Fahrtenschreiber mit größerer Kapazität

Ein digitaler Fahrtenschreiber ist seit geraumer Zeit gesetzlich vorgeschrieben. Die zweite Generation, der Smart Tachograph 2, ist seit 2023 auf dem Markt und bringt zahlreiche Verbesserungen mit sich. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erhöhung der Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage, was die sogenannte 56+1-Tage-Regelung ermöglicht.

Dieser Artikel erklärt die neuen Kapazitäten der Fahrtenschreiber, die technischen Neuerungen und vor allem die verpflichtenden Umrüstfristen, die Unternehmen im Jahr 2024 und 2025 beachten müssen.

Die 56+1-Tage-Regelung: Die wichtigste Änderung

Seit dem 31. Dezember 2024 gilt in der EU die 56+1-Tage-Regelung für Berufskraftfahrer.

Was ändert sich konkret?

Vorher (bis 31.12.2024):

  • Fahrer mussten Nachweise über die letzten 28 Tage mitführen
  • Fahrerkarten speicherten 28 Tage

Jetzt (ab 31.12.2024):

  • Fahrer müssen Nachweise über die letzten 56 Tage mitführen (plus aktueller Tag = 56+1)
  • Neue Fahrerkarten speichern 56 Tage
  • Wichtig: Download-Pflicht bleibt bei 28 Tagen!

Rechtsgrundlage: Artikel 36 der EU-Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Warum die Änderung? Bessere Überprüfbarkeit der Lenk- und Ruhezeiten durch längere Rückverfolgbarkeit bei Kontrollen.

Wichtige technische Neuerungen des Smart Tacho 2

Der Smart Tachograph 2 (zweite Generation) bringt drei zentrale Verbesserungen:

1. Verdoppelte Speicherkapazität

  • Alt (Gen 1): 28 Tage Speicher
  • Neu (Gen 2): 56 Tage Speicher
  • Neue Fahrerkarten mit 56-Tage-Kapazität erforderlich

2. Automatische Grenzübertritts-Erfassung

  • Automatische Aufzeichnung via GNSS/GPS
  • Keine manuelle Dokumentation mehr erforderlich
  • Positionsdaten mit Datum und Uhrzeit

3. DSRC-Fernauslesung

  • Behörden können Daten drahtlos auslesen (bis 50m Entfernung)
  • Schnellere Kontrollen ohne Anhalten
  • „Dedicated Short Range Communication“ Technologie

Vorteile für Fahrer: Weniger manuelle Arbeit, automatische Dokumentation Vorteile für Unternehmen: Remote-Auslesung möglich, Zeit- und Aufwandsersparnis

Umrüstfristen: Wer muss bis wann umrüsten?

Die Umrüstung erfolgt nach einem gestaffelten Zeitplan:

Frist 1: Bis 31. Dezember 2024 (Schonfrist bis 28. Februar 2025)

Betroffene Fahrzeuge:

  • Alle mit analogem Fahrtenschreiber
  • Alle mit Gen 1, zugelassen vor dem 15. Juni 2019

Status: Schonfrist läuft noch bis 28.02.2025 danach drohen Bußgelder!

Frist 2: Bis 19. August 2025

Betroffene Fahrzeuge:

  • Alle mit Gen 1, zugelassen zwischen 15. Juni 2019 und 20. August 2023

Status: Noch ca. 8 Monate Zeit zur Umrüstung

Frist 3: Ab 21. August 2023 (Neufahrzeuge)

Betroffene Fahrzeuge:

  • Alle LKW und Busse ab 2,5 Tonnen bei Erstzulassung

Status: Smart Tacho 2 ist ab Werk verbaut

Frist 4: Ab 1. Juli 2026 (Leichte Nutzfahrzeuge)

Betroffene Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr

Status: Gilt nur für internationale Transporte

Ausnahmen

Folgende Fahrzeuge sind von der Umrüstpflicht befreit:

  • Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste)
  • Fahrzeuge der Streitkräfte
  • Nicht-gewerbliche Fahrzeuge
  • Bestimmte Spezialfahrzeuge

Vollständige Liste: Fahrtenschreiber Befreiung

Kosten der Umrüstung

Smart Tachograph 2 (Gerät + Einbau): 1.000-1.600 € pro Fahrzeug Neue Fahrerkarten (56-Tage): 40-50 € pro Karte (Gültigkeit: 5 Jahre) Fahrerschulung: 50-150 € pro Fahrer

Amortisation: Die Investition kann sich durch eingesparte Arbeitszeit und vermiedene Bußgelder nach 2-3 Jahren amortisieren.

Strafen bei Nichteinhaltung

Fahren ohne vorgeschriebenen Fahrtenschreiber:

  • Fahrer: 180-300 €, 1 Punkt in Flensburg
  • Unternehmen: 360-4.000 €

Fehlende 56-Tage-Nachweise:

  • Fahrer: 30-180 €
  • Unternehmen: 60-360 €

Wichtig: Die Download-Pflicht bleibt bei 28 Tagen, aber die Mitführungspflicht beträgt 56+1 Tage!

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Sofort:

  • Inventur: Welche Fahrzeuge haben Analog/Gen 1/Gen 2?
  • Zulassungsdaten prüfen: Welche Frist gilt für welches Fahrzeug?
  • Werkstatt-Angebote einholen und Termine vereinbaren

Bis Februar 2025:

  • Fahrzeuge mit Analog oder Gen 1 (vor 15.06.2019) umrüsten lassen
  • Neue Fahrerkarten für alle Fahrer beantragen (4-6 Wochen Vorlauf!)
  • Fahrer schulen: Bedienung Smart Tacho 2 und 56+1-Tage-Regelung

Bis August 2025:

  • Restliche Gen 1 Fahrzeuge (15.06.2019 – 20.08.2023) umrüsten
  • Compliance-Check: Alle Fahrzeuge und Fahrerkarten aktuell?

Digitale Unterstützung

Moderne Telematiksysteme erleichtern die Verwaltung der Umrüstung und der neuen 56-Tage-Daten. Mit Lösungen wie Tacho 360 können Flottenmanager Fahrtenschreiber remote auslesen und die Integration mit GPS-Ortung ermöglicht eine umfassende Dokumentation.


Quellen


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