Fahrtenschreiber haben die Aufgabe, Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Verkehr zu protokollieren. In erster Linie sind davon Nutzfahrzeuge betroffen. Unter Umständen ist jedoch auch ein Fahrtenschreiber im Pkw Pflicht.
Wann ist ein Fahrtenschreiber im Pkw Pflicht?
Die grundsätzliche Regel ist, dass ein Fahrtenschreiber erst dann vorhanden sein muss, wenn ein Fahrzeug im gewerblichen Einsatz ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat. Somit sind Fahrtenschreiber für Pkw und Kleintransporter nach der EU-Verordnung Nr. 561/2006 zunächst nicht verpflichtend. Und auch der Fahrer muss seine Lenk- und Ruhezeiten nicht mit einem solchen Gerät aufzeichnen.
Die EU-Verordnung beschreibt jedoch eine Ausnahme, die oft übersehen wird. Diese bezieht sich auf Fahrzeuge, die einen Anhänger oder Sattelanhänger nutzen. Überschreitet die Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, dann müssen auch Pkw mit Anhänger über 3,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber besitzen. Das ist bereits dann der Fall, wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen besitzt und ein Anhänger mit 750 Kilogramm angehängt wird. Das ist bei erstaunlich vielen modernen Fahrzeugen der Fall. SUVs wie der Audi Q7 überschreiten die 2,8 Tonnen und Fahrzeuge wie der Nissan Navara liegen bereits oberhalb von 3 Tonnen.
Änderungen bei Fahrtenschreiber für Pkw ab 2026
Eine weitere Änderung, die Pkw und leichte Nutzfahrzeuge betrifft, tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Dann gilt eine zusätzliche Regel für diese Klasse an Fahrzeugen. Wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden oder Kabotagefahrten durchführen, ist ein Fahrtenschreiber bereits ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erforderlich. Somit müssen bereits normale Pkw und Kleintransporter mit einem Fahrtenschreiber nachgerüstet werden.
Auch hier gilt wieder, dass die Grenze für den Fahrtenschreiber für Pkw mit Anhänger gilt. Überschreitet das Gespann inklusive Anhänger die 2,5 Tonnen, ist ein Fahrtenschreiber für Pkw Pflicht. Bei einem Anhänger mit 750 Kilogramm Masse wäre dies also bereits bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1,75 Tonnen der Fall.
Welche Art von Fahrtenschreiber muss im Pkw eingebaut werden?
Fällt das Fahrzeug unter die Vorschriften der EU-Verordnung Nr. 561/2006, muss ein digitaler Fahrtenschreiber im Pkw eingebaut werden. Hierbei sind die aktuellen Vorgaben der Europäischen Union einzuhalten. Das bedeutet (Stand 2023), dass ein smarter Fahrtenschreiber der vierten Generation, der den Standard DTCO 4.0 unterstützt, verbaut werden muss. Das gilt auch für Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem Jahr 2006 liegt. Bei dem erstmaligen Einbau eines Fahrtenschreibers muss immer ein aktuelles, digitales Gerät eingebaut werden.
Für das Fleetmanagement im Unternehmen ist es oft sinnvoll, direkt einen Fahrtenschreiber zur GPS-Ortung im Pkw einzubauen. Solche Lösungen ermöglichen zusätzlich die Echtzeitortung und bringen weitere hilfreiche Funktionen im Rahmen der Fahrenschreiberanalyse mit. Mit FleetGO Tacho 360™ erhalten Flottenmanager die Möglichkeiten zum einfachen remoten Fahrtenschreiber und Fahrerkarte auslesen.
Wie hoch sind die Kosten?
Wer einen Fahrtenschreiber im Pkw nachrüsten muss oder will, muss dies von einem zertifizierten Betrieb ausführen lassen. Hierbei entstehen gewisse Kosten. Diese entstehen durch das Gerät sowie den Einbau und die Erstkalibrierung, die bei jedem Fahrzeug individuell stattfinden muss. Während ein Fahrtenschreiber zwischen 600 und 1000 Euro kostet, liegt der Aufwand für Einbau und Einrichtung bei weiteren 150 bis 600 Euro. Dementsprechend ist in der Regel mit 800 bis 1200 Euro Kosten für den Einbau eines Fahrtenschreibers im Pkw mit Anhänger zu rechnen.
Quellen:
- https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/transport-und-spedition/fahrtenschreiber
- https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/verkehrswirtschaft/sozialvorschriften-beschaeftigung/sozialvorschriften/pkw-gespanne-brauchen-fahrtenschreiber-682600
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0561-20200820&from=EN
- https://www.handelsblatt.com/mobilitaet/motor/parken-auf-dem-buergersteig-diese-suv-sind-zu-fett-fuer-den-gehweg/19707892.html
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