Winterreifen sind spezielle Pneus, die bei tiefen Temperaturen, Eis und Schnee ein sicheres Fahren ermöglichen. Folgende Eigenschaften kennzeichnen einen Winterreifen:
- weiche Gummimischung für mehr Grip auf Schnee und Eis
- mehr Profilrillen und Lamellen
- höhere Profiltiefe
Es gibt Winterreifen für Lkw und Nutzfahrzeuge, sodass auch im Winter ein sicheres Fahren gewährleistet ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Winterreifen bei Lkw Pflicht.
- Seit wann gibt es eine Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge?
- Welche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht betroffen?
- Welche Arten von Winterreifen gibt es?
- Welche Strafen drohen, wenn die Winterreifenpflicht missachtet wird?
- Welche Regelungen gelten im EU-Ausland?
- Was gilt bezüglich des Einsatzes von Schneeketten?
Seit wann gibt es eine Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge?
Lange Zeit gab es keine Winterreifenpflicht für Lkw und Nutzfahrzeuge in Deutschland. Dann wurde eine Pflicht für wintertaugliche Bereifungen auf den Antriebsachsen eingeführt. Seit dem 1. Juli 2020 brauchen Lkw und Busse nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung.
Das Gesetz definiert dabei keinen festen Zeitraum, wann wintertaugliche Bereifung für Nutzfahrzeuge vorgeschrieben ist. Vielmehr besagt die StVO in § 2 Abs. 3a, dass die Bereifung den Witterungsbedingungen entsprechen muss. Somit ergibt sich eine Pflicht für Winterreifen bei Lkw aus der aktuellen Wetterlage.
Welche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht betroffen?
Bei leichten Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw. Somit müssen bei winterlichen Straßenbedingungen Winterreifen auf allen Achsen montiert sein.
Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht gelten die Vorschriften für Nutzfahrzeuge. Die Winterreifenpflicht, die seit dem 1. Juli 2020 in Kraft ist, betrifft Busse der Klassen M2 und M3 sowie Lkw der Klassen N2 und N3. Fahrzeuge mit den folgenden Eigenschaften müssen daher Winterreifen nutzen:
- Busse der Klasse M2: Fahrzeuge für die Personenbeförderung ab 8 Sitzplätzen und bis zu einem Gewicht von 5 Tonnen
- Busse der Klasse M3: Fahrzeuge für die Personenbeförderung ab 8 Sitzplätzen und mit einem Gewicht von mehr als 5 Tonnen
- Nutzfahrzeuge der Klasse N2: zwischen 3,5 und 12 Tonnen Gesamtgewicht
- Nutzfahrzeuge der Klasse N3: Lkw ab einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen
Welche Arten von Winterreifen gibt es?
Winterreifen unterscheiden sich hinsichtlich der Gummimischung, der Einsatzart sowie der gesetzlichen Regelungen. Es gibt primär die folgenden drei Arten von Reifen, die für die Nutzung bei winterlichen Straßenverhältnissen geeignet sind:
- Winterreifen
- wintertaugliche Ganzjahresreifen
- Winterreifen mit Spikes
Die klassischen Winterreifen sind speziell für den Einsatz in der kalten Jahreszeit bestimmt. Sie nutzen sich aufgrund der weichen Mischung schneller ab als Sommer- und Ganzjahresreifen. Die wintertauglichen Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen. Verfügen die Ganzjahresreifen über das Alpine-Symbol beziehungsweise die Kennzeichnung M+S, zählen sie als Winterreifen. Mit diesen Reifen wird also eine Winterreifenpflicht in der EU erfüllt.
Winterreifen mit Spikes
Winterreifen mit Spikes stellen eine eigene Kategorie dar. Sie verfügen über kleine Stahl- oder Hartmetallstifte, die in den Reifen sitzen. Diese bieten besonders auf vereisten Fahrbahnen mehr Grip, da sie sich in die Eisoberfläche krallen. In Deutschland sind Winterreifen mit Spikes verboten. Dies gilt seit 1975 mit wenigen Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge.
In anderen Ländern in Europa sieht dies anders aus. Zwischen November und April sind etwa in der Schweiz Winterreifen mit Spikes auf allen Straßen außer Autobahnen und Autostraßen erlaubt. In den Ländern Skandinaviens ist der Einsatz dieser Reifen ebenfalls erlaubt. So dürfen Winterreifen mit Spikes in Finnland zwischen dem 1. November und dem 31. März gefahren werden.
Welche Strafen drohen, wenn die Winterreifenpflicht missachtet wird?
Wenn Nutzfahrzeuge bei winterlichem Wetter mit unpassender Bereifung unterwegs sind, droht in Deutschland ein Bußgeld von 60 oder 80 Euro. Zusätzlich erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall ist es zudem wahrscheinlich, dass Kasko- und Haftpflichtversicherung nicht die Kosten übernehmen.
Welche Regelungen gelten im EU-Ausland?
In anderen Ländern der Europäischen Union gelten teilweise strengere Vorschriften, was die Winterbereifung betrifft. Speditionen im internationalen Verkehr sollten deshalb die Regulierungen in anderen Ländern genau prüfen.
So kennt Österreich eine Winterreifenpflicht für Busse. Diese gilt vom 1. November bis zum 15. März. Lkw über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen Winterreifen auf der Antriebsachse besitzen. Dazu ist eine Profiltiefe von 5 Millimetern radial und 6 Millimetern diagonal vorgeschrieben.
In Nordeuropa gelten aufgrund der strengeren Winter ebenfalls härtere Vorschriften. So ist in Norwegen zwischen dem 15. November und dem 31. März Winterbereifung auf der Antriebs- und Lenkachse verpflichtend vorgeschrieben. In Finnland gilt selbiges, jedoch in der Zeit zwischen dem 1. Dezember und Ende Februar.
Was gilt bezüglich des Einsatzes von Schneeketten?
Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen. Hier gelten gesonderte Regeln, die unabhängig von der vorhandenen Bereifung sind. Dementsprechend ist es teilweise vorgeschrieben, Schneeketten zu montieren, auch wenn Winterreifen aufgezogen sind.
Schneeketten sind in Deutschland nicht durch eine allgemeine Pflicht vorgeschrieben. Jedoch gibt es bestimmte Strecken, auf denen bei Winterwetter der Einsatz von Schneeketten auf mindestens 2 Antriebsrädern vorgeschrieben ist. Gekennzeichnet sind diese Straßen durch ein Verkehrsschild mit Schneekettensymbol. Dieses Schild ist zum Beispiel auf einigen Pässen in den Alpen vorhanden.
Die passenden Schneeketten für Winterreifen
Es gibt verschiedene Arten von Schneeketten. Die klassischen Ketten bestehen aus Metall. Zudem gibt es Schneeketten aus Kunststoff oder mit Spikes.
Darüber hinaus sind Unterschiede bei der Befestigung vorhanden. Die meisten Seilketten sind für die Standmontage konzipiert. Viele Metallschneeketten müssen nachgespannt werden. Das erhöht die Montagezeit. Selbstspannende Schneeketten sind einfacher zu montieren und oftmals aus Kunststoff gefertigt. Besonders einfach aufzuziehen sind Schnellmontagesysteme, die jedoch einen speziellen Adapter benötigen.
Schneeketten müssen von der Größe zu den Reifen passen. Die Reifendimensionen bestimmen, welche Ketten verwendet werden können. Die Betriebsanleitung des Fahrzeugs gibt Auskunft darüber, welche Kombinationen möglich sind.
Welche Regelungen gelten im EU-Ausland bei Schneeketten?
Speditionen, die im internationalen Verkehr aktiv sind, sollten sich über die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften im Ausland informieren. Die Schneekettenpflicht betrifft unterschiedliche Arten von Fahrzeugen. So können Lkw und auch leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im EU-Ausland eine Schneekettenpflicht haben.
Ein Beispiel dafür ist Österreich. Hier müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zwischen dem 1. November und dem 15. April Schneeketten mitführen. Diese müssen zudem der ÖNORM V5117 entsprechen oder über eine EU-Genehmigung verfügen.
Auch Tschechien hat eine Schneekettenpflicht für Lkw und Pkw. Diese gilt überall dort, wo die Beschilderung Schneeketten vorschreibt.
Welche Strafen drohen, wenn gegen die Schneekettenpflicht verstoßen wird?
In Deutschland ist das Bußgeld vergleichsweise niedrig, wenn gegen die Schneekettenauflage verstoßen wird. Hier ist ein Bußgeld von 20 Euro vorgesehen. Im EU-Ausland sieht dies teilweise anders aus.
Besonders hohe Strafen drohen in Österreich. Hier sind Bußgelder von bis zu 5.000 Euro möglich. In Ungarn kann es passieren, dass Lkw, die keine Schneeketten mitführen, an der Grenze abgewiesen werden. Die folgenden Länder verteilen ebenfalls Bußgelder, wenn gegen die Schneekettenpflicht verstoßen wird:
- Schweiz: 100 CHF, umgerechnet knapp über 100 Euro
- Italien: 42 bis 345 Euro
- Frankreich: 135 Euro
Tacho-Software zur Analyse von Fahrerdaten
FleetGO erleichtert nicht nur die Einhaltung der Vorschriften durch Fahreridentifizierung, Echtzeit-Tachostatus und dem einfachen Fahrtenschreiber auslesen, die Fahrtenschreiber Analyse ermöglicht es auch, Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Diese können durch die GPS-Ortung ermittelt werden.
Quellen:
- https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.winterreifen-erkennen-mhsd.d7616ffa-c064-4b0a-92b8-c6f68858d713.html
- https://www.dekra.de/de/wichtige-vorschrift-rechtzeitig-im-blick-haben/
- https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/
- https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html
- https://www.winterreifen.net/winterreifen-fuer-lkw/
- https://www.buzer.de/36_StVZO.htm
- https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/technik/winterreifen-brauchen-alpine-symbol.html
- https://www.continental-reifen.de/bus-und-lkw/reifenwissen/wintervorschriften
- https://www.schneeketten.org/haeufige-fragen/schneekettenpflicht.html
- https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/sicherheit/schneeketten/
- https://www.deurag.de/blog/schneekettenpflicht/
- https://www.schneeketten-profishop.de/schneekettenpflicht-in-europa
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