Ein digitaler Fahrtenschreiber ist seit geraumer Zeit gesetzlich vorgeschrieben. Die zweite Generation, der Smart Tachograph 2, ist seit 2023 auf dem Markt und bringt zahlreiche Verbesserungen mit sich. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erhöhung der Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage, was die sogenannte 56+1-Tage-Regelung ermöglicht.
Dieser Artikel erklärt die neuen Kapazitäten der Fahrtenschreiber, die technischen Neuerungen und vor allem die verpflichtenden Umrüstfristen, die Unternehmen im Jahr 2024 und 2025 beachten müssen.
Die 56+1-Tage-Regelung: Die wichtigste Änderung
Seit dem 31. Dezember 2024 gilt in der EU die 56+1-Tage-Regelung für Berufskraftfahrer.
Was ändert sich konkret?
Vorher (bis 31.12.2024):
- Fahrer mussten Nachweise über die letzten 28 Tage mitführen
- Fahrerkarten speicherten 28 Tage
Jetzt (ab 31.12.2024):
- Fahrer müssen Nachweise über die letzten 56 Tage mitführen (plus aktueller Tag = 56+1)
- Neue Fahrerkarten speichern 56 Tage
- Wichtig: Download-Pflicht bleibt bei 28 Tagen!
Rechtsgrundlage: Artikel 36 der EU-Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Warum die Änderung? Bessere Überprüfbarkeit der Lenk- und Ruhezeiten durch längere Rückverfolgbarkeit bei Kontrollen.
Wichtige technische Neuerungen des Smart Tacho 2
Der Smart Tachograph 2 (zweite Generation) bringt drei zentrale Verbesserungen:
1. Verdoppelte Speicherkapazität
- Alt (Gen 1): 28 Tage Speicher
- Neu (Gen 2): 56 Tage Speicher
- Neue Fahrerkarten mit 56-Tage-Kapazität erforderlich
2. Automatische Grenzübertritts-Erfassung
- Automatische Aufzeichnung via GNSS/GPS
- Keine manuelle Dokumentation mehr erforderlich
- Positionsdaten mit Datum und Uhrzeit
3. DSRC-Fernauslesung
- Behörden können Daten drahtlos auslesen (bis 50m Entfernung)
- Schnellere Kontrollen ohne Anhalten
- „Dedicated Short Range Communication“ Technologie
Vorteile für Fahrer: Weniger manuelle Arbeit, automatische Dokumentation Vorteile für Unternehmen: Remote-Auslesung möglich, Zeit- und Aufwandsersparnis
Umrüstfristen: Wer muss bis wann umrüsten?
Die Umrüstung erfolgt nach einem gestaffelten Zeitplan:
Frist 1: Bis 31. Dezember 2024 (Schonfrist bis 28. Februar 2025)
Betroffene Fahrzeuge:
- Alle mit analogem Fahrtenschreiber
- Alle mit Gen 1, zugelassen vor dem 15. Juni 2019
Status: Schonfrist läuft noch bis 28.02.2025 danach drohen Bußgelder!
Frist 2: Bis 19. August 2025
Betroffene Fahrzeuge:
- Alle mit Gen 1, zugelassen zwischen 15. Juni 2019 und 20. August 2023
Status: Noch ca. 8 Monate Zeit zur Umrüstung
Frist 3: Ab 21. August 2023 (Neufahrzeuge)
Betroffene Fahrzeuge:
- Alle LKW und Busse ab 2,5 Tonnen bei Erstzulassung
Status: Smart Tacho 2 ist ab Werk verbaut
Frist 4: Ab 1. Juli 2026 (Leichte Nutzfahrzeuge)
Betroffene Fahrzeuge:
- Fahrzeuge 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr
Status: Gilt nur für internationale Transporte
Ausnahmen
Folgende Fahrzeuge sind von der Umrüstpflicht befreit:
- Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste)
- Fahrzeuge der Streitkräfte
- Nicht-gewerbliche Fahrzeuge
- Bestimmte Spezialfahrzeuge
Vollständige Liste: Fahrtenschreiber Befreiung
Kosten der Umrüstung
Smart Tachograph 2 (Gerät + Einbau): 1.000-1.600 € pro Fahrzeug Neue Fahrerkarten (56-Tage): 40-50 € pro Karte (Gültigkeit: 5 Jahre) Fahrerschulung: 50-150 € pro Fahrer
Amortisation: Die Investition kann sich durch eingesparte Arbeitszeit und vermiedene Bußgelder nach 2-3 Jahren amortisieren.
Strafen bei Nichteinhaltung
Fahren ohne vorgeschriebenen Fahrtenschreiber:
- Fahrer: 180-300 €, 1 Punkt in Flensburg
- Unternehmen: 360-4.000 €
Fehlende 56-Tage-Nachweise:
- Fahrer: 30-180 €
- Unternehmen: 60-360 €
Wichtig: Die Download-Pflicht bleibt bei 28 Tagen, aber die Mitführungspflicht beträgt 56+1 Tage!
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Sofort:
- Inventur: Welche Fahrzeuge haben Analog/Gen 1/Gen 2?
- Zulassungsdaten prüfen: Welche Frist gilt für welches Fahrzeug?
- Werkstatt-Angebote einholen und Termine vereinbaren
Bis Februar 2025:
- Fahrzeuge mit Analog oder Gen 1 (vor 15.06.2019) umrüsten lassen
- Neue Fahrerkarten für alle Fahrer beantragen (4-6 Wochen Vorlauf!)
- Fahrer schulen: Bedienung Smart Tacho 2 und 56+1-Tage-Regelung
Bis August 2025:
- Restliche Gen 1 Fahrzeuge (15.06.2019 – 20.08.2023) umrüsten
- Compliance-Check: Alle Fahrzeuge und Fahrerkarten aktuell?
Digitale Unterstützung
Moderne Telematiksysteme erleichtern die Verwaltung der Umrüstung und der neuen 56-Tage-Daten. Mit Lösungen wie Tacho 360 können Flottenmanager Fahrtenschreiber remote auslesen und die Integration mit GPS-Ortung ermöglicht eine umfassende Dokumentation.
Quellen
- EU-Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0165
- EU-Durchführungsverordnung 2021/1228 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1228
- Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Fahrtenschreiber https://www.balm.bund.de/
- IHK Stuttgart Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber https://www.ihk.de/stuttgart/
- Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. https://www.bgl-ev.de/
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