Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer

aktualisiert am 01.02.2024

In Deutschland gibt es ausführliche gesetzliche Vorschriften, mit denen Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer geregelt sind. Die gesetzliche Regelung der LKW-Lenkzeiten und Ruhezeiten soll der Verkehr auf Bundesstraßen und Autobahnen so sicher wie möglich machen. In einem weiteren Artikel zum Thema Lenk- und Ruhezeiten haben, erklären wir allgemein den Hintergrund dieser Gesetze und welche Ausnahmen davon gelten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Lenk- und Ruhezeiten LKW Fahrer beachten müssen. Wir erklären Ihnen, welche Vorschriften es für LKW-Lenk- und Ruhezeiten, Schichtzeiten, Bereitschaftszeit und Wochenendruhezeit gibt und worauf Sie achten müssen.

Kurz & knackig: Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer im Überblick

Lenkzeiten LKW: Als Lenkzeit definiert man die Zeit, wenn der Fahrer eines LKW mit seinem Fahrzeug unterwegs ist. Dabei muss das Fahrzeug nicht in Bewegung sein, und der Fahrer braucht auch nicht ständig die Hände am Lenkrad zu haben. Zu den LKW-Lenkzeiten zählen auch die Stand- und Wartezeiten an Ampeln, im Stau oder an Grenzübergängen. Erst wenn der Fahrer seine Reise für mehr als 15 Minuten unterbricht oder seinen Platz hinter dem Lenkrad verlässt, gilt dies nicht als Lenkzeit. Die Dauer der Lenkzeit wird durch die EU-Verordnung Nr. 561/2006 geregelt: Sie beträgt täglich höchstens neun Stunden. An zwei Tagen pro Woche kann die Lenkzeit von LKW-Fahrern auf zehn Stunden erhöht werden.

Ruhezeit LKW: Der Gesetzgeber hat ebenfalls sehr genau bestimmt, was er für LKW-Fahrer unter Ruhezeit versteht. Ruhezeit ist die Zeit, über die der Fahrer frei verfügen kann. Er darf aber in dieser Zeit keine anderen Tätigkeiten ausüben. Das unterscheidet die Ruhezeit von der Fahrtunterbrechung. Ein Beispiel: Wenn Sie am Bahnübergang warten oder stundenlang im Stau stehen, ist dies keine Ruhezeit. Und zwar deshalb, weil Sie in dieser Zeit immer noch den LKW führen müssen und sich nicht ausruhen können.

Bereitschaftszeit LKW: Unter Bereitschaftszeit versteht man die Zeit, in der ein LKW-Fahrer bereitstehen muss, um seine Arbeit aufzunehmen. Zum Beispiel, wenn er beim Be- und Entladen seines Fahrzeuges warten muss oder beim Grenzübertritt in der Schlange steht. Wichtig: Anders als die Lenkzeit zählt die Bereitschaftszeit für LKW-Fahrer nicht zur Arbeitszeit. Sie gehört aber zu den betrieblichen Anwesenheitszeiten und ist deshalb wichtig für die Berechnung der Ruhezeiten.

Wöchentliche Ruhezeit LKW (Wochenendruhezeit LKW): Normalerweise ist die wöchentliche Ruhezeit für LKW-Fahrer 45 Stunden lang. Diese 45 Stunden sollten an einem Stück genommen werden. Auch wenn die wöchentliche Ruhezeit manchmal auch LKW-Wochenendruhezeit genannt wird, müssen die 45 Stunden nicht am Samstag und Sonntag genommen werden. Das heißt die wöchentliche Ruhezeit beim LKW kann prinzipiell an jedem beliebigen Wochentag erfolgen.

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit eines LKW-Fahrers besteht aus verschiedenen Tätigkeiten. Am wichtigsten ist natürlich die Lenkzeit, die der Fahrer am Steuer verbringt. Aber auch das Be- und Entladen, die Reinigung des LKW sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten gehören zur Arbeitszeit. Laut Arbeitszeitgesetz darf die maximale wöchentliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer nicht länger als 48 Stunden dauern. Dabei fängt die Woche am Montag um 0 Uhr an und dauert bis zum Sonntag um 24 Uhr.

Falls Sie sich selbst einen Überblick verschaffen wollen, haben wir Ihnen die Gesetze und Verordnungen aufgelistet, die LKW-Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern regeln:

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) sowie
  • Die Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Die EU-Richtlinie 2002/15/EG und die EU-Verordnung 561/2006.

Für selbständige Kraftfahrer gibt es noch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrArbZG).

All diese Vorschriften rund um die Lenkzeiten und Ruhezeiten für LKW Fahrer werden vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Polizei überwacht. Um die Kontrolle zu erleichtern, müssen sämtliche Zeiten rechtssicher dokumentiert werden. Dabei können Ihnen die Telematik-Lösungen von FleetGO helfen.

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Lenkzeiten LKW

Die LKW-Lenkzeiten sind hierzulande gesetzlich genau geregelt, um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu verbessern. Denn übermüdete LKW-Fahrer stellen ein ernsthaftes Unfallrisiko dar.

Lenkzeit auch an der Ampel

Doch was versteht man unter Lenkzeit? Als Lenkzeit beim LKW gilt nicht nur die Zeit, in der der LKW-Fahrer tatsächlich mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Sondern auch die Zeit, in der er mit sogenannten weiteren Fahrertätigkeiten beschäftigt ist. Dazu zählen die Zeiten, in denen der Fahrer an Grenzübergängen wartet oder wenn er an Bahnschranken, Kreuzungen oder Ampeln hält.

Neun Stunden täglich

Die tägliche Tageslenkzeit sollte regelmäßig neun Stunden am Stück nicht überschreiten. Zweimal pro Woche können die Lenkzeiten der LKW-Fahrer bis zu zehn Stunden dauern. Die maximale Wochenlenkzeit beträgt 56 Stunden. Im Zeitraum von 14 Tagen darf der Fahrer insgesamt 90 Stunden am Lenkrad verbringen.

Nicht zur Lenkzeit gehören Fahrtunterbrechungen von mehr als 15 Minuten. Auch wenn der Fahrer seinen Platz hinter dem Lenkrad verlässt, zählt dies nicht als Lenkzeit.

Ruhezeiten LKW Fahrer

Als Ruhezeit beim LKW-Fahren bezeichnet man jene Zeiten, in denen der LKW-Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Genau wie die Lenkzeiten sind auch die LKW-Pausenzeiten gesetzlich definiert und müssen verbindlich eingehalten werden. Wenn der Fahrer sich im fahrenden Fahrzeug aufhält, zählt dies genauso wenig zur Ruhezeit wie Zeiten der Bereitschaft. Die Ruhezeit darf nicht in der Fahrerkabine verbracht werden – es sei denn, der LKW verfügt über eine geeignete Schlafkabine.

Tägliche Ruhezeit

Die Ruhezeit pro Tag beträgt mindestens elf Stunden. Diese LKW-Pausen müssen nicht unbedingt am Stück genommen werden, sondern dürfen in zwei Teile geteilt werden. Dann verlängert sich die minimale tägliche Ruhezeit allerdings auf 12 Stunden. Der erste Abschnitt der Pause muss drei Stunden dauern, der zweite neun Stunden. Eine andere Aufteilung erlaubt der Gesetzgeber nicht. Möglich ist eine Verkürzung der Pausenzeiten beim LKW auf neun Stunden, aber nur bis zu drei Mal innerhalb von zwei wöchentlichen Ruhezeiten.

Wöchentliche Ruhezeit LKW (Wochenendruhezeit LKW)

Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Das bedeutet, dass der LKW-Fahrer insgesamt 45v Stunden Ruhezeit in einer Woche absolvieren muss. In der darauffolgenden Woche könnte er die Gesamtruhezeit auf minimal 24 Stunden verkürzen, wenn er dann in der dritten Woche die fehlenden Ruhezeiten nachholt. Bei der wöchentlichen Ruhezeit gilt das „6×24-Stunden“-Prinzip: Spätestens nach sechs Arbeitstagen am Stück muss der LKW-Fahrer eine Pause von mindestens 45 Stunden einlegen.

Bereitschaftszeit LKW

Die Bereitschaftszeit für LKW-Fahrer ist in Fahrerdiskussionsforen und an Autohöfen ein häufiges und heißes Diskussionsthema. Hier ist die Rechtslage nicht immer eindeutig und lässt manchmal Platz für eine manchmal ziemlich breite Grauzone.

Grundsätzlich gilt: Bereitschaftszeiten zählen weder zu den Arbeitszeiten noch zu den Ruhezeiten und sind auch keine Ruhepause. Sie zählen aber zu den betrieblichen Anwesenheitszeiten, müssen also bei der Berechnung der Ruhezeiten berücksichtigt werden.

Geregelt wird das in § 21a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) für Fahrer oder Beifahrer im Straßenverkehr im Sinne der EG- Verordnung Nr. 561/2006. Darunter fallen LKW-Fahrer, wenn sie Güter befördern und das zulässige Höchstgewicht ihres LKW einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger größer als 3,5 t ist.

Unter der Voraussetzung, dass der Fahrer bereitstehen muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen, und ihm die voraussichtliche Dauer der Bereitschaftszeit bekannt ist bzw. spätestens direkt vor Beginn der Bereitschaftszeit bekannt gegeben wird, kennt das Gesetz diese drei Arten der Bereitschaftszeit:

  1. Die Zeit, während derer der LKW-Fahrer sich am Arbeitsplatz bereithält, um seine Tätigkeit aufzunehmen.
  2. Die Zeit, während derer der LKW-Fahrer sich an einem anderen Ort als seinem Arbeitsplatz bereithält, um später auf Anweisung seine Tätigkeit aufnehmen zu können.
  3. Die Zeit, die ein LKW-Fahrer als Beifahrer neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbringt.

Im Folgenden einige Beispiele für Bereitschaftszeiten

  • Wartezeiten an der Grenze
  • Wartezeiten infolge von Fahrverboten
  • Wartezeiten auf das Be- und Entladen
  • Die Zeit als Beifahrer
  • Wenn keine Ruhezeiten vorliegen, auch die Fahrzeugbegleitung auf der Fähre oder im Zug

Wochenendruhezeit LKW

Wie berechnet man die Ruhezeiten richtig? Darf man die Wochenendruhezeit im LKW verbringen? Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer sind manchmal kompliziert zu berechnen. Darum haben wir ein paar nützliche Hinweise rund um die wöchentlichen Ruhezeiten für Sie zusammengestellt.

45 Stunden lang ist die wöchentliche Ruhezeit für LKW-Fahrer. Diese 45 Stunden sollten möglichst in einem Stück genommen werden. Und zwar dann, wenn Sie sechsmal 24 Stunden gearbeitet haben. Dadurch kann diese Ruhezeit selten am Samstag und Sonntag eingeplant werden, auch wenn sich das aufgrund der LKW-Fahrzeiten am Wochenende (Sonntagsfahrverbot) anbieten würde. Der Begriff der LKW-Wochenendruhezeit ist deshalb irreführend.

Wöchentliche Ruhezeit LKW

Ob man sie wöchentliche Ruhezeit nennt, Wochenendruhezeit oder Wochenruhezeit – LKW-Fahrer sollten wissen, dass damit immer die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit gemeint ist. Sie beträgt in der Regel 45 Stunden, die vorzugsweise zusammenhängend genommen werden sollten. In Ausnahmefällen kann die wöchentliche Ruhezeit vom LKW-Fahrer auf 24 Stunden verkürzt werden.

Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer

Da es auch hier keine Regel ohne Ausnahmen gibt, kann die Ruhezeit von 45 Stunden auf 24 Stunden verkürzt werden. Die fehlenden 21 Stunden müssen dann aber ausgeglichen werden – und zwar zusammenhängend innerhalb der drei Wochen, die auf die verkürzte wöchentliche Ruhezeit folgen. Für den Ausgleich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hängt der der LKW-Fahrer die fehlenden Stunden an seine tägliche Ruhezeit von neun oder elf Stunden an. Dann plant er eine zusammenhängende Ruhezeit von 30 oder 32 Stunden vor der nächsten Lenkzeit ein. Oder er hängt die nachzuholende Zeit direkt an eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden an und nimmt 66 Stunden Ruhezeit am Stück.

Übrigens ist es – um auf die Eingangsfrage zurückzukommen – verboten, seine Wochenendruhezeit im LKW zu verbringen, auch wenn dieser mit einer Schlafkabine ausgestattet ist. Während der Wochenruhezeit muss der LKW-Fahrer frei über seine Zeit verfügen können. Das geht natürlich nur, wenn er nicht an sein Fahrzeug gebunden ist.

In unserem Artikel zum Thema Fahrtenschreiber Befreiung haben wir die Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht zusammengefasst.

Erfahren Sie auch die wichtigsten Neuerungen für 2024 und 2025 rund um das Mobilitätspaket.

Arbeitszeit der LKW-Fahrer

Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer ist gesetzlich sehr genau geregelt. Ihre Fahrzeuge sind größer und schwerer als alle Personenkraftfahrzeuge, und sie überbrücken oft weite Strecken, um unsere Konsumgüter von A nach B zu bringen. Mit Gesetzen und Verordnungen wird dafür gesorgt, dass die „Könige der Straße“ sicher unterwegs sind und regelmäßig zur Ruhe kommen können.

Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die wir weiter oben bereits ausführlich besprochen haben: der täglichen Lenk- und Ruhezeit sowie der wöchentlichen Lenk- und Ruhezeit. Ein Paragraph im Arbeitszeitgesetz, der für LKW-Fahrer besonders wichtig ist, ist der § 21 a. Er regelt die Arbeitszeiten der LKW-Fahrer bzw. generell der Beschäftigten im Straßentransport.

Denn während für andere Arbeitnehmer die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen als Arbeitszeit gilt, sieht im LKW die Arbeitszeit etwas anders aus. Schauen wir uns den § 21 a ArbZG einmal genauer an. In Satz 3 steht, dass folgende Zeiten für LKW-Fahrer nicht als Arbeitszeit gelten:

1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

Diese Zeiten gelten als Bereitschaftszeit, wenn dem Fahrer der Zeitraum und die Dauer vorher bekannt gemacht wurden. Hier reicht aber, wenn der Arbeitgeber dem Fahrer direkt vor Beginn mitteilt, dass er ab sofort Bereitschaft hat.

Zur Arbeitszeit im LKW gehört also nur die Zeit, die der Fahrer am Steuer verbringt. Für seinen Beifahrer zählt diese Zeit als Bereitschaftszeit.

LKW-Schichtzeit überschritten – Strafe?

Definition der Schichtzeit für LKW-Fahrer: Die LKW-Schichtzeit ist die Zeit zwischen Arbeitsantritt und Arbeitsende. Zu ihr gehören die Lenkzeit, die Bereitschaftszeit, Pausenzeiten und auch jene Arbeitszeit, die der LKW-Fahrer anderweitig im Betrieb verrichtet hat.

Die Haupttätigkeit von Lkw-Fahrern während einer Schicht ist das Fahren des Lkw. Während der Schichtzeit müssen Lkw-Fahrer auch bestimmte Lenkzeiten gemäß der Fahrpersonalverordnung – (FPersV) einhalten. Es ist zu beachten, dass die Schichtzeit von Lkw-Fahrern nicht mit der Lenkzeit identisch ist, da während einer Tagesschicht auch andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden, die ebenfalls als Schichtzeit zählen.

Außerdem umfasst die Lenkzeit nicht nur die Zeit, in der sich das Fahrzeug aktiv bewegt. Auch Wartezeiten an Ampeln, Bahnübergängen oder im Stau zählen mit. Welche Lenk- und Ruhezeiten müssen innerhalb der Schichtzeit für LKW eingehalten werden?

  • Lenkzeit in einer Schicht: Während einer Schicht darf der Lkw-Fahrer nicht mehr als 9 Stunden fahren. Zweimal in einer Woche sind jedoch auch 10 Stunden Lenkzeit möglich.
  • Ruhezeit als lenkfreie Zeit zwischen zwei Arbeitsschichten: Zwischen zwei Schichten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden liegen. Sie kann jedoch auch verkürzt oder unterbrochen werden.

Doch wie sieht es aus, wenn die Besatzung des Brummis aus zwei Fahrern besteht? Die Zeit, die der nicht aktive Fahrer in der Schlafkabine oder auf dem Beifahrersitz verbringt, gilt zwar nicht als Arbeitszeit, gehört aber zur Schichtzeit. In unserem Artikel zum Thema Doppelbesatzung im LKW und Schichtzeit haben wir für Sie alle wichtigen Regelungen zusammengefasst.

Was passiert, wenn die LKW-Schichtzeit überschritten wurde – droht eine Strafe? Ja, und zwar dann, wenn die tägliche Ruhezeit, die zwischen zwei Schichtzeiten liegt, unterschritten wird. Beim Unterschreiten von ein bis drei Stunden wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 30 Euro pro Stunde fällig. Wird die Schichtzeit mehr als drei Stunden überschritten, werden für jede Stunde, die über die drei Stunden hinausgeht, 60 Euro fällig. Für die Einhaltung der Schichtzeiten ist übrigens nicht nur der Arbeitgeber in der Verantwortung, sondern auch der Fahrer!

Welche weiteren Strafen drohen können, finden Sie in unserem Artikel zum Thema Bußgeldkatalog bei Lenkzeiten.

Lenk- und Ruhezeiten für LKW – Beispiele

Hier ein paar Beispiele der Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer:

Die höchste tägliche Tageslenkzeit beträgt neun Stunden.

Bis zu zwei Mal pro Woche darf die Tageslenkzeit auf zehn Stunden erhöht werden.

In einer Woche darf der LKW-Fahrer insgesamt maximal 56 Stunden am Lenkrad sitzen oder zur Lenkzeit gehörende Tätigkeiten durchführen.

Im Zeitraum von zwei Wochen darf die Gesamtlenkzeit höchstens 90 Stunden betragen.

Die regelmäßige tägliche Ruhezeit dauert mindestens elf Stunden.

Die reduzierte tägliche Ruhezeit dauert mindestens neun Stunden.

Die ungekürzte tägliche Ruhezeit kann in zwei Blöcke geteilt werden. Der erste Block dauert dann mindestens drei Stunden, der zweite mindestens neun Stunden.

Quellen:


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