Ein Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten, sowie das Fahren ohne Fahrtenschreiber werden mit hohen Geldbußen geahndet. Unsachgemäße oder missbräuchliche Anwendung wie die Manipulation von Fahrtenschreibern wird ebenfalls mit hohen Geldstrafen geahndet. Leider werden immer noch viele Verstöße wie das Fahren ohne Fahrtenschreiber begangen. Manchmal bewusst, oft aber auch völlig unbewusst. Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang, ob Sie von einer Fahrtenschreiber Befreiung betroffen sind.
Der Job eines Lkw-Fahrers erfordert ein hohes Maß an Konzentration und Wachsamkeit, denn die kleinste Unaufmerksamkeit kann schwerwiegende Folgen haben und zu einem Lkw-Unfall führen. Aufgrund des hohen Gewichts des Fahrzeugs haben andere Verkehrsteilnehmer kaum eine Chance, unbeschadet aus einer solchen Kollision hervorzugehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen dazu beitragen, dass sich Lkw-Fahrer trotz des Zeitdrucks ausreichend ausruhen können, um das Risiko von Verkehrsgefährdungen zu verringern. Die Einhaltung der Vorschriften wird anhand der Fahrerkarte kontrolliert, die die Aktivitäten des Fahrers dokumentieren.
Bei einer regulären Kontrolle durch die Überwachungsbehörde kann die Gesamtstrafe bei Verstößen im Zusammenhang mit Lenkzeiten und Fahrtenschreibern schnell auf mehrere tausend Euro ansteigen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über einige möglichen Verstöße und die damit verbundenen Strafen aus dem Bußgeldkatalog für Lenkzeiten.
Strafen bei Fahrtenschreiberverstößen
Die genaue Bestrafung hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Für Untersuchungen zu Fahrtenschreiberfälschungen gibt es keine Fristen, während Verstöße gegen die Lenkzeitenvorschriften bis zu 6 Monate untersucht werden können. Die Berechnung der Geldbußen erfolgt entsprechend der Schwere des Verstoßes.
Beschreibung | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer | |
---|---|---|---|
Kein Fahrtenschreiber benutzt. Je 24-Stunden-Zeitraum. | 250,- € | 1.000,- € | |
Eine andere, eine defekte oder eine ungültige Fahrerkarten benutzen. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle erschwert wird oder nicht möglich ist. | 75,- € bis zu 250,- € | ||
Ohne Fahrerkarte eine Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortsetzen (siehe LKW fahren ohne Fahrerkarte Ausnahmen). Je 24-Stunden-Zeitraum. | 50,- € | ||
Nicht für das einwandfreie Funktionieren des Fahrtenschreibers oder die ordnungsgemäße Benutzung des Fahrtenschreibers oder der Fahrerkarte oder des Schaublattes sorgen. Je 24-Stunden-Zeitraum. | 250,- € | 750,- € | |
Kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte benutzen oder nicht von Beginn an benutzen. Je 24-Stunden-Zeitraum. | 250,- € | ||
Ein Schaublatt oder einen Ausdruck nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise aufbewahren. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle nicht möglich ist. | 750,- € | ||
bei einer Kontrolle die mitzuführenden Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen, Ausdrucke und Fahrerkarte nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt (je 24-Stunden-Zeitraum) | 250,- € | ||
Ein Schaublatt oder eine Fahrerkarte vorzeitig entnehmen oder eine Fahrerkarte oder ein Schaublatt über den zulässigen Zeitraum hinaus verwenden. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle erschwert wird oder nicht möglich ist. | 75,- € bis zu 250,- € | ||
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht machen. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle erschwert wird oder nicht möglich ist. | 75,- € bis zu 250,- € | 100,- € | |
Das Fahrtenbuch nicht aushändigen. | 100,- € | ||
Vorgeschriebene Tachoscheiben Aufbewahrungsfrist nicht eingehalten. | 100,- € | ||
Die Fahrerkarte nicht mitführen oder nicht oder nicht rechtzeitig zur Prüfung aushändigen. Je 24-Stunden-Zeitraum, wenn dadurch eine Kontrolle erschwert wird oder nicht möglich ist. | 75,- € bis zu 250,- € | ||
Nicht dafür sorgen, dass die zulässige tägliche Lenkzeit eingehalten wird. Je angefangene ½ Stunde. | 30,- € bis zu 60,- € | 90,- € bis zu 180,- € | |
Nicht dafür sorgen, dass die vorgeschriebene Mindestdauer der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit eingehalten wird. Je angefangener Stunde. | 30,- € bis zu 60,- € | 90,- € bis zu 180,- € |
Wer ist verantwortlich bei Verstößen gegen die Fahrtenschreiber Gesetze?
Unternehmen und Fahrer werden bei Fahrtenschreiberverstößen haftbar gemacht. Maßnahmen gegen das Fuhrpark- und Flottenmanagement können ergriffen werden, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie Verstöße begünstigt haben (z. B. durch Zahlungen). Ein weiterer Grund für Maßnahmen könnte sein, dass die Arbeit nicht ordnungsgemäß geplant und organisiert wurde, dass der Fahrer nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurde und dass es kein ordnungsgemäßes System regelmäßiger Kontrollen gab. Dieses ist ein Verstoß gegen den Bußgeldkatalog zu den Lenkzeiten, da sichergestellt werden muss, dass die Fahrer die Lenkzeiten nicht überschritten haben.
Die Strafverfolgung von Fuhrparkleitern kann auch dann erfolgen, wenn sie sich nicht mit wiederholten Fahrtenschreiberverstößen eines bestimmten Fahrers befassen. Die Fuhrparkleiter haben 21 Tage Zeit, um die aufgeworfenen Bedenken auszuräumen und werden von den Betreffenden in Form von Verbesserungsnotizen (zu Verstößen, die nicht mit der Sicherheit zusammenhängen) informiert. Die Fahrer haben bis zu 28 Tage Zeit, um zu reagieren, sobald ihnen eine feste Strafe (z.B. dass sie die LKW Schichtzeit überschritten haben) auferlegt wurde. Darüber hinaus können sie auch einen Verbotsvermerk erhalten, sodass sie nicht fahren dürfen, bevor die im Vermerk genannten Bedingungen erfüllt sind. Das Vergehen wird auch im Falle eines Verbotsvermerks verfolgt.
Einblick in Fahrtenschreiber Verstöße
Die Risiken für Bußgelder sind hoch und werden von Jahr zu Jahr höher. Aber in den meisten Fällen war dem Unternehmer nicht einmal bewusst, dass Verstöße vorliegen. Oder noch schlimmer: das Archiv des Fahrtenschreibers war nicht vollständig.
FleetGO hilft Unternehmen bei diesem Problem, da es eine vollautomatische Download-Lösung für Fahrtenschreiber (Tachografen) und ein integriertes Tool zur Fahrtenschreiber Analyse hierfür anbietet. Mit dieser einzigartigen Kombination auf einer Plattform können Unternehmen bis zu 90 % der Zeit einsparen, die sie für die Einhaltung der Fahrtenschreiberkonformität aufgewendet haben, und Bußgeldrisiko verringern.
Die Daten werden über unsere Steuereinheit direkt auf die Plattform übertragen. Alle Dateien werden auf Vollständigkeit und Integrität geprüft, so dass Sie sicher sein können, dass Ihr Archiv den EU-Vorschriften entspricht. Der Vorgang der Sammlung und Speicherung von .ddd-Dateien wird dadurch einfacher als je zuvor.
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Fahrtenschreiber- und Lenkzeitenverstöße
Bußgeld beim Fahren ohne Fahrtenschreiber
Was kostet Fahren ohne Fahrerkarte? Wenn ein Lkw mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist, ist das Fahren ohne Fahrerkarte nicht erlaubt. Für das Fahren Dies ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit für die je 24-Stunden-Zeitraum 50,- EUR fällig werden.
Tachoscheiben Aufbewahrungsfrist
Wie lang ist die Tachoscheiben Aufbewahrungsfrist? Die Aufbewahrungsfrist für Tachoscheiben beträgt ein Jahr, sie müssen ordentlich und chronologisch sortiert im Unternehmen aufbewahrt werden. Die gesicherten digitalen Aufzeichnungen aus den neuen EG-Kontrollgeräten müssen zwei Jahre lang sicher im Unternehmen aufbewahrt werden.
Quellen:
- https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bussgeldkataloge/Bussgeld_Fahrpers.pdf?__blob=publicationFile
- https://www.stuttgart.ihk24.de/branchen/verkehrswirtschaft/sozialvorschriften-beschaeftigung/sozialvorschriften/ausnahmen-von-den-sozialvorschriften-682612
WICHTIG: Dies ist nur eine kurze Anleitung ohne rechtliche Verbindlichkeit. Rechtliche Verpflichtungen ergeben sich für Betreiber gewerblicher Fuhrparks u. a. aus der Verordnung https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/561/oj?locale=de, sowie aus nationalen Vorschriften und Gesetzen.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 04.03.2024 aktualisiert.
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