aktualisiert am 21.08.2026
Ladungssicherung für Lkw ist die rechtlich verpflichtende Sicherung von Ladung auf Nutzfahrzeugen gegen Verrutschen, Umfallen, Rollen, Herabfallen und vermeidbaren Lärm. Rechtsgrundlage sind § 22 und § 23 StVO. Technische Grundlage sind DIN EN 12195-1 für die Berechnung, DIN EN 12640 für die Zurrpunkte, DIN EN 12642 für die Aufbaufestigkeit und die Richtlinienreihe VDI 2700 als anerkannte Regel der Technik. Verantwortlich sind Fahrer, Halter und Verlader parallel.

- Rechtliche Grundlage
- Beförderungssicher und betriebssicher
- Massenkräfte: Beschleunigungsbeiwerte
- Reibung ist der wirksamste Hebel
- Niederzurren: Formel und Kennwerte
- LC, STF und SHF: drei Werte, die nicht austauschbar sind
- Rechenbeispiel aus der Niederzurrtabelle
- Direktzurren
- Formschluss und Aufbaufestigkeit nach DIN EN 12642
- Zurrpunkte: DIN EN 12640:2020-05
- Zurrmittel und Kantenschutz
- Kontrolle vor und während der Fahrt
- Dokumentation und Nachweis
- Sanktionen
- Abgrenzung nach Fahrzeugklasse
- FAQ
- Rechnet man beim Niederzurren mit LC oder mit STF?
- Wie lautet die Formel für das Niederzurren?
- Was ist der k-Faktor?
- Wie viel bringt eine Antirutschmatte?
- Wie hoch darf ein Zurrgurt vorgespannt werden?
- Welche Zurrkraft muss ein Zurrpunkt aufnehmen?
- Gibt es noch einen Mindestzurrwinkel?
- Was ist der Unterschied zwischen Code L und Code XL?
- Muss das Code-XL-Zertifikat mitgeführt werden?
- Wer haftet bei mangelhafter Ladungssicherung?
- Was kostet mangelhafte Ladungssicherung beim Lkw?
- Muss nach einer Teilentladung neu gesichert werden?
- Quellen
Rechtliche Grundlage
§ 22 Abs. 1 StVO: Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Der Maßstab ist damit nicht die normale Fahrt, sondern die Notbremsung.
§ 23 Abs. 1 StVO verpflichtet den Fahrzeugführer, dafür zu sorgen, dass Fahrzeug, Zug, Gespann, Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und die Verkehrssicherheit nicht durch die Ladung leidet.
§ 31 Abs. 2 StVZO richtet sich an den Halter: Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass Fahrzeug, Beladung oder Ladung den Vorschriften nicht entsprechen.
§ 412 Abs. 1 HGB verteilt die Verladepflicht im Frachtvertrag: Der Absender hat beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen, der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Bei Unternehmen kann zusätzlich § 130 OWiG greifen, wenn eine Leitungsperson erforderliche Aufsichtsmaßnahmen unterlässt und dadurch betriebsbezogene Verstöße möglich werden.
Beförderungssicher und betriebssicher
Betriebssicher heißt: Das Fahrzeug bleibt fahr- und verkehrssicher, Achslasten und zulässige Gesamtmasse sind eingehalten, die Ladung ragt nicht unzulässig hinaus. Zuständig ist der Frachtführer.
Beförderungssicher heißt: Die Ladung übersteht die üblichen Beanspruchungen des Transports. Zuständig ist der Absender. Die Trennung entscheidet über Haftung und Regress.
Massenkräfte: Beschleunigungsbeiwerte
Die Gewichtskraft ergibt sich aus Masse × Erdbeschleunigung (g = 9,81 m/s²). Für Überschlagsrechnungen wird 1.000 kg Masse mit rund 1.000 daN Gewichtskraft angesetzt. Ein Dekanewton ist dabei eine Kraft, kein Massenäquivalent.
| Richtung | Beiwert | Anlass |
|---|---|---|
| nach vorn | 0,8 | Vollbremsung |
| nach hinten | 0,5 | Anfahren |
| zur Seite | 0,5 | Kurve, Ausweichen |
| vertikal nach unten | 1,0 | Fahrbahnstöße |
Die Werte gelten für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Nach vorn sind also 80 Prozent der Gewichtskraft zu beherrschen, nach hinten und seitlich 50 Prozent.
Reibung ist der wirksamste Hebel
Der Gleitreibbeiwert μ bestimmt, welcher Anteil der Massenkraft bereits durch Reibung aufgenommen wird. Die maßgebliche Tabelle steht in VDI 2700 Blatt 2. Als Anhaltswerte werden dort genannt:
| Materialpaarung | μ |
|---|---|
| Metall auf Holz | 0,2 |
| Holz auf Holz | 0,3 |
| Antirutschmatte | 0,6 |
Diese Werte gelten nur auf besenreinen, fettfreien Ladeflächen. Verschmutzung, Nässe, Öl oder Eis senken μ deutlich; dann ist der ungünstigere Wert anzusetzen. Antirutschmatten müssen unter allen Auflagepunkten liegen, sonst entsteht Mischreibung und der angesetzte Wert gilt nicht.
Niederzurren: Formel und Kennwerte
Beim Niederzurren wird die Ladung kraftschlüssig auf den Ladeboden gepresst. Gesichert wird über Reibung, nicht über die Zugkraft des Gurts. Nach VDI 2700 gilt für eine freistehende, standsichere Ladung:
F_V = ((c − μ) ÷ (μ × sin α)) × F_G ÷ k
- F_V = erforderliche Gesamtvorspannkraft in daN
- c = Beschleunigungsbeiwert (0,8 nach vorn; 0,5 nach hinten und zur Seite)
- μ = Gleitreibbeiwert
- F_G = Gewichtskraft der Ladung in daN
- α = vertikaler Zurrwinkel zwischen Gurt und Ladefläche
- k = Übertragungsbeiwert der Vorspannkraft
Bei Zurrwinkeln zwischen 90° und etwa 83° fällt sin α praktisch heraus. Der Übertragungsbeiwert k beschreibt, wie viel Vorspannkraft von der Spannseite auf die Gegenseite übertragen wird. Er ist kein Sicherheitsfaktor. Bei einem Spannelement an einem Strang wird k = 1,5 angesetzt, bei Spannelementen an beiden Strängen k = 2,0. In der Literatur wird für Zurrgurte mit Kantengleitschutz auch mit k = 1,8 gerechnet. Welcher Wert gilt, hängt von Zurrmittel und Kantenführung ab und ist der Grund, warum Rechenergebnisse verschiedener Tabellen voneinander abweichen.
LC, STF und SHF: drei Werte, die nicht austauschbar sind
Auf dem Etikett jedes Zurrgurts nach DIN EN 12195-2 stehen drei Kennwerte. Ihre Verwechslung ist der häufigste Rechenfehler.
| Kennwert | Bedeutung | Anwendung |
|---|---|---|
| LC – Lashing Capacity | zulässige Zugkraft des Zurrmittels | Direktzurrung |
| S_TF – Standard Tension Force | Vorspannkraft, die bei 50 daN Handkraft am Ratschenhebel erreicht wird | Niederzurrung |
| S_HF – Standard Hand Force | genormte Handkraft von 50 daN, mit der die S_TF ermittelt wird | Prüfgröße |
Beim Niederzurren ist S_TF der Bezugswert, nicht LC. Wer mit LC rechnet, erhält einen Bruchteil der erforderlichen Gurtanzahl.
Zusätzlich gilt nach VDI 2700 Blatt 2 (Fassung Juli 2014): Zurrmittel dürfen nicht mit mehr als 50 Prozent der LC vorgespannt werden. Dynamische Kräfte während der Fahrt können den Gurt sonst überlasten.
Rechenbeispiel aus der Niederzurrtabelle
Dokumentiertes Beispiel für eine freistehende, standsichere Ladung:
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Gewicht der Ladung | 4.000 kg |
| Zurrwinkel α | 60° |
| Gleitreibbeiwert μ | 0,3 |
| Vorspannkraft S_TF (50-mm-Druckratsche) | 300 daN |
| erforderliche Zurrgurte | 14 |
Wird allein μ durch Unterlegen von Antirutschmatten von 0,3 auf 0,6 erhöht, sinkt die Zahl auf 3 Zurrgurte. Der Rechnung liegt k = 1,8 zugrunde.
Daraus folgen zwei belastbare Aussagen: Niederzurren ist bei niedrigen Reibbeiwerten unwirtschaftlich und oft nicht praktikabel, weil weder Zeit noch Zurrpunkte für die Gurtanzahl ausreichen. Und die Erhöhung des Reibbeiwerts ist die wirksamste Einzelmaßnahme überhaupt. Die Vorspannkraft sollte mit einem Vorspannkraftmessgerät gemessen und während der Fahrt, besonders kurz nach Fahrtbeginn, nachgeprüft werden.
Direktzurren
Beim Direktzurren nimmt das Zurrmittel die Massenkraft unmittelbar auf. Maßgeblicher Kennwert ist LC. Die Zurrmittel werden diagonal, schräg oder als Kopf- und Buchtlaschung angesetzt. Flache Winkel sind günstig, weil der wirksame Kraftanteil in Sicherungsrichtung steigt. Für schwere Einzellasten wie Baumaschinen, Stahl oder Betonteile ist Direktzurren dem Niederzurren vorzuziehen, weil die erforderliche Zahl der Zurrmittel deutlich niedriger liegt. Voraussetzung sind geeignete Anschlagpunkte am Ladegut und ausreichend belastbare Zurrpunkte am Fahrzeug.
Formschluss und Aufbaufestigkeit nach DIN EN 12642
Ob überhaupt gezurrt werden muss, hängt am Aufbau. DIN EN 12642 regelt die Mindestanforderungen an Aufbauten von Lkw und Anhängern über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und unterscheidet zwei Stufen. Die Prüfkräfte werden auf zwei Drittel der Aufbauhöhe aufgebracht.
| Wand | Code L (Standardaufbau) | Code XL (verstärkter Aufbau) |
|---|---|---|
| Stirnwand | 40 % der Nutzlast, geforderte Prüflast maximal 5 t | 50 % der Nutzlast |
| Seitenwand | 30 % der Nutzlast | 40 % der Nutzlast |
| Rückwand | 25 % der Nutzlast, geforderte Prüflast maximal 3,1 t | 30 % der Nutzlast |
Nutzlast ist die insgesamt mögliche Zuladung bis zum Erreichen der zulässigen Gesamtmasse.
Code-XL-Aufbauten können formschlüssig verladene Ladung allein durch die Stabilität des Aufbaus sichern. Bei Curtainsidern mit Code-XL-Nachweis ist Formschluss in Fahrzeuglängsrichtung gegeben; Formschluss zur Fahrzeugseite ist damit nicht automatisch gegeben. Welche Güterart unter welchen Ladebedingungen gesichert ist, steht im fahrzeugbezogenen Zertifikat mit Fahrgestellnummer. Der Fahrer muss dieses Zertifikat als Nachweis mitführen. Vorgeschrieben ist eine jährliche Prüfung beziehungsweise Wartung durch die Prüforganisation; zertifizierte Aufbauten tragen einen Aufkleber am Fahrzeug.
Code XL ist kein Freibrief. Entfällt der Formschluss, etwa nach einer Teilentladung, sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Ladelücken sind mit Füllmaterial oder verstellbaren Sperrbalken zu schließen, sodass die Ladung hinter dem Sicherungselement lückenlos steht.
Wichtig für die Praxis: DIN EN 12642 beschreibt die Prüfung eines neuen Aufbaus. Eine über die gesamte Nutzungsdauer garantierte Belastungsgrenze ergibt sich daraus nicht; Vorschädigungen an Stirn- oder Seitenwand sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen.
Zurrpunkte: DIN EN 12640:2020-05
| Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs | Mindestzurrkraft je Zurrpunkt |
|---|---|
| ≤ 750 kg | 400 daN |
| > 750 bis 3.500 kg | 600 daN |
| > 3.500 bis 7.500 kg | 800 daN |
| > 7.500 bis 12.000 kg | 1.000 daN |
| > 12.000 kg und intermodale Ladeeinheiten | 2.000 daN |
Weitere Vorgaben der Fassung 2020-05: Der vertikale Zurrwinkel darf zwischen 0° und 90° liegen, der frühere Mindestwinkel von 30° ist entfallen. Der Abstand benachbarter Zurrpunkte beträgt maximal 1.000 mm, über den Achsen maximal 1.200 mm, zur Stirn- und Rückwand maximal 500 mm. Zurrpunkte in der Stirnwand sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Kastenwagen fallen nicht unter die Norm; für sie gilt ISO 27956. Die Anforderungen gelten für Fahrzeuge, die nach Mai 2020 hergestellt wurden. Zurrpunkte werden mit Sicherheitszuschlag geprüft.
Die Ausstattungspflicht selbst folgt nicht aus der Norm, sondern aus § 22 Abs. 1 Satz 3 DGUV Vorschrift 70: Pritschenaufbauten und Tieflader müssen mit Verankerungen für Zurrmittel ausgestattet sein. Die Norm legt fest, welche Kräfte diese Verankerungen aufnehmen müssen.
Zurrmittel und Kantenschutz
Zurrgurte müssen ein lesbares Etikett nach DIN EN 12195-2 tragen. Fehlt es oder ist es unlesbar, ist der Gurt nicht verwendbar, weil LC und S_TF nicht mehr nachweisbar sind. Weitere Ausschlussgründe sind Garnbrüche und Einschnitte im Gurtband, Schäden an tragenden Nähten, verformte oder angerissene Endbeschläge, verformte Ratschen sowie Einwirkung von Chemikalien oder Hitze.
Kantenschutz ist erforderlich, wo Gurte über scharfe Kanten laufen. Er schützt nicht nur das Gurtband, sondern verbessert die Übertragung der Vorspannkraft auf die Gegenseite der Ladung und wirkt damit direkt auf den Übertragungsbeiwert k.
Kontrolle vor und während der Fahrt
Die Sicherung ist Teil der Abfahrtkontrolle. Zu prüfen sind Ladungsverteilung und Achslasten, Vollständigkeit und Zustand der Zurrmittel, Vorspannung, Kantenschutz, Formschluss und Ladelücken, Verschluss von Bordwänden, Planen und Türen sowie die Sauberkeit der Ladefläche. Der fahrzeugspezifische Umfang ergibt sich aus der Abfahrtkontrolle von LKW.
Eine gesetzliche Frist für eine Nachkontrolle nach einer bestimmten Fahrstrecke existiert nicht. § 23 Abs. 1 StVO verlangt aber, dass die Ladung während der ganzen Fahrt vorschriftsmäßig bleibt. Fachlicher Standard ist die Kontrolle der Vorspannkraft kurz nach Fahrtbeginn, weil sich Gurte setzen. Nach jeder Teilentladung ist die Restladung neu zu sichern.
Dokumentation und Nachweis
Eine ausdrückliche Pflicht, einen Berechnungsnachweis mitzuführen, besteht nicht; das Code-XL-Zertifikat ist dagegen mitzuführen. Bei einer Kontrolle muss die Sicherung nachvollziehbar sein. Belastbar ist eine Kombination aus vier Dokumenten: Verladeanweisung oder Sicherungsplan für die wiederkehrenden Ladungsarten, Code-Zertifikat des Aufbaus, Prüfnachweis der Zurrmittel und Nachweis der jährlichen Fahrerunterweisung.
Eine digital dokumentierte Abfahrtkontrolle über eine Fahrer-App verknüpft Zeitpunkt, Fahrer und Fahrzeug automatisch und leitet Mängel unmittelbar an die Disposition. Für den Fuhrparkleiter zählen im Haftungsfall drei Punkte: nachweisbare Unterweisung, dokumentierte Kontrolle, geeignete Ausrüstung.
Sanktionen
Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung unterscheiden nach Fahrzeugart und Gefährdung.
| Tatbestand | Regelsatz | Punkt |
|---|---|---|
| andere Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert | 35 € | – |
| andere Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, mit Gefährdung | 60 € | 1 |
| Lkw, Kraftomnibusse und ihre Anhänger, Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert | 60 € | 1 |
| Lkw, Kraftomnibusse und ihre Anhänger, mit Gefährdung | 75 € | 1 |
| Inbetriebnahme zugelassen, Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt | 135 € | 1 |
| Inbetriebnahme zugelassen, mit Gefährdung | 165 € | 1 |
| Inbetriebnahme zugelassen, mit Unfall | 200 € | 1 |
Beim Lkw fällt der Punkt also bereits ohne Gefährdung an. Ergeht ein Bußgeldbescheid statt einer Verwarnung, kommen nach § 107 OWiG eine Gebühr von fünf Prozent der Geldbuße, mindestens 25 Euro, sowie bei förmlicher Zustellung 3,50 Euro Auslagen hinzu. Bei einem Unfall mit Personenschaden kommt strafrechtliche Verantwortung hinzu. Die Einzeltatbestände stehen unter Bußgeld Ladungssicherung Lkw.
Wirtschaftlich schwerer als das Bußgeld wiegt die Untersagung der Weiterfahrt bis zur Nachsicherung: Standzeit, verpasstes Zeitfenster und Umladung übersteigen die Geldbuße regelmäßig um ein Mehrfaches.
Abgrenzung nach Fahrzeugklasse
Die Grundsätze gelten für alle Fahrzeuge, die Anforderungen unterscheiden sich. Beim Transporter sind Nutzlast und Belastbarkeit der Zurrpunkte deutlich geringer, und Kastenwagen fallen unter ISO 27956 statt DIN EN 12640; Einzelheiten unter Ladungssicherung Transporter. Beim Anhänger und Auflieger kommt die Verteilung von Stützlast und Achslasten hinzu, siehe Ladungssicherung Anhänger. Die methodische Übersicht über alle Sicherungsarten steht unter Ladungssicherung.
FAQ
Rechnet man beim Niederzurren mit LC oder mit STF?
Mit S_TF. Die Standard Tension Force ist die Vorspannkraft, die bei 50 daN Handkraft am Ratschenhebel erreicht wird, und steht auf dem Etikett. LC ist die zulässige Zugkraft des Zurrmittels und der Bezugswert für das Direktzurren.
Wie lautet die Formel für das Niederzurren?
F_V = ((c − μ) ÷ (μ × sin α)) × F_G ÷ k. Dabei ist c der Beschleunigungsbeiwert (0,8 nach vorn, 0,5 nach hinten und zur Seite), μ der Gleitreibbeiwert, F_G die Gewichtskraft, α der Zurrwinkel und k der Übertragungsbeiwert. Bei Zurrwinkeln zwischen 90° und etwa 83° entfällt sin α praktisch.
Was ist der k-Faktor?
Der Übertragungsbeiwert der Vorspannkraft von der Spannseite auf die Gegenseite der Ladung. Er ist kein Sicherheitsfaktor. Bei einem Spannelement an einem Strang wird 1,5 angesetzt, bei Spannelementen an beiden Strängen 2,0; für Gurte mit Kantengleitschutz wird auch mit 1,8 gerechnet.
Wie viel bringt eine Antirutschmatte?
Sie hebt den Reibbeiwert nach VDI 2700 Blatt 2 auf etwa 0,6. In einem dokumentierten Beispiel mit 4.000 kg, Zurrwinkel 60° und S_TF 300 daN sinkt die erforderliche Gurtanzahl durch die Erhöhung von μ = 0,3 auf μ = 0,6 von 14 auf 3.
Wie hoch darf ein Zurrgurt vorgespannt werden?
Nach VDI 2700 Blatt 2 (Juli 2014) höchstens mit 50 Prozent der LC. Höhere Vorspannung kann den Gurt in Verbindung mit den dynamischen Kräften der Fahrt überlasten.
Welche Zurrkraft muss ein Zurrpunkt aufnehmen?
Nach DIN EN 12640:2020-05 bei Fahrzeugen über 12 t zulässiger Gesamtmasse 2.000 daN je Zurrpunkt, bei 7,5 bis 12 t 1.000 daN, bei 3,5 bis 7,5 t 800 daN, bei 750 bis 3.500 kg 600 daN.
Gibt es noch einen Mindestzurrwinkel?
Nein. Mit DIN EN 12640:2020-05 ist der frühere Mindestwinkel von 30° entfallen. Zulässig ist ein vertikaler Zurrwinkel von 0° bis 90°.
Was ist der Unterschied zwischen Code L und Code XL?
Code L ist der Standardaufbau: Stirnwand 40 Prozent, Seitenwand 30 Prozent, Rückwand 25 Prozent der Nutzlast. Code XL ist der verstärkte Aufbau: Stirnwand 50 Prozent, Seitenwand 40 Prozent, Rückwand 30 Prozent. Nur Code-XL-Aufbauten können formschlüssig verladene Ladung allein durch die Aufbaustabilität sichern.
Muss das Code-XL-Zertifikat mitgeführt werden?
Ja. Das Zertifikat ist fahrzeugbezogen, enthält die Fahrgestellnummer sowie die zulässigen Güterarten und Ladebedingungen und ist als Nachweis mitzuführen. Vorgeschrieben ist zudem eine jährliche Prüfung durch die Prüforganisation.
Wer haftet bei mangelhafter Ladungssicherung?
Fahrer, Halter und Verlader parallel. Der Fahrer nach § 22 und § 23 StVO, der Halter nach § 31 Abs. 2 StVZO, der Absender nach § 412 HGB für die beförderungssichere Verladung. Bei Unternehmen kommt § 130 OWiG bei Verletzung der Aufsichtspflicht hinzu.
Was kostet mangelhafte Ladungssicherung beim Lkw?
60 Euro und ein Punkt bereits ohne Gefährdung, 75 Euro und ein Punkt mit Gefährdung. Wer die Inbetriebnahme trotz erheblich beeinträchtigter Verkehrssicherheit zulässt, zahlt 135 Euro und erhält einen Punkt.
Muss nach einer Teilentladung neu gesichert werden?
Ja. Entfällt der Formschluss durch Teilentladung, ist die Sicherung der Restladung wiederherzustellen. Das ist die häufigste Fehlerquelle auf Verteiltouren und gilt auch bei Code-XL-Aufbauten.
Quellen
- § 22 StVO – Ladung: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
- § 23 StVO – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
- § 412 HGB – Verladen und Entladen: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__412.html
- BALM – Rechtsvorschriften zur Ladungssicherung: https://www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Strassenverkehrsrecht/Ladungssicherung/Ladungssicherung_node.html
- BG BAU – Neues zu Zurrpunkten, Mindestzurrkräfte nach DIN EN 12640:2020-05 und § 22 DGUV Vorschrift 70: https://bauportal.bgbau.de/bauportal-12021/thema/branchenuebergreifend/neues-zu-zurrpunkten-auf-fahrzeugen-der-bauwirtschaft
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