Unternehmerkarte LKW: anmelden und abmelden

aktualisiert am 03.03.2025

Die Unternehmerkarte für LKW ist ein essenzielles Instrument für Spediteure und Transportunternehmen, um digitale Tachographen zu verwalten und gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Ohne diese Karte ist es nicht möglich, Fahreraktivitäten auszulesen oder auf relevante Daten zuzugreifen. Doch wie meldet man eine Unternehmerkarte richtig an und ab? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über den Anmeldeprozess und erklären die wichtigsten Schritte, wenn Sie eine Unternehmerkarte für Lkw anmelden oder abmelden wollen. So gelingt die Anmeldung der Unternehmerkarte schnell und unkompliziert.

Fahrten mit den falschen Einstellungen können schnell problematisch werden und das Risiko für hohe Bußgelder ist hoch.

Registrierung der Unternehmerkarte im Lkw: VDO-Fahrtenschreiber

Unternehmerkarte im LKW anmelden

  1. Stecken Sie die Firmenkarte für LKW in den Fahrtenschreiber
  2. Wenn die Unternehmerkarte noch nicht angemeldet ist, wird Sie der Fahrtenschreiber fragen, ob Sie dies jetzt tun möchten. Bestätigen Sie dies einfach, indem Sie auf Enter drücken, um die Unternehmerkarte zu registrieren und anzumelden.

Hinweis: Wenn der Fahrtenschreiber bereits mit einer Unternehmerkarte registriert ist und Sie eine andere Firmenkarte registrieren wollen, wird die erste Unternehmerkarte automatisch abgemeldet.

Wo und wie können Unternehmen eine Unternehmerkarte für Lkw beantragen?

Wie bei allen Karten für digitale Fahrtenschreiber kann die Unternehmenskarte bzw. Unternehmerkarte entweder bei der DEKRA, dem TÜV oder auch bei den Ordnungsbehörden oder den Fahrerlaubnisbehörden beantragt werden. In der Regel ist immer die zuständige Ausgabestelle am Sitz des Unternehmens zuständig. Dies kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.

Für die Beantragung einer Unternehmerkarte müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmer, die aufgrund ihres Unternehmens die Sozialvorschriften im Transportwesen einhalten müssen.
  • Der Unternehmer muss persönlich zur Antragstellung erscheinen oder kann einen Vertreter bevollmächtigen, die Unternehmerkarte ist jedoch nicht personalisiert.

Einem Unternehmen können bis zu 62 Karten ausgestellt werden. Ist ein Unternehmen größer und benötigt mehr als diese Höchstgrenze, kann im Einzelfall eine andere Regelung bezüglich der Anzahl der Unternehmerkarten getroffen werden.

Sobald die Unterlagen vollständig sind, werden sie an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weitergeleitet, das den Antrag dann bearbeitet. Darüber hinaus sind neben dem eigentlichen Formular noch weitere Anforderungen oder Nachweise wichtig. Wie bereits erwähnt, werden das Unternehmen und seine Adresse auf der Karte genannt. Daher müssen diese Informationen selbstverständlich angegeben werden.

Wie viel kostet die Unternehmenskarte?

Die Gebühren für die Unternehmenskarte belaufen sich auf 30 Euro bis 45 Euro.

Verwendung der Unternehmerkarte auch bei Mietfahrzeugen

Wenn Sie als Unternehmen ein Fahrzeug für eine bestimmte Zeit mieten, sind Sie als Mieter für die Fahrtenschreiberdaten des Fahrtenschreibers dieses Fahrzeuges verantwortlich. Genau wie mit den Fahrzeugen, die Ihrer Firma gehören, müssen Sie die Daten mit einem Fahrerkarten Lesegeräte herunterladen und speichern.

Als Mieter müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Unternehmerkarte ordnungsgemäß registriert ist. In anderen Worten: Sie müssen Ihre Unternehmerkarte mit dem Fahrtenschreiber verbinden. Das ist der einzige Weg, alle Daten in Übereinstimmung mit den Fahrtenschreiberregelungen zu erheben. Der Vermieter ist von den Fahrtenschreiberregelungen freigestellt, solange das Fahrzeug vermietet ist.

Wenn das Fahrzeug zum Vermieter zurückgegeben wird, muss die Unternehmerkarte abgemeldet werden. Das wird schnell mal vergessen, ist aber sehr wichtig.

Unternehmerkarte abmelden bei Verkauf

Wenn ein Fahrzeug verkauft wird, müssen Sie die richtige Unternehmerkarte registriert haben. Normalerweise übernimmt der Händler dies, wenn er das Fahrzeug zum (neuen) Eigentümer überführt.

Unternehmerkarte für Lkw nicht angemeldet? Welche Strafe droht?

Wenn ein Lkw-Fahrer eine Unternehmerkarte nicht anmeldet, kann das zu empfindlichen Strafen führen. In Deutschland drohen Bußgelder, da die Karte zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten dient. Der Fahrer selbst kann mit bis zu 250 € belangt werden, während das Unternehmen mit Strafen von bis zu 1.500 € rechnen muss. Wird nachgewiesen, dass es sich um eine bewusste Manipulation handelt, können noch höhere Sanktionen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen folgen. Die Anmeldung ist daher essenziell!

Wenn Sie nicht die richtige Unternehmerkarte mit Ihrem Fahrtenschreiber registriert haben, haben Sie nicht alle notwendigen Daten in Ihrem Fahrtenschreiberarchiv. Bei einer Kontrolle kann die Polizei dies feststellen.

Lesen Sie mehr über Bußgelder für die fehlende oder unkorrekte Benutzung der Fahrtenschreiber im Bußgeldkatalog zu Lenkzeiten.

WICHTIG: Dies ist nur eine kurze Zusammenfassung. Jeder Fahrer und jedes Unternehmen muss sich immer auf das aktuell gültige Rechtsdokument beziehen.

Quellen:


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