aktualisiert am 27.02.2026
Der digitale Tachograph ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Aufzeichnungsgerät in Nutzfahrzeugen, das Lenk- und Ruhezeiten protokolliert und dessen korrekte Bedienung alle gewerblichen Fahrer nachweislich unterwiesen werden müssen.
Was ist ein digitaler Tachograph?
Der digitale Tachograph (auch EG-Kontrollgerät oder Fahrtenschreiber genannt) ist ein fest im Fahrzeug installiertes Gerät zur Protokollierung von Fahrer- und Fahrzeugdaten. Es ist mit dem Tachometer und der Fahrzeugelektronik verbunden und hat die Form und Größe eines Autoradios, sodass vorhandene Einbauschächte genutzt werden können.
Das Gerät verfügt über zwei Einschübe für Fahrerkarten, einen integrierten Thermodrucker für Tagesausdrücke und ein Display, das den aktuellen Betriebsstatus anzeigt. Rechtsgrundlagen für den Einsatz sind das Fahrpersonalgesetz sowie die EU-Verordnungen Nr. 561/2006 und Nr. 3821/85.
Einbau: Nur autorisierte Werkstätten dürfen digitale Tachographen einbauen und konfigurieren. Unternehmen haben ab Fahrzeugzulassung 14 Tage Zeit für Einbau und Kennzeichenprogrammierung. Grundsätzlich gilt die Einbaupflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG; ab Juli 2026 auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr.
Welche Formen des digitalen Tachographen gibt es?
Es gibt drei relevante Generationen:
Generation 1 (ab 1. Mai 2006): Verpflichtend für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge in der EU. Grundlegende digitale Aufzeichnung ohne Satellitenortung.
Smart Tachograph Generation 1 (ab 15. Juni 2019): Erweitert um GNSS-Ortung, DSRC-Schnittstelle für berührungslose Kontrollen und ITS-Schnittstelle für Datenaustausch mit Telematiksystemen.
Smart Tachograph Generation 2 (ab 21. August 2023): Aktueller Standard für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Zusätzlich: automatische Protokollierung von Grenzübertritten und Be-/Entladeorten, erweiterte Speicherkapazität der Fahrerkarte (56 statt 28 Tage), Smartphone-Kopplung. Detaillierte Nachrüstfristen und Funktionsübersicht: Smart Tachograph.
Welche Daten zeichnet der digitale Tachograph auf?
Der Tachograph protokolliert automatisch alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten:
- Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten mit Zeitgruppensymbolen
- Name der Fahrer und Fahrerkartendaten
- Gefahrene Kilometer und Geschwindigkeit
- Zeit- und Datumsangaben, Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer
- Außergewöhnliche Ereignisse, Fehlfunktionen und Kontrollen
- Werkstatt-, Kalibrierungs- und Aktivierungsdaten
- Bei Smart Tachograph Generation 2 zusätzlich: Grenzübertritte, Be-/Entladeorte, GPS-Positionsdaten
Bedienung: Diese Eingaben sind manuell erforderlich
Obwohl der Tachograph weitgehend automatisch aufzeichnet, sind bestimmte manuelle Eingaben Pflicht. Vor Fahrtantritt ist die Fahrerkarte einzulegen; das Gerät fragt dann nach etwaigen manuellen Nachträgen für Zeiten außerhalb des Fahrzeugs. Zu Fahrtbeginn muss das aktuelle Land eingegeben werden; bei Grenzübertritten während der Fahrt ist dies ebenfalls manuell nachzutragen (beim Smart Tacho Generation 2 erfolgt dies automatisch per GNSS).
Die vier Aktivitätssymbole nach EU-Vorschrift: Ruhezeit (Pausen), Lenkzeit (Fahrbetrieb), Verfügbarkeit (Wartezeit) und andere Tätigkeit (z. B. Be- und Entladen).
Fahrt ohne Fahrerkarte: Bei Defekt oder Diebstahl der Karte ist ein Tagesausdruck über den integrierten Drucker zu erstellen; der Fahrername ist handschriftlich zu vermerken. Maximal 15 Tage darf ohne Karte gefahren werden. Details: Fahren ohne Fahrerkarte.
Tagesausdruck: Enthält Datum, Fahrername, Fahrerkartendaten, Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Tachographendaten, Kalibrierungsinformationen, Start-/Endzeiten aller Aktivitäten, Kilometerstände, zurückgelegte Strecke sowie besondere Ereignisse und Störungen.
Für alle Berufskraftfahrer gilt, dass sie ihren digitalen Tachographen ordnungsgemäß bedienen können müssen. Dies dient der Gesundheit der Fahrer, der Verkehrssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen.
Ganz gleich, ob Sie ein kleines Unternehmen sind oder eine Flotte von Hunderten von Fahrzeugen betreiben, die Unterweisung zur Bedienung des digitalen Tachographen ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Risikomanagements für Ihr Unternehmen und gesetzlich vorgeschrieben.
Unterweisung digitaler Tachograph: Pflicht, Inhalte und Ablauf
Für alle Berufskraftfahrer gilt, dass sie ihren digitalen Tachographen ordnungsgemäß bedienen können müssen. Dies dient der Gesundheit der Fahrer, der Verkehrssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen. Ganz gleich, ob kleines Unternehmen oder Flotte mit Hunderten von Fahrzeugen, die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements.
An wen richtet sich die Unterweisung?
Die Schulungen richten sich an die folgenden Personen und werden diesen empfohlen:
- Unternehmer
- Flottenmanager
- Disponenten in der Transportbranche
- Lkw-Fahrer
Inhalte der Unterweisung:
Die Unterweisung zum digitalen Tachographen beantwortet die folgenden Fragen für Berufskraftfahrer, Busfahrer, Disponenten und Transportmanager:
- Was sind die gesetzlichen Anforderungen an den digitalen Tachographen?
- Welche verschiedenen Versionen von digitalen Fahrtenschreibern sind zugelassen?
- Wie funktioniert der digitale Fahrtenschreiber?
- Wie erfolgt ein manueller Nachtrag?
- Welche besonderen Bedingungen/Sonderregelungen gibt es zu beachten?
- Welche neuen Regelungen für den Einsatz des digitalen Tachographen gibt es durch das EU-Mobilitätspaket?
Am Ende dieses Unterweisung werden die Fahrer in der Lage sein, die Funktionsweise des digitalen Fahrtenschreibers zu verstehen und, was ebenso wichtig ist, die verwaltungstechnischen, rechtlichen und technischen Aspekte seines Betriebs.
Die Einzelnen Inhalte der Unterweisung sind:
- Rechtliche Grundlage: VO EG Nr. 165/2014
- Einbau- und Benutzungsvorschriften
- Geräte- und Systemübersicht
- Fahrerkarten und Kartenausgabestellen
- Vorgehensweise bei Verlust der Fahrerkarte
- Tätigkeiten bei Schichtende und Aktivitäten unterwegs
- Neuerungen bei Lenk- und Ruhezeiten
- Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
- Kontrolle Mitführpflicht und
- Unternehmerpflichten (z.B. Fahrtenschreiber auslesen und Fahrerkarte auslesen)
- Datensicherung und Ausdrucke
- Abfahrtskontrolle
- Praktische Übungen mit einem Simulator
- Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung
- Arbeitszeitgesetz
Der Fahrer muss in der Lage sein, alle Bedienknöpfe zu bedienen und die entsprechenden Funktionen zu erklären.
Ablauf und Formate der Unterweisung
Diese Unterweisung verbessert die Kenntnisse und das Verständnis des Fahrers für den digitalen Fahrtenschreiber und die Regeln und Vorschriften für seine Verwendung. Die Schulung deckt auch die Gesetzgebung zu den Fahrerstunden ab. Die Fahrerunterweisung wird online angeboten und dauert etwa 20-30 Minuten.
Hinweis: Um eine optimale Unterweisung sicherzustellen, sollte die angegebene Schulungsdauer von etwa 20–30 Minuten eher als Richtwert verstanden werden. Je nach Vorerfahrung der Fahrer und Komplexität der behandelten Themen – wie beispielsweise spezielle Funktionen des Tachographen, Umgang mit Ausnahmesituationen oder länderspezifischen Besonderheiten – kann eine umfassende Unterweisung auch deutlich länger dauern. Unternehmen sollten daher individuell prüfen, ob die Dauer ihrer Schulungen ausreichend ist, um alle relevanten Inhalte verständlich und nachhaltig zu vermitteln, und gegebenenfalls zusätzliche Zeit einplanen.
Wichtige Neuerungen bei der Fahrtenschreiberpflicht: Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr und bei Kabotage mit dem Smart Tachograph Version 2 ausgestattet sein. Betroffen sind vor allem Transporter, Vans und leichte Lkw-Gespanne, während der Werkverkehr, etwa im Handwerk, weitgehend ausgenommen bleibt. Grundlage ist das EU-Mobilitätspaket I, das bereits eine stufenweise Nachrüstung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vorgesehen hat und den Anwendungsbereich nun auf kleinere Fahrzeuge erweitert.
Wo ist die Pflicht zur Unterweisung geregelt?
Seit einer Änderung des EU-Rechts zum 02.03.2016 sind die Transportunternehmen verpflichtet, ihre Fahrer im Umgang mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Fahrtenschreibers angemessen zu schulen und zu unterweisen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um einen digitalen oder analogen Fahrtenschreiber handelt. Das Transportunternehmen hat gemäß der Verordnung (EU) 165/2014, Artikel 33 regelmäßig zu überprüfen, ob seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß nutzen.
Verantwortliche erhalten in Seminaren rechtsverbindliche Unterweisungen zum digitalen Fahrtenschreiber und zu den Lenk- und Ruhezeiten, sowohl in einer ganzheitlichen Grundschulung als auch als jährliche Unterweisung.
Sie erhalten einen detaillierten Bericht, der beweist, dass Sie einen formellen Überprüfungsprozess für Ihre Fahrer eingerichtet haben.
Spezifische nationale Regelungen
Neben den europäischen Vorgaben aus der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sollten Unternehmen auch spezifische nationale Regelungen beachten. In Deutschland etwa ergänzt die Fahrpersonalverordnung (FPersV) die EU-Vorgaben und legt zusätzliche Anforderungen fest, die direkt die Durchführung und Dokumentation der Unterweisung betreffen können. Es ist daher ratsam, explizit auf diese nationalen Vorschriften hinzuweisen und sicherzustellen, dass sowohl Fahrer als auch verantwortliche Personen mit den relevanten nationalen Regelungen vertraut sind, um möglichen Verstößen und Sanktionen vorzubeugen.
Quellen:
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0165
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0561-20200820
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31985R3821
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