Unterweisung digitaler Tachograph: Pflicht, Inhalte und Ablauf

aktualisiert am 03.04.2025

Für alle Berufskraftfahrer gilt, dass sie ihren digitalen Fahrtenschreiber ordnungsgemäß bedienen können müssen. Dies dient sowohl der Gesundheit der Fahrer als auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zudem sollen so möglichst gleiche Bedingungen für alle Wettbewerber geschaffen werden.

Ganz gleich, ob Sie ein kleines Unternehmen sind oder eine Flotte von Hunderten von Fahrzeugen betreiben, die Unterweisung zur Bedienung des digitalen Tachographen ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Risikomanagements für Ihr Unternehmen und gesetzlich vorgeschrieben.

An wen richtet sich die Unterweisung digitaler Tachographen?

Die Schulungen richten sich an die folgenden Personen und werden diesen empfohlen:

Inhalte der Unterweisung zum digitalen Tachographen

Diese Unterweisung verbessert die Kenntnisse und das Verständnis des Fahrers für den digitalen Fahrtenschreiber und die Regeln und Vorschriften für seine Verwendung. Die Schulung deckt auch die Gesetzgebung zu den Fahrerstunden ab. Die Fahrerunterweisung wird online angeboten und dauert etwa 20-30 Minuten.
Hinweis: Um eine optimale Unterweisung sicherzustellen, sollte die angegebene Schulungsdauer von etwa 20–30 Minuten eher als Richtwert verstanden werden. Je nach Vorerfahrung der Fahrer und Komplexität der behandelten Themen – wie beispielsweise spezielle Funktionen des Tachographen, Umgang mit Ausnahmesituationen oder länderspezifischen Besonderheiten – kann eine umfassende Unterweisung auch deutlich länger dauern. Unternehmen sollten daher individuell prüfen, ob die Dauer ihrer Schulungen ausreichend ist, um alle relevanten Inhalte verständlich und nachhaltig zu vermitteln, und gegebenenfalls zusätzliche Zeit einplanen.

Die Unterweisung zum digitalen Tachographen beantwortet die folgenden Fragen für Berufskraftfahrer, Busfahrer, Disponenten und Transportmanager:

  • Was sind die gesetzlichen Anforderungen an den digitalen Tachographen?
  • Welche verschiedenen Versionen von digitalen Fahrtenschreibern sind zugelassen?
  • Wie funktioniert der digitale Fahrtenschreiber?
  • Wie erfolgt ein manueller Nachtrag?
  • Welche besonderen Bedingungen/Sonderregelungen gibt es zu beachten?
  • Welche neuen Regelungen für den Einsatz des digitalen Tachographen gibt es durch das EU-Mobilitätspaket?

Am Ende dieses Unterweisung werden die Fahrer in der Lage sein, die Funktionsweise des digitalen Fahrtenschreibers zu verstehen und, was ebenso wichtig ist, die verwaltungstechnischen, rechtlichen und technischen Aspekte seines Betriebs.

Die Einzelnen Inhalte der Unterweisung sind:

  • Rechtliche Grundlage: VO EG Nr. 165/2014
  • Einbau- und Benutzungsvorschriften
  • Geräte- und Systemübersicht
  • Fahrerkarten und Kartenausgabestellen
  • Vorgehensweise bei Verlust der Fahrerkarte
  • Tätigkeiten bei Schichtende und Aktivitäten unterwegs
  • Neuerungen bei Lenk- und Ruhezeiten
  • Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
  • Kontrolle Mitführpflicht und
  • Unternehmerpflichten (z.B. Fahrtenschreiber auslesen und Fahrerkarte auslesen)
  • Datensicherung und Ausdrucke
  • Abfahrtskontrolle
  • Praktische Übungen mit einem Simulator
  • Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonal­verordnung
  • Arbeitszeitgesetz

Der Fahrer muss in der Lage sein, alle Bedienknöpfe zu bedienen und die entsprechenden Funktionen zu erklären.

Wichtige Neuerungen bei der Fahrtenschreiberpflicht: Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr und bei Kabotage mit dem Smart Tachograph Version 2 ausgestattet sein. Betroffen sind vor allem Transporter, Vans und leichte Lkw-Gespanne, während der Werkverkehr – etwa im Handwerk – weitgehend ausgenommen bleibt. Grundlage ist das EU-Mobilitätspaket I, das bereits eine stufenweise Nachrüstung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vorgesehen hat und den Anwendungsbereich nun auf kleinere Fahrzeuge erweitert.

Wo ist die Pflicht zur Unterweisung geregelt?

Seit einer Änderung des EU-Rechts zum 02.03.2016 sind die Transportunternehmen verpflichtet, ihre Fahrer im Umgang mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Fahrtenschreibers angemessen zu schulen und zu unterweisen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um einen digitalen oder analogen Fahrtenschreiber handelt. Das Transportunternehmen hat gemäß der Verordnung (EU) 165/2014, Artikel 33 regelmäßig zu überprüfen, ob seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß nutzen.

Verantwortliche erhalten in Seminaren rechtsverbindliche Unterweisungen zum digitalen Fahrtenschreiber und zu den Lenk- und Ruhezeiten, sowohl in einer ganzheitlichen Grundschulung als auch als jährliche Unterweisung.

Sie erhalten einen detaillierten Bericht, der beweist, dass Sie einen formellen Überprüfungsprozess für Ihre Fahrer eingerichtet haben.

Spezifische nationale Regelungen

Neben den europäischen Vorgaben aus der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sollten Unternehmen auch spezifische nationale Regelungen beachten. In Deutschland etwa ergänzt die Fahrpersonalverordnung (FPersV) die EU-Vorgaben und legt zusätzliche Anforderungen fest, die direkt die Durchführung und Dokumentation der Unterweisung betreffen können. Es ist daher ratsam, explizit auf diese nationalen Vorschriften hinzuweisen und sicherzustellen, dass sowohl Fahrer als auch verantwortliche Personen mit den relevanten nationalen Regelungen vertraut sind, um möglichen Verstößen und Sanktionen vorzubeugen.

Quellen:


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