aktualisiert am 26.02.2026
Der Smart Tachograph (intelligenter Fahrtenschreiber) ist seit 2019 EU-Pflicht für neu zugelassene Nutzfahrzeuge und löst ältere digitale Fahrtenschreiber ab. Die zweite Generation gilt seit August 2023 als neuer Standard – mit erweiterter Ortung, kontaktlosem Datenaustausch und einer Speicherkapazität von 56 statt 28 Tagen.

- Der Smart Tachograph ersetzt den digitalen Fahrtenschreiber – mit deutlich mehr Funktionen
- Generation 1 (ab 2019) und Generation 2 (ab 2023) unterscheiden sich in Speicherkapazität und Funktionsumfang
- Nachrüstpflichten gelten gestaffelt – die wichtigsten Fristen im Überblick
- Der Smart Tachograph verändert Kontrollen und Wettbewerbsbedingungen europaweit
Der Smart Tachograph ersetzt den digitalen Fahrtenschreiber – mit deutlich mehr Funktionen
Der Begriff „intelligent“ leitet sich aus drei technischen Kernfunktionen ab, die klassische digitale Fahrtenschreiber nicht besitzen:
GNSS-Modul (Global Navigation Satellite System): Zeichnet Positionsdaten automatisch auf – zu Fahrtbeginn, Fahrtende, bei jedem Grenzübertritt sowie an Be- und Entladeorten. Das GNSS kombiniert GPS und GLONASS für präzisere Ortung und ermöglicht die lückenlose Feststellung, wie viel Arbeitszeit ein Fahrer in welchem Land verbracht hat – ein zentrales Instrument gegen unfairen Wettbewerb im Transportsektor.
DSRC-Modul (Dedicated Short Range Communication): Erlaubt autorisierten Kontrollbehörden das Auslesen bestimmter Fahrtenschreiberdaten aus kurzer Distanz, ohne das Fahrzeug anzuhalten. Die ausgelesenen Daten dienen ausschließlich als Vorauswahl für weitere Kontrollen und werden nach spätestens drei Stunden gelöscht. Automatische Bußgelder werden darüber nicht ausgestellt.
ITS-Schnittstelle (Intelligent Transport Systems): Ermöglicht den Datenaustausch mit Bordcomputern, Telematiksystemen und mobilen Apps – Grundlage für Remote-Download-Lösungen im Flottenmanagement.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten.
Generation 1 (ab 2019) und Generation 2 (ab 2023) unterscheiden sich in Speicherkapazität und Funktionsumfang
Die Einführung des Smart Tachographen erfolgte in zwei Stufen:
Smart Tacho Generation 1 (ab 15. Juni 2019): Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG im gewerblichen Güter- oder Personentransport sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen. Enthält GNSS-, DSRC- und ITS-Module, Speicherkapazität der Fahrerkarte: 28 Tage.
Smart Tacho Generation 2 (ab 21. August 2023): Seit diesem Datum Pflicht für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge in der EU, definiert durch die EU-Durchführungsverordnung 2021/1228. Die Generation 2 bringt gegenüber Generation 1 folgende Erweiterungen:
- Speicherkapazität der Fahrerkarte: 56 statt 28 Tage – erfordert neue, kompatible Fahrerkarten
- Automatische Protokollierung von Grenzübertritten und Be-/Entladeorten
- Erweiterte Kopplung mit Smartphones
- Verbesserte Datensicherheit und Manipulationsschutzmechanismen
- Ruhezeiten müssen direkt im Fahrtenschreiber eingegeben werden – separate Abwesenheitserklärungen entfallen
- Erweiterter Freistellungsradius für bestimmte Güter (z. B. lebende Tiere): von 50 km auf 100 km
- Strengere Anforderungen an zugelassene Werkstätten bei Reparatur, Kalibrierung und Reifenumstellung (§ 57b StVZO / EU-165/2014)
Nachrüstpflichten gelten gestaffelt – die wichtigsten Fristen im Überblick
Bestehende Fahrzeuge müssen je nach verbautem Fahrtenschreibertyp auf den Smart Tacho 2 umgerüstet werden:
| Fahrzeugtyp | Nachrüstfrist |
|---|---|
| Fahrzeuge mit analogem oder klassischem digitalen Fahrtenschreiber | bis 31. Dezember 2024 |
| Fahrzeuge mit Smart Tacho Generation 1 (2019–2023) | bis 21. August 2025 |
| Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr | ab 1. Juli 2026 Pflicht zum Smart Tacho 2 |
Die Absenkung der Gewichtsgrenze von 3,5 auf 2,5 Tonnen ab Juli 2026 ist eine wesentliche Neuerung: Erstmals werden damit auch leichte Nutzfahrzeuge im internationalen Verkehr erfasst, die bisher von der Smart-Tacho-Pflicht ausgenommen waren.
Der Smart Tachograph verändert Kontrollen und Wettbewerbsbedingungen europaweit
Das übergeordnete Ziel der EU-Regulierung ist dreifach: einheitliche Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten in allen Mitgliedstaaten, wirksamer Manipulationsschutz und fairer Wettbewerb im europäischen Transportsektor. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine Mindestanzahl an Straßen- und Betriebskontrollen durchzuführen und alle zwei Jahre Bericht an die Europäische Kommission zu erstatten – ein Mechanismus zur gegenseitigen Kontrolle des Inspektionsdrucks in allen AETR-Staaten.
Parallel verschiebt sich die Rolle des Fahrtenschreibers: Er wird zunehmend nicht nur als Kontrollinstrument, sondern als Datenbasis für Flottenoptimierung genutzt. Remote-Download-Lösungen wie Tacho 360™ von FleetGO sind vollständig mit dem Smart Tacho 2 kompatibel und ermöglichen das automatische Auslesen von Fahrtenschreiber- und Fahrerkartendaten ohne manuellen Aufwand.
Quellen:
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0165
- https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/documents/20121/55233/1_1_02.pdf
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1228
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32020R1054
Disclaimer:
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten.
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
vollständiger Disclaimer