Elektroauto Firmenwagen

In vielen Unternehmen werden den Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Fahrzeuge handeln. Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich mittlerweile Elektroautos als Firmenwagen. Wer in der unternehmenseigenen Flotte auf alternative Antriebe setzt, profitiert von einigen Vorteilen. Der Staat fördert die Nutzung von Elektrofahrzeugen unter anderem mit Umweltprämien und Steuervorteilen. Auf diese Weise soll die Anschaffung oder auch das Elektroauto Leasing als Firmenwagen attraktiver gestaltet werden, und zwar im Sinne des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit. Die Steuervergünstigungen betreffen sowohl reine Elektroautos als auch Plug-in-Hybride.

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Elektroautos als Firmenwagen: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Entscheidet sich ein Unternehmer für Elektroautos als Firmenwagen, bekommt er einen staatlichen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro auf den Kaufpreis. Da Elektrofahrzeuge noch vergleichsweise teuer in der Anschaffung sind, helfen Zuschüsse dabei, diese Kosten zu verringern und alternative Antriebe erschwinglich zu gestalten. Darüber hinaus fällt bei Elektroautos naturgemäß weniger Verschleiß an als bei Verbrennern, was die Reparatur- und Wartungskosten dauerhaft senkt. Die Betriebskosten gestalten sich ebenfalls geringer, denn Strom kostet weniger als fossile Treibstoffe, mit denen Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Aber nicht nur für Arbeitgeber gibt es Vorteile, wenn Elektrofahrzeuge als Dienstwagen zum Einsatz kommen. Fahrer müssen bei Elektroautos und Hybriden deutlich geringere Steuersätze zahlen als bei Dieseln oder Benzinern. Nicht zuletzt zeichnen sich die Fahrzeuge durch sehr leise Fahrgeräusche aus. Der wohl größte Vorteil von Elektroautos ist aber sicherlich deren Umweltfreundlichkeit: Es kommt beim Betrieb zu keinem lokalen CO2-Ausstoß, was sich nachweislich positiv auf das Klima auswirkt. Aus diesem Grund gelten E-Fahrzeuge zu Recht als nachhaltig. Die Frage „Lohnt sich ein Elektroauto als Firmenwagen?“ lässt sich also eindeutig mit Ja beantworten.

Elektroauto als Firmenwagen versteuern: Für alternative Antriebe gelten günstigere Steuersätze

Werden Dienstwagen auch privat genutzt, muss der dabei entstehende geldwerte Vorteil vom Fahrer versteuert werden. Das ist auch bei Elektroautos nicht anders. Bei Verbrennern wird pauschal ein Wert von einem Prozent des Bruttolistenpreises veranschlagt, der in der Steuererklärung angegeben werden muss. Handelt es sich beim Dienstfahrzeug dagegen um ein Elektroauto, liegt der zu versteuernde Pauschalwert nur bei 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, also bei einem Viertel. Die Elektroauto Steuer für Firmenwagen fällt somit deutlich geringer aus als bei vergleichbaren Verbrennern. Zunächst betrug der maximale Kaufpreis, bis zu dem die 0,25 Prozent Regelung gilt, 40.000 Euro. Dieser Betrag wurde aber auf 60.000 Euro erhöht. Liegt der Anschaffungspreis bei mehr als 60.000 Euro, werden 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises fällig. Alternativ zu einem zu versteuernden Pauschalwert kann auch bei einem Elektro-Dienstwagen ein Fahrtenbuch geführt werden. In diesem werden alle Fahrten exakt festgehalten und an das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung übermittelt. Diese etwas aufwendigere Vorgehensweise lohnt sich vor allem dann, wenn nur sehr wenige private Fahrten mit dem Dienstfahrzeug unternommen werden: Dann ist es möglich, mithilfe des Fahrtenbuchs Steuern zu sparen. Ein elektronisches Fahrtenbuch sorgt für noch einfachere Aufzeichnungen.

Mit der GPS-Ortung von FleetGO können die gefahrenen Routen nachvollziehbar gemacht werden und Verstöße aufgeklärt werden. Flottenmanager können ihre Fahrer damit nachweislich besser managen. Darüber hinaus übernehmen Fuhrparkmanager auch in vielen Fällen die Aufgabe zum Fahrtenschreiber auslesen und Fahrerkarte auslesen. Dies muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig geschehen. FleetGO’s moderne Tacho 360™ Lösung ermöglicht eine umfassende Fahrtenschreiberanalyse und einfache Übertragung ins Fahrtenschreiberarchiv.

Elektroautos als Firmenwagen: Stromkosten und Lademöglichkeiten

Elektroautos müssen regelmäßig mit Strom versorgt und aufgeladen werden, um betrieben werden zu können. Die Kosten hierfür variieren und sind abhängig von der Region und dem Anbieter. Aber auch die Verwendung von Gleichstrom oder Wechselstrom macht einen Unterschied, ebenso wie das verwendete Fahrzeug und die Geländebeschaffenheit. Durchschnittlich entstehen etwa 0,25 Euro pro Kilowattstunde. Verbraucht das Fahrzeug 15 Kilowattstunden auf 100 km, werden bei einem Elektroauto als Firmenwagen 3,75 Euro fällig. Das erforderliche Aufladen des Autos kann wahlweise im Betrieb oder auch zu Hause stattfinden. Stellt der Arbeitgeber im Betrieb eine Ladesäule zur Verfügung, ist dieser betriebliche Ladestrom steuerfrei. Diese Regelung soll zunächst bis 2030 gelten. Die einfachste Lösung ist also, das betriebliche Grundstück mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu versehen, welche von den Fahrern genutzt werden können. Es gibt aber auch die Option, das Elektroauto als Firmenwagen an der heimischen Steckdose zu laden. Überlässt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu diesem Zweck eine Wallbox, fallen ebenfalls keine Steuern an. Dies gilt aber auch nur, wenn der Arbeitgeber weiterhin Eigentümer der Ladestation bleibt. Schenkt er seinem Angestellten die Wallbox, gilt das als zusätzliches Gehalt, was eine Erhöhung der Steuern mit sich bringt.

Wie werden die Kosten für das Laden des Elektroautos als Firmenwagen abgerechnet?

Die Abrechnung der Stromkosten für den Elektro-Dienstwagen kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, wenn das Fahrzeug zu Hause aufgeladen wird. Gibt es im Betrieb keine zusätzliche Ladestation, werden pauschal 70 Euro Stromkosten pro Monat veranschlagt. Steht beim Arbeitgeber ebenfalls eine Ladestation bereit, werden monatlich pauschal 30 Euro abgerechnet. Wer es ganz genau wissen möchte, kann eine Wallbox mit einem integrierten Energiezähler installieren und nutzen. Auf diese Weise ist eine auf die Kilowattstunde genaue Rechnung möglich. Allerdings fallen die Anschaffungskosten für die Ladestation hier höher aus.

Quellen:


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