, dass ein konkretes Fahrzeug dem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht. Es enthält alle technischen Daten dieses einen Fahrzeugs und dient als Grundlage für die Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2018/858, die seit dem 1. September 2020 gilt und die Richtlinie 2007/46/EG abgelöst hat. Muster und Inhalt der Bescheinigung sind in Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 festgelegt.
Der Hersteller händigt das CoC dem Käufer unentgeltlich zusammen mit dem Fahrzeug aus. Eine gesonderte Anforderung ist dafür nicht nötig.
Für welche Fahrzeuge gilt das CoC
Die Verordnung (EU) 2018/858 erfasst die Fahrzeugklassen M, N und O. Damit gilt die CoC-Pflicht nicht nur für Pkw, sondern für den gesamten gewerblichen Fuhrpark.
| Klasse | Fahrzeuge |
|---|---|
| M1 | Pkw bis 8 Sitzplätze |
| M2, M3 | Busse, unterteilt nach 5 t zulässiger Gesamtmasse |
| N1 | Transporter bis 3,5 t |
| N2, N3 | Lkw über 3,5 t bzw. über 12 t |
| O1 bis O4 | Anhänger und Sattelauflieger |
Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge fallen nicht unter diese Verordnung, sondern unter die Verordnung (EU) 168/2013. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind in der Verordnung (EU) 167/2013 geregelt.
Was im CoC-Dokument steht
Die Bescheinigung beschreibt das einzelne Fahrzeug, nicht nur den Typ. Sie enthält:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Herstellerangaben
- EU-Typgenehmigungsnummer und Herstellungsdatum
- Fahrzeugklasse und Aufbauart
- Maße, Leermasse, zulässige Gesamtmasse, Achslasten
- zulässige Anhängelasten und Stützlast
- Motordaten, Kraftstoffart, Leistung
- zulässige Reifen- und Felgengrößen
- CO₂-Emissionen, Verbrauch, Abgasnorm
- Geräuschpegel
Das Dokument muss fälschungssicher gestaltet und vollständig ausgefüllt sein. Es ist in mindestens einer Amtssprache der Union abzufassen; ein CoC in einer anderen EU-Sprache als Deutsch ist damit gültig.
Weil die zulässige Gesamtmasse, die Achslasten und die Anhängelasten im CoC verbindlich dokumentiert sind, ist es auch die Referenz bei Fragen zur zulässigen Zuladung und zur Ladungssicherung Lkw.
CoC bei Lkw mit Aufbau: Mehrstufengenehmigung
Nutzfahrzeuge entstehen häufig in mehreren Stufen: Der Fahrgestellhersteller liefert ein unvollständiges Fahrzeug, ein Aufbauhersteller vervollständigt es mit Koffer, Kipper, Kühlaufbau oder Kran.
Artikel 36 der Verordnung regelt diesen Fall ausdrücklich. Der Hersteller des unvollständigen Basisfahrzeugs füllt nur die Felder aus, die auf seiner Stufe relevant sind. Jeder folgende Hersteller füllt die Felder seiner Stufe aus und fügt die Übereinstimmungsbescheinigungen der vorangegangenen Stufen bei.
Für den Fuhrpark bedeutet das: Zu einem aufgebauten Lkw gehört nicht ein CoC, sondern ein Satz aus mehreren. Fehlt eine Stufe, ist die Dokumentation unvollständig und die Zulassung stockt. Der vollständige Satz gehört deshalb in die Fahrzeugverwaltung und beim Verkauf zwingend an den Käufer weitergegeben.
Elektronische Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC)
Seit dem 5. Juli 2026 gilt eine neue Regelung. Nach Artikel 36 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 37 der Verordnung (EU) 2018/858 ist der Hersteller von der Pflicht zum Papier-CoC befreit, wenn er die Übereinstimmungsbescheinigung als strukturierte Daten bereitstellt.
Die Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten tauschen diese Datensätze über EUCARIS aus, das europäische Informationssystem für Fahrzeuge und Führerscheine. Die Zulassungsstelle ruft die Fahrzeugdaten damit direkt ab, statt sie von einem Papierdokument abzutippen.
Praktische Folge für Fuhrparks: Bei Neufahrzeugen kann das gewohnte Papierblatt entfallen. Das ist kein Mangel und kein Grund zur Reklamation. Bei Bestandsfahrzeugen und Gebrauchtkäufen bleibt das Papier-CoC dagegen das maßgebliche Dokument.
Weil die Umstellung herstellerabhängig verläuft, sollten Fuhrparks bei jeder Fahrzeugübernahme klären, ob ein Papier-CoC beiliegt oder ein eCoC hinterlegt ist, und das Ergebnis im Fahrzeugübergabeprotokoll festhalten.
CoC-Dokument verloren: Duplikat beantragen
Die Übereinstimmungsbescheinigung stellt ausschließlich der Fahrzeughersteller oder ein von ihm autorisierter Vertreter aus. Weder Zulassungsstelle noch Prüforganisation können sie ersetzen.
Zwei Grenzen sind entscheidend:
Zehn-Jahres-Frist. Der Anspruch auf ein Duplikat besteht nach Artikel 36 Absatz 3 nur innerhalb von zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Danach ist der Hersteller nicht mehr verpflichtet.
EU-Typgenehmigung als Voraussetzung. Ein CoC existiert nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich über eine EU-Typgenehmigung verfügt. Für Fahrzeuge, die für einen Markt außerhalb der EU gebaut wurden, lässt sich kein CoC nachträglich beschaffen.
Das Entgelt für ein Duplikat darf die Kosten der Ausstellung nicht übersteigen. Höhere Beträge, wie sie kommerzielle CoC-Portale aufrufen, sind Serviceentgelte für die Beschaffung, nicht die Herstellergebühr. Jedes Duplikat trägt auf der Vorderseite sichtbar den Vermerk „Duplikat“.
Zulassung ohne CoC-Dokument
War ein Fahrzeug bereits in einem EU-Staat zugelassen und liegt eine EU-Typgenehmigung vor, ist die Zulassung grundsätzlich auch ohne CoC möglich. Verlangt die Behörde die Bescheinigung dennoch, bestehen drei Wege:
Herstellerbestätigung. Der Hersteller bestätigt anhand der Fahrgestellnummer, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.
Gutachten nach § 21 StVZO. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger erhebt die technischen Daten und dokumentiert sie. Das Gutachten tritt funktional an die Stelle des CoC.
Einzelgenehmigung. Für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung ist eine Einzelgenehmigung erforderlich – nach § 21 StVZO bei Gebrauchtfahrzeugen, nach § 13 EG-FGV bei Neufahrzeugen. Dieser Weg betrifft typischerweise Importe aus den USA, Japan oder den Golfstaaten.
Alle drei Wege kosten Zeit und Geld. Der Aufwand übersteigt den Preis eines Duplikats regelmäßig deutlich.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet CoC?
CoC steht für Certificate of Conformity. Auf Deutsch heißt das Dokument EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Es bescheinigt, dass ein konkretes Fahrzeug dem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht.
Muss ich das CoC-Dokument im Fahrzeug mitführen?
Nein. Eine Mitführpflicht besteht nicht. Das Dokument wird für die Zulassung benötigt und sollte sicher archiviert werden.
Was kostet ein CoC-Duplikat?
Das Entgelt des Herstellers darf die Kosten der Ausstellung nicht übersteigen. Beauftragen Sie ein kommerzielles Beschaffungsportal, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; die dort aufgerufenen Preise liegen deutlich höher.
Wie lange kann ich ein Duplikat anfordern?
Bis zehn Jahre nach dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr.
Haben Lkw und Anhänger ein CoC?
Ja. Die Verordnung (EU) 2018/858 erfasst die Klassen M, N und O. Lkw, Busse, Anhänger und Sattelauflieger haben eine Übereinstimmungsbescheinigung. Bei mehrstufig gebauten Fahrzeugen gehören die CoC aller Stufen zusammen.
Ist ein CoC in einer anderen Sprache gültig?
Ja. Vorgeschrieben ist mindestens eine Amtssprache der Union. Ein französisches „Certificat de conformité“ oder ein italienisches „Certificato di Conformità“ ist damit ein gültiges CoC.
Was ändert sich mit dem eCoC?
Seit dem 5. Juli 2026 kann der Hersteller die Bescheinigung als strukturierte Daten bereitstellen und ist dann vom Papierdokument befreit. Die Behörden tauschen die Daten über EUCARIS aus.
Ersetzt das CoC den Fahrzeugschein?
Nein. Das CoC ist die Grundlage für die Zulassung. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II werden erst von der Zulassungsstelle ausgestellt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2018/858 – Volltext (EUR-Lex)
- Artikel 36 VO (EU) 2018/858 – Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 – Muster der Übereinstimmungsbescheinigung (EUR-Lex)
- § 21 StVZO – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (gesetze-im-internet.de)
- EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV, gesetze-im-internet.de)
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