aktualisiert am 19.08.2026
Vendor Managed Inventory ist ein Dispositionsmodell, bei dem der Lieferant die Bestandsverantwortung im Lager des Kunden übernimmt. Er erhält Zugriff auf Bestands- und Verbrauchsdaten und löst Nachlieferungen eigenständig aus. Der Kunde bestellt nicht mehr. Er stellt Daten bereit und definiert Bestandsgrenzen.

Entstanden ist das Modell in den 1980er-Jahren im Handel; als erste dokumentierte Umsetzung gilt die Zusammenarbeit von Walmart und Procter & Gamble. Heute ist VMI in Automobilzulieferung, C-Teile-Management und Lebensmittelhandel Standard.
- Abgrenzung der vier Modelle
- Consignment Inventory: Eigentumsübergang bei Entnahme, nicht bei Weiterverkauf
- Rechtsrahmen: § 6b UStG seit 1. Januar 2020
- Datengrundlage: ohne Bestandsdaten kein VMI
- Wirkung auf die Lieferkette
- Voraussetzung Lieferzuverlässigkeit
- FAQ
- Was bedeutet Vendor Managed Inventory?
- Was ist der Unterschied zwischen VMI und Konsignationslager?
- Wann geht beim Konsignationslager das Eigentum über?
- Was regelt § 6b UStG?
- Was passiert nach Ablauf der 12-Monatsfrist?
- Was ist Co-Managed Inventory?
- Was unterscheidet Call-off-Stock vom Konsignationslager?
- Welche EDI-Nachrichten werden für VMI benötigt?
- Für welche Artikel eignet sich VMI nicht?
- Quellen
Abgrenzung der vier Modelle
| Modell | Wer disponiert | Wem gehört die Ware im Lager | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Klassisches VMI | Lieferant | Kunde ab Anlieferung | Industrie, Handel |
| Continuous Replenishment (CRP) | Lieferant, datengetrieben | Kunde ab Anlieferung | LEH, hohe Umschlagsfrequenz |
| Co-Managed Inventory (CMI) | beide, geteilte Verantwortung | Kunde ab Anlieferung | Aktionsware, Neuprodukte |
| Consignment Inventory | Lieferant | Lieferant bis zur Entnahme | Ersatzteile, Medizintechnik, C-Teile |
Der entscheidende Unterschied liegt beim Eigentumsübergang, nicht bei der Disposition. Nur beim Consignment Inventory bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten. Bei allen anderen VMI-Formen geht sie mit der Anlieferung über. Der Kunde bindet Kapital, obwohl er nicht disponiert.
Consignment Inventory: Eigentumsübergang bei Entnahme, nicht bei Weiterverkauf
Beim Konsignationslager bleibt der Konsignant (Lieferant) zivilrechtlicher Eigentümer, bis der Konsignatar (Kunde) die Ware entnimmt. Maßgeblich ist die Entnahme aus dem Lager, nicht ein späterer Weiterverkauf an Dritte. Diese Unterscheidung ist steuerlich relevant, weil sie den Zeitpunkt der Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG bestimmt.
Eine Untervariante ist der Call-off-Stock: Hier ist nur ein einziger Abnehmer zugriffsberechtigt, während beim Konsignationslager mehrere Abnehmer auf denselben Bestand zugreifen können (smartsteuer, OFD Frankfurt v. 8.11.2018).
Rechtsrahmen: § 6b UStG seit 1. Januar 2020
Grenzüberschreitende Konsignationslager innerhalb der EU sind seit dem 1.1.2020 einheitlich in Art. 17a MwStSystRL und in Deutschland in § 6b UStG geregelt. Umgesetzt wurde die Regelung im Rahmen der EU-„Quick Fixes“ durch das JStG 2019; die Verwaltungsauffassung steht im BMF-Schreiben vom 10.12.2021 und in Abschn. 6b.1 und 6b.2 UStAE.
Ohne diese Vereinfachung müsste der Lieferant ein innergemeinschaftliches Verbringen erklären und sich im Lagerland umsatzsteuerlich registrieren. Mit ihr gilt die Entnahme als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Abgangsstaat und als innergemeinschaftlicher Erwerb beim Kunden.
Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 UStG:
- Der Abnehmer steht bei Transportbeginn mit vollständigem Namen und Anschrift fest.
- Der Abnehmer hat vor Transportbeginn seine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwendet.
- Der Lieferant ist im Bestimmungsmitgliedstaat nicht ansässig – kein Sitz, keine Betriebsstätte.
- Die Aufzeichnungen nach § 22 Abs. 4f UStG werden geführt, die Zusammenfassende Meldung nach § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG rechtzeitig und vollständig abgegeben.
Die 12-Monatsfrist ist die kritische Größe. Wird die Ware nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Transportende an den feststehenden Erwerber geliefert, gilt am Folgetag ein innergemeinschaftliches Verbringen mit Registrierungspflicht im Lagerland (§ 6b Abs. 3 UStG). Ausnahmen: Rücktransport in den Abgangsstaat innerhalb der Frist (Abs. 4) oder dokumentierter Erwerberwechsel (Abs. 5). Ein Erwerberwechsel verlängert die Frist nicht (Rödl & Partner).
Bei Zerstörung, Verlust oder Diebstahl der Ware entfallen die Voraussetzungen am Tag der Feststellung (§ 6b Abs. 6 S. 4 UStG). Reihengeschäfte sind von der Konsignationslagerregelung ausgeschlossen, weil dort die Verfügungsmacht bereits mit der Warenbewegung übergeht (Abschn. 6b.1 Abs. 14 UStAE).
Praxisfalle Ansässigkeit: Ein angemietetes oder gepachtetes Lager im Bestimmungsland, das mit eigenem Personal betrieben wird, begründet eine Betriebsstätte – und schließt § 6b UStG aus. Wer VMI grenzüberschreitend aufsetzt, muss den Lagerbetrieb beim Kunden oder einem Dritten belassen.
Rein inländische Konsignationslager fallen nicht unter § 6b UStG; für sie gelten die allgemeinen Regeln zum Lieferzeitpunkt nach § 3 Abs. 6 UStG und die BFH-Rechtsprechung zum feststehenden Abnehmer (BFH v. 20.10.2016, V R 31/15; v. 16.11.2016, V R 1/16).
Datengrundlage: ohne Bestandsdaten kein VMI
VMI funktioniert nur, wenn der Lieferant den Bestand beim Kunden kennt. Übertragen werden regelmäßig drei Datensätze:
| Datensatz | EDIFACT-Nachricht | Inhalt |
|---|---|---|
| Bestandsbericht | INVRPT | Lagerbestand je Artikel und Lagerort |
| Abverkaufs-/Verbrauchsdaten | SLSRPT | Verbrauch der Periode |
| Lieferavis | DESADV | angekündigte Lieferung mit SSCC |
Ergänzend liefert der Kunde eine Absatzprognose, in der Regel als Rolling Forecast über vier bis dreizehn Wochen. Bei geringer Digitalisierung wird die Bestandsmeldung über Webportale, Scanner-Kanban oder Behälterwaagen ersetzt.
Die Datenqualität entscheidet über das Ergebnis. Ein VMI-Modell auf Basis fehlerhafter Bestandsdaten erzeugt mehr Fehlmengen als der klassische Bestellprozess, weil der Kunde die Korrekturmöglichkeit abgegeben hat. Voraussetzung ist deshalb eine Lagerverwaltung mit buchungsgenauem Echtzeitbestand, nicht mit periodischer Inventur.
Wirkung auf die Lieferkette
VMI reduziert den Bullwhip-Effekt. Die Verstärkung von Nachfrageschwankungen entlang der Lieferkette entsteht durch Bestellbündelung, Sicherheitszuschläge und Informationsverzögerung. VMI beseitigt zwei dieser drei Ursachen: Der Lieferant sieht den tatsächlichen Verbrauch statt aggregierter Bestellungen, und die Informationslaufzeit sinkt auf die Übertragungsfrequenz der Bestandsdaten.
Messbar wird der Effekt über vier Kennzahlen:
| Kennzahl | Bedeutung im VMI |
|---|---|
| Lagerumschlagshäufigkeit | steigt beim Kunden |
| Servicegrad / Fill Rate | vertraglich vereinbarte Zielgröße, meist 97–99,5 % |
| Bestandsreichweite in Tagen | zentrale Steuerungsgröße des Lieferanten |
| Out-of-Stock-Rate | Kernkriterium für Bonus-Malus-Regelungen |
Der Servicegrad ist im VMI-Vertrag festzuschreiben, sonst ist die Leistung nicht überprüfbar. Ohne definierte Min-/Max-Bestände und Konsequenzen bei Unterschreitung ist VMI eine Absichtserklärung.
Einsatzbereiche
VMI setzt sich dort durch, wo der Bestellprozess teurer ist als die Ware:
- C-Teile in der Industrie – Schrauben, Verbindungselemente, Normteile. Verwaltungskosten übersteigen häufig den Materialwert.
- Lebensmitteleinzelhandel – CRP bei Frische- und Schnelldrehern mit täglicher Belieferung.
- Ersatzteile und Medizintechnik – Consignment, weil Verfügbarkeit kritisch und Kapitalbindung hoch ist.
- Franchise-Systeme – der Franchisegeber steuert Menge und Sortiment.
- Automotive – VMI und Konsignation als Ergänzung zu Just-in-Sequence.
Vorteile und Risiken
Für den Kunden: weniger Bestellaufwand, geringere Kapitalbindung (bei Consignment nahe null), höhere Verfügbarkeit, weniger Fehlmengen. Gegenrechnung: Abhängigkeit von einem Lieferanten, Offenlegung von Verbrauchs- und Absatzdaten, Verlust der Preisverhandlungsposition bei Vertragsverlängerung, Einführungskosten für Schnittstellen.
Für den Lieferanten: planbare Produktion, Losgrößenoptimierung, Transportbündelung, engere Kundenbindung. Gegenrechnung: Bestandsrisiko, längere Kapitalbindung bei Consignment, Haftung für Fehlmengen, Aufwand für Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach § 22 Abs. 4f UStG.
Kein VMI-Kandidat sind Artikel mit sporadischem, nicht prognostizierbarem Bedarf, projektbezogene Einzelbeschaffung und Waren mit stark schwankenden Rohstoffpreisen. In diesen Fällen kann der Lieferant keine belastbare Nachschubplanung aufbauen.
Voraussetzung Lieferzuverlässigkeit
VMI verlagert die Verantwortung für Verfügbarkeit auf den Lieferanten – und damit auf dessen Transportprozess. Verspätete Lieferungen wirken im VMI härter als im klassischen Modell, weil beim Kunden bewusst niedrigere Sicherheitsbestände gefahren werden.
Für Lieferanten heißt das: Ankunftszeiten müssen belastbar sein und Abweichungen früh sichtbar werden. Systeme für Flottenmanagement und GPS-Ortung liefern die dafür nötigen ETA-Daten, ein Transportmanagementsystem verknüpft sie mit Auftrag und Lieferavis. Bei temperaturgeführter Ware kommt die Temperaturüberwachung als Nachweispflicht hinzu, weil im Consignment-Modell der Lieferant bis zur Entnahme Eigentümer bleibt und damit das Verderbrisiko trägt.
Wer Ladungsträger, Behälter oder Konsignationsbestände beim Kunden verfolgen will, nutzt Asset Tracking – bei Konsignation ist das doppelt relevant, weil die Ware bilanziell beim Lieferanten steht und § 6b Abs. 1 UStG die eindeutige Zuordnung des Lagerorts verlangt.
FAQ
Was bedeutet Vendor Managed Inventory?
Der Lieferant übernimmt die Disposition des Kundenlagers und entscheidet über Liefermenge und Lieferzeitpunkt. Der Kunde stellt Bestands- und Verbrauchsdaten bereit und bestellt nicht mehr selbst.
Was ist der Unterschied zwischen VMI und Konsignationslager?
Beim klassischen VMI geht die Ware mit der Anlieferung in das Eigentum des Kunden über. Beim Konsignationslager bleibt sie Eigentum des Lieferanten bis zur Entnahme.
Wann geht beim Konsignationslager das Eigentum über?
Mit der Entnahme aus dem Lager durch den Abnehmer – nicht mit einem späteren Weiterverkauf an Dritte.
Was regelt § 6b UStG?
Die umsatzsteuerliche Behandlung EU-grenzüberschreitender Konsignationslager seit 1.1.2020. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entfällt die Registrierungspflicht des Lieferanten im Lagerland.
Was passiert nach Ablauf der 12-Monatsfrist?
Wird die Ware nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Transportende an den feststehenden Erwerber geliefert, gilt am Folgetag ein innergemeinschaftliches Verbringen. Der Lieferant muss sich dann im Bestimmungsmitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren.
Was ist Co-Managed Inventory?
Eine VMI-Variante mit geteilter Verantwortung: Der Lieferant disponiert das Standardgeschäft, der Kunde greift bei Aktionen, Neuprodukten oder Sondersituationen selbst ein.
Was unterscheidet Call-off-Stock vom Konsignationslager?
Beim Call-off-Stock ist nur ein Abnehmer zugriffsberechtigt. Beim Konsignationslager können mehrere Abnehmer auf denselben Bestand zugreifen.
Welche EDI-Nachrichten werden für VMI benötigt?
Typisch sind INVRPT für den Bestandsbericht, SLSRPT für Abverkaufsdaten und DESADV für das Lieferavis.
Für welche Artikel eignet sich VMI nicht?
Für sporadischen, nicht prognostizierbaren Bedarf, projektbezogene Einzelbeschaffung und Waren mit stark schwankenden Rohstoffpreisen.
Quellen
- § 6b UStG – Konsignationslagerregelung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6b.html
- BMF, Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe, § 6b mit UStAE 6b.1 und 6b.2: https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2022/A-Umsatzsteuergesetz/II-Steuerbefreiungen-und-Steuerverguetungen/Paragraf-6b/inhalt.html
- Richtlinie (EU) 2018/1910 (Quick Fixes, Art. 17a MwStSystRL): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018L1910
- Haufe – Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG, BMF-Schreiben v. 10.12.2021: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/einfuehrungsschreiben-konsignationslagerregelung-nach-6b-ustg_164_557538.html
- Rödl & Partner – Vereinfachungsregelung für Konsignationslager nach § 6b UStG: https://www.roedl.com/insights/umsatzsteuer-konsignationslager-waren-einfuehrungsschreiben-bmf-6-ustg/
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